Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung kann für das Ausführen von Arbeiten und Lieferungen verlangt werden und wird vom öffentlichen Dienst oder einer Privatperson auferlegt.

Die zwei häufigsten Formen sind:

  • die Barsicherheit,
  • die Solidarbürgschaft.

Achtung: Eine Sicherheitsleistung für vorläufige Haftentlassung ist eine Form von juristischer Hinterlegung, über die Sie hier nähere Auskünfte finden.

Ab 01.02.2019 hat die Bürgschaftsurkunde der Hinterlegungs- und Konsignationskasse ein neues und modernes Aussehen. Nähere Auskünfte finden Sie hier.