Eine Sicherheitsleistung kann für das Ausführen von Arbeiten und Lieferungen verlangt werden und wird vom öffentlichen Dienst oder einer Privatperson auferlegt.
Die zwei häufigsten Formen sind:
- die Barsicherheit,
- die Solidarbürgschaft.
Achtung: Eine Sicherheitsleistung für vorläufige Haftentlassung ist eine Form von juristischer Hinterlegung, über die Sie hier nähere Auskünfte finden.
Ab 01.02.2019 hat die Bürgschaftsurkunde der Hinterlegungs- und Konsignationskasse ein neues und modernes Aussehen. Nähere Auskünfte finden Sie hier.