Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Spenden

Spende von spezifischen Gütern

Worum handelt es sich?

Steuerermäßigungen für Spenden werden ebenfalls für Spenden folgender spezifischer Güter gewährt:

  • zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. August 2020 getätigte Spenden von medizinischen Hilfsmitteln,
  • zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 getätigte Spenden von Computern für den Fernunterricht.

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Änderung des Satzes und des Höchstbetrags der Ermäßigung

Worum handelt es sich?

Für sämtliche Spenden (einschließlich der Spenden von spezifischen Gütern), die 2020 effektiv getätigt wurden, gilt Folgendes:

  •     Der Satz der Steuerermäßigung wird von 45 % auf 60 % angehoben.  
  •     Der Höchstbetrag, für den die Steuerermäßigung gewährt werden kann, steigt von 10 % auf 20 % der gesamten Nettoeinkünfte.

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