Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung kann für das Ausführen von Arbeiten und Lieferungen verlangt werden und wird vom öffentlichen Dienst oder einer Privatperson auferlegt.

Die zwei häufigsten Formen sind:

  • die Barsicherheit,
  • die Solidarbürgschaft.

Achtung: Eine Sicherheitsleistung für vorläufige Haftentlassung ist eine Form von juristischer Hinterlegung, über die Sie hier nähere Auskünfte finden.

Ab 01.02.2019 hat die Bürgschaftsurkunde der Hinterlegungs- und Konsignationskasse ein neues und modernes Aussehen. Nähere Auskünfte finden Sie hier.