Königliche Schenkung
Historische Übersicht
Anlässlich seines fünfundsechzigsten Geburtstags beschloss König Leopold II. in einem Schreiben vom 9. April 1900 an die Regierung, dem Staat die Immobilien, die er in den vorhergehenden Jahren erworben hatte und die zur Schönheit des Landes beitrugen, zu schenken.
Er legte fest, dass einige dieser Immobilien auf keinen Fall veräußert werden dürfen, während andere Ihre ursprüngliche Funktion und ihr Äußeres behalten sollten; ein Teil schließlich sollte den Thronfolgern zur Verfügung stehen.
In einem Schreiben vom 15. November 1900 wurden weitere Immobilien dem Verzeichnis vom 9. April hinzugefügt.
Der Staat akzeptierte die Schenkung mittels eines Gesetzes vom 31. Dezember 1903 (Belgisches Staatsblatt vom 1. Januar 1904).
Darüber hinaus haben einige Immobilien des Vermögens ihren Ursprung im Abtretungsabkommen des Unabhängigen Staates Kongo vom 28. November 1907 und in der Zusatzurkunde zu diesem Abkommen vom 5. März 1908, genehmigt durch die Gesetze vom 18. Oktober 1908 (Belgisches Staatsblatt vom 19. Oktober 1908).
Zunächst wurde die Verwaltung dieser Güter vom Domänenamt des Finanzministeriums übernommen. Später wurde die Königliche Schenkung als autonome öffentliche Einrichtung des Staats unter Kontrolle des Finanzministers gegründet (Königlicher Beschluss vom 9. April 1930 – Belgisches Staatsblatt vom 29. Mai 1930).
Sie ist mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit und völliger Finanzautonomie ausgestattet, d.h. sie muss alle Ausgaben aus eigenen Mitteln aufbringen, ohne Belastung der Staatskasse.
Vermögen
Die Königliche Schenkung wird von einem Verwaltungsrat verwaltet, der aus zehn Mitgliedern besteht, darunter vier Würdenträger oder ehemalige Würdenträger des Hofes. Wenn er eine zur Königliche Schenkung gehörige Domäne bewohnt, kann jeder Souverän, der regiert hat oder seine überlebende Ehegattin, sich in Überzahl von einem jetzigen oder ehemaligen Würdenträger vertreten lassen. Die Mitglieder werden durch Königlichen Beschluss ernannt. Der Intendant der Zivilliste gehört jedoch van Rechtswegen dem Rat an. Es gibt eine Altersgrenze von fünfundsiebzig Jahren.
Die derzeitige Zusammensetzung des Verwaltungsrats:
Vorsitzender:
Graf P. Buysse
Geschäftsführende Verwalter :
Ph. Lens, Berater bei der Generalverwaltung der Vermögensdokumentation
Verwalter :
- A. d’Aspremont Lynden, Honorarprofessor an der Universität von Lille 3
- N. De Bruyne, Intendant der Zivilliste
- J. Hennes, Adjutant des Königs
- H. D’Hondt, Vorsitzender des Direktionsausschusses des FÖD Finanzen, Verwaltungberater
- M. Evenepoel, Generalverwalter der flämischen Agentur für Natur und Wald, technischer Berater
- G. Noels, Chief Economist und Partner der Aktiengesellschaft Econopolis
- V. Pardoen, Würdentrager S.M. König Albert II
- Br. Quévy, Generaldirektor der Generaldirektion Landwirtschaft, natürliche Ressourcen und Umwelt des öffentlichen Dienstes Wallonie, technischer Berater
- P. Warnauts, Ehrenprotokollchef des Königshauses
Sekretär, ohne Stimmberechtigung:
- B. Bekaert, Attaché beim Generalverwalter der Vermögensdokumentation
Verwaltungssitz:
Rue Bréderode / Brederodestraat 14
1000 BrüsselTelefon:
+32 (0) 255 120 20
Verwaltung
Die Königliche Schenkung wird von einem Verwaltungsrat verwaltet, der aus zehn Mitgliedern besteht, darunter vier Würdenträger oder ehemalige Würdenträger des Hofes. Wenn er eine zur Königlichen Schenkung gehörige Domäne bewohnt, kann jeder Souverän, der regiert hat oder seine überlebende Ehegattin, sich in Überzahl von einem jetzigen oder ehemaligen Würdenträger vertreten lassen. Die Mitglieder werden durch Königlichen Beschluss ernannt. Der Intendant der Zivilliste gehört jedoch von Rechts wegen dem Rat an. Es gibt eine Altersgrenze von fünfundsiebzig Jahren.
Verwaltungssitz:
Rue Bréderode / Brederodestraat 14
1000 BrüsselTelefon:
Königlicher Palast von Brüssel:
Allgemeine Konten des Finanzjahrs 2019
(in Tausend Euro)
Normales budget
Summe der Einnahmen : 7.478
· Mieten: 5.448 (72,85 %)
· Jagd- und Fischereipacht: 595 (7,96 %)
· selbst bewirtschaftete Güter: 1.306 (17,46 %)
· Portefeuille: 0 (0,00 %)
· diverse Einnahmen: 129 (1,73 %)
Im Vergleich zum Jahr 2018 sind die Einnahmen von 7,24 % gestiegen.
Summe der Ausgaben : 6.086
· Personalsausgaben: 4.258 (69,96 %)
· Steuern und Abgaben: 461 (7,57 %)
· Lieferungen und Arbeiten: 1.207 (19,83 %)
· allgemeine Kosten: 160 (2, 36 %)
Im Vergleich zu 2018 sinken die Ausgaben um 5,67 %: Die Personalausgaben sinken um 3,0 %, die Abgaben und Steuern steigen um 16,65 %, die Lieferungen und Leistungen sinken um 20,22 % und die allgemeinen Ausgaben steigen um 5,62 %.
Auβerordentliches budget
(auβergewöhnliche Einnahmen und Ausgaben, die Investitionen betreffen)
Summe der Einnahmen: 476 aus Holzverkauf
Summe der Ausgaben: 319, wovon 164 aus Immobilien, 63 aus beweglichen Gütern (Material und Mobilar) und 92 aus Pflanzungen.
Ergebnis
Normales Budget
+ 1.391
Auβerordentliches Budget
+ 156
Schlusssaldo
+ 1.547
ÜBERSICHT DER DREI LETZTEN JAHRE
2016
2017
2018
Normales Budget
Normales Budget
Normales Budget
Normales Budget
Einnahmen
6.631
7.236
6.973
Ausgaben
5.726
6.407
6..452
= 905
= 829
= 524
Auβerordentliches budget
Auβerordentliches budget
Auβerordentliches budget
Auβerordentliches budget
Income
1.004
1
247
Expenditure
1.127
302
1.808
= -123
= - 301
= - 1.561
End balance
782
528
1.037
Nach Überprüfung durch einen Vetreter des Finanzministers warden die Jahresabschlüsse dem Rechnungshof vorgelegt.