Falls die an Sie gezahlten Betreuungskosten Anrecht auf eine Steuerermäßigung geben, müssen Sie einige Regeln für die Bescheinigungen und die Übermittlung der Daten an den FÖD Finanzen beachten.
Bescheinigung für Kinderbetreuungskosten
Sie müssen der Person, die die Kinderbetreuungskosten bezahlt hat, eine Bescheinigung ausstellen
Verwenden Sie für die Bescheinigung, die den Eltern auszuhändigen ist, das
offizielle Muster (PDF, 147.14 KB).
Sie müssen die Daten der Bescheinigung in digitaler Form an den FÖD Finanzen senden
Tun Sie dies über die Anwendung Belcotax-on-Web (auch für die Bescheinigungen, für die Sie die nationale Nummer des Kindes oder der Eltern nicht erhalten konnten).
Die digitale Übermittlung ist jedoch nicht verpflichtend, sofern Sie nicht über die nötigen Informatikmittel verfügen.
Wie werden die Daten über Belcotax-on-Web versendet?
- Entweder „per Eingabe“: Versenden jeweils einer Bescheinigung, indem die verschiedenen Felder auf dem Bildschirm in Belcotax-on-Web ausgefüllt werden (empfohlene Methode, wenn Sie nur wenige Bescheinigungen haben)
- oder „per Datei“: Versenden einer XML-Datei über Belcotax-on-Web, die die Daten mehrerer Bescheinigungen enthält.