Spende von spezifischen Gütern
Worum handelt es sich?
Steuerermäßigungen für Spenden werden ebenfalls für Spenden folgender spezifischer Güter gewährt:
- zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. August 2020 getätigte Spenden von medizinischen Hilfsmitteln,
- zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 getätigte Spenden von Computern für den Fernunterricht.
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Änderung des Satzes und des Höchstbetrags der Ermäßigung
Worum handelt es sich?
Für sämtliche Spenden (einschließlich der Spenden von spezifischen Gütern), die 2020 effektiv getätigt wurden, gilt Folgendes:
- Der Satz der Steuerermäßigung wird von 45 % auf 60 % angehoben.
- Der Höchstbetrag, für den die Steuerermäßigung gewährt werden kann, steigt von 10 % auf 20 % der gesamten Nettoeinkünfte.