Das Steuermemento
Inhalt und Ziel des Steuermementos
Mit dem "Steuermemento" möchte der Studiendienst des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen, Generalverwaltung Strategische Expertise und Unterstützung, eine Übersicht über das belgische Steuerwesen anbieten, die in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird. Da die behandelte Materie sehr komplex ist, können allerdings nicht alle besonderen Regelungen berücksichtigt werden: Nur die wichtigsten Punkte bzw. die häufigsten Fälle werden hier behandelt.
Erster Teil: Die direkten SteuernDer erste Teil des Steuermementos beleuchtet die direkten Steuern: Steuer der natürlichen Personen (StnP), Gesellschaftssteuer (GSt.) und Steuer der juristischen Personen (StjP). Die Steuer der Gebietsfremden wird in diesem Memento nicht behandelt, da es sich dabei um einen sehr speziellen Bereich handelt, den man nur korrekt überblicken kann, wenn man die internationalen Abkommen, die auf jede einzelne bilaterale Situation anwendbar sind, ebenfalls behandelt. Die nachfolgenden Kapitel befassen sich mit Vorabzügen und Vorauszahlungen. Die besonderen Gesellschaftssteuerregelungen (Regelung der Vorabentscheidungen, Investmentgesellschaft mit variablem Kapital usw.) werden auch in diesem ersten Teil behandelt.
Zweiter Teil: Die indirekten Steuern
Im zweiten Teil dieses Mementos ist die Rede von den indirekten Steuern: Mehrwertsteuer, Registrierungsgebühren, Erbschaftssteuer, verschiedene Gebühren und Steuern, Akzisensteuern, Umweltsteuern usw.
Vorliegendes Memento behandelt nur die Steuern, die unter die Verantwortung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen fallen oder fielen. Eine Reihe dieser Steuern fallen inzwischen unter die Verantwortung der Regionen. Informationen zu letztgenannten Steuern erfolgen daher rein informationshalber.
In diesem Steuermemento geht es in der Regel nicht um Verfahren (Erklärung, Prüfung und Streitsachen).
Quellen
Die Autoren dieses Textes sind S. HAULOTTE und Ch. VALENDUC (1. Teil) und E. DELODDERE (2. Teil). Sie danken ihren Kollegen des Studien- und Dokumentationsdienstes und den Kollegen der föderalen und regionalen Steuerverwaltungen für die Vorbereitungsarbeit, die Bemerkungen und Übersetzungsarbeiten, die im Rahmen der Erstellung dieses Mementos verwirklicht wurden.
Obschon die Autoren besonders auf die Zuverlässigkeit der Informationen, die übernommen wurden, geachtet haben, ist dieses Steuermemento nicht als Verwaltungsrundschreiben anzusehen. Es kann nicht als Grundlage zu irgendwelchen Forderungen bzw. Rechtsfolgen dienen. Der Studien- und Dokumentationsdienst ist nicht zuständig für Auskünfte in Bezug auf die Anwendung der Steuergesetzgebung in Einzelfällen. Rundschreiben, auf die sich dieses Memento bezieht, können in der fiskalischen Datenbank (Fisconetplus).
Das Steuermemento ist ebenfalls in französischer, niederländischer und englischer Sprache verfügbar.
Juni 2020
S. HAULOTTE
Ch. VALENDUC
E. DELODDERE
Die anwendbare Gesetzgebung (Fassung 2019)
Sofern nicht anders angegeben, ist die beschriebene Gesetzgebung diejenige, die anwendbar ist:
- für die direkten Steuern, mit Ausnahme der Vorabzüge (1. Teil, Kapitel 1 bis 4): auf die Einkünfte von 2018 (Steuerjahr 2019);
- für die indirekten Steuern (2. Teil) und für die Vorabzüge (1. Teil, Kapitel 5 bis 7): am 1. Januar 2019.
Zwischenzeitliche Aktualisierungen
Die Druckversion des Mementos wird wie vorher einmal pro Jahr aktualisiert. Das Steuermemento kann ab jetzt auf unser Webseite konsultiert und in PDF-Format heruntergeladen werden. Wenn zwischen zwei Aktualisierungen der Druckversion des Steuermementos wichtige Änderungen der Steuergesetzgebung in Kraft treten, werden diese Änderungen so schnell wie möglich in die elektronische Version übernommen.
Die elektronische Version des Steuermementos (Fassung 2019)
Klicken Sie auf folgende Tabelle, um das Steuermemento herunterzuladen.
Das Steuermemento Vollständige Version (PDF, 3.54 MB)
Das Steuermemento ist nicht als Verwaltungsrundschreiben anzusehen und kann nicht als Grundlage zu irgendwelchen Foderungen bzw. Rechtsfolgen dienen. Das Steuermemento bestellen
Sie können eine Papierversion des Steuermementos erhalten: fedopress@minfin.fed.be.
Archiv des Steuermementos
Klicken Sie auf die Links in untenstehender Tabelle, um die Pdf-Version des vollständigen Steuermementos herunterzuladen.
Steuermemento Vollständige Version (pdf) 2018 Version Januari 2018 (PDF, 2.91 MB)
2017 Version Januar 2017 (PDF, 2.75 MB)
2016 Version Januar 2016 (PDF, 2.6 MB)
2015 Version Januar 2015 (PDF, 2.13 MB)
2014 Version Januar 2014 (PDF, 2 MB)
Version Oktober 2014 (PDF, 1.39 MB)
2013 Version Januar 2013 (PDF, 2.04 MB)
Version Oktober 2013 (PDF, 1.37 MB)
2012 Version Januar 2012 (PDF, 2.93 MB) ;
Nachtrag (PDF, 100.53 KB)
Version Oktober 2012 (PDF, 2.3 MB)
Das Steuermemento ist nicht als Verwaltungsrundschreiben anzusehen und kann nicht als Grundlage zu irgendwelchen Forderungen bzw. Rechtsfolgen dienen.