Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Ein Unternehmen gründen

Sind Sie in Belgien ansässig und möchten dort ein Unternehmen gründen? Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen zu den steuerlichen Schritten und Pflichten.

Weitere Schritte und Pflichten (LASS, Versicherungen usw.) finden Sie auf der Website des FÖD Wirtschaft.

Ein Unternehmen gründen

  • Welches sind die steuerlichen Schritte, um ein Unternehmen zu gründen?

    1. Wählen Sie eine Rechtsform: Einzelunternehmen (Selbstständiger, der eine natürliche Person ist) oder Gesellschaft (juristische Person).

    2. Wenn Sie sich für die Rechtsform der Gesellschaft entschieden haben: gründen Sie Ihre Gesellschaft.
      Weitere Informationen zu den verschiedenen Gesellschaftsformen

    3. Eröffnen Sie ein Bankkonto auf den Namen Ihres Unternehmens.

    4. Tragen Sie Ihr Unternehmen bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen ein, um eine Unternehmensnummer zu erhalten.

    5. Bestimmen Sie Ihre MwSt.-Regelung

    6. Aktivieren Sie Ihre Unternehmensnummer als MwSt.-Nummer.

  • Ich habe den Selbstständigenstatus gewählt. Welchen buchhalterischen und steuerlichen Pflichten muss ich nachkommen?

    • Eine Erklärung zur Steuer der natürlichen Personen einreichen
      Sie müssen jedes Jahr eine Erklärung zur Steuer der natürlichen Personen einreichen und Ihr Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit des Vorjahres erklären.
      Dann erhalten Sie Ihren Steuerbescheid mit dem zu zahlenden Betrag oder dem Betrag, der Ihnen erstattet wird.
       
    • Vorauszahlungen zur Steuer der natürlichen Personen leisten

    • Eine MwSt.-„Kundenliste“ hinterlegen
      Sie müssen jedes Jahr eine Kundenliste hinterlegen. Sie hinterlegen die Kundenliste über Intervat.
      In bestimmten Fällen müssen Sie keine Kundenliste hinterlegen.
       
    • Eine innergemeinschaftliche Liste hinterlegen
      Wenn Sie mit anderen EU-Ländern Umsätze bewirken, müssen Sie eine innergemeinschaftliche Liste hinterlegen. Sie hinterlegen die innergemeinschaftliche Liste über Intervat.
       
    • Den Berufssteuervorabzug erklären und zahlen sowie Steuerkarten einreichen
      Wenn Sie Lohnempfänger oder Unternehmensleiter anstellen, müssen Sie jeden Monat den Berufssteuervorabzug (außer Abweichung), der auf deren Entlohnungen einbehalten wurde, erklären und zahlen. Sie erklären den Berufssteuervorabzug über FinProf.
      Zudem müssen Sie jedes Jahr Steuerkarten einreichen, auf denen die im Vorjahr zuerkannten Einkünfte ausgewiesen sind. Sie reichen diese Karten über Belcotax-on-Web ein.
       
    • Den Mobiliensteuervorabzug erklären und zahlen
      Wenn Sie steuerpflichtige Mobilieneinkünfte zuerkennen (Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Urheberrechte usw.), müssen Sie den Mobiliensteuervorabzug erklären und zahlen.
      Sie können den Mobiliensteuervorabzug über MyMinfin erklären.
       
    • Horeca-Sektor: ein Registrierkassensystem (RKS) verwenden
      Abhängig von Ihrer Tätigkeit und Ihrem Umsatz müssen Sie ein Registrierkassensystem verwenden und Ihr Gerät beim FÖD Finanzen registrieren. Sie müssen Ihren Kunden dann Mehrwertsteuerkassenzettel über dieses System ausstellen.

  • Ich habe den Status einer Gesellschaft gewählt. Welchen buchhalterischen und steuerlichen Pflichten muss ich nachkommen?

    • Eine Erklärung zur Gesellschaftssteuer einreichen
      Sie müssen jedes Jahr eine Erklärung zur Gesellschaftssteuer einreichen.
      Sie hinterlegen Ihre Erklärungen über Biztax. Für die Verwendung von Biztax ist keine besondere Anfrage erforderlich.
      Dann erhalten Sie Ihren Steuerbescheid mit dem zu zahlenden Betrag oder dem Betrag, der Ihnen erstattet wird.
       
    • Vorauszahlungen zur Gesellschaftssteuer leisten

    • Periodische MwSt.-Erklärungen hinterlegen und die MwSt. zahlen
      Entsprechend Ihrer Lage müssen Sie jeden Monat oder jedes Quartal eine periodische Mehrwertsteuererklärung hinterlegen (siehe Kalender). Sie hinterlegen Ihre MwSt.-Erklärungen über Intervat.
      In bestimmten Fällen sind Sie von der Einreichung periodischer Merhrwertsteuererklärungen befreit.
      Wenn Sie MwSt. zahlen müssen, gelten die gleichen Fristen (siehe Kalender).
       
    • Eine MwSt.-„Kundenliste“ hinterlegen
      Sie müssen jedes Jahr eine Kundenliste hinterlegen. Sie hinterlegen die Kundenliste über Intervat.
      In bestimmten Fällen müssen Sie keine Kundenliste hinterlegen.
       
    • Eine innergemeinschaftliche Liste hinterlegen
      Wenn Sie mit anderen EU-Ländern Umsätze bewirken, müssen Sie eine innergemeinschaftliche Liste hinterlegen. Sie hinterlegen die innergemeinschaftliche Liste über Intervat.
       
    • Den Berufssteuervorabzug erklären und zahlen sowie die Steuerkarten einreichen
      Wenn Sie Lohnempfänger oder Unternehmensleiter anstellen, müssen Sie jeden Monat den Berufssteuervorabzug (außer Abweichung), der auf deren Entlohnungen einbehalten wurde, erklären und zahlen. Sie erklären den Berufssteuervorabzug über FinProf.
      Zudem müssen Sie jedes Jahr Steuerkarten einreichen, auf denen die im Vorjahr zuerkannten Einkünfte ausgewiesen sind. Sie reichen diese Karten über Belcotax-on-Web ein.
       
    • Den Mobiliensteuervorabzug erklären und zahlen
      Wenn Sie steuerpflichtige Mobilieneinkünfte zuerkennen (Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Urheberrechte usw.), müssen Sie den Mobiliensteuervorabzug erklären und zahlen. Sie können den Mobiliensteuervorabzug über MyMinfin erklären.
       
    • Horeca-Sektor: ein Registrierkassensystem (RKS) verwenden
      Abhängig von Ihrer Tätigkeit und Ihrem Umsatz müssen Sie ein Registrierkassensystem verwenden und Ihr Gerät beim FÖD Finanzen registrieren. Sie müssen Ihren Kunden dann Mehrwertsteuerkassenzettel über dieses System ausstellen.
       
    • Einleitung der nötigen Schritte für das UBO-Register
      Sie müssen die wirtschaftlichen Eigentümer Ihrer Gesellschaft im UBO-Register registrieren, d. h. die natürlichen Personen, die in letzter Instanz Eigentümer Ihrer Gesellschaft sind oder diese kontrollieren. Diese Verpflichtung muss spätestens 30 Tage nach der Gründung Ihrer Gesellschaft erfüllt sein.
  • An wen kann ich mich für diese Schritte und Pflichten wenden?

    • Gründung Ihres Unternehmens: Wenden Sie sich an einen Unternehmensschalter und/oder Buchhalter (Eintragung in die Zentrale Datenbank der Unternehmen, Aktivierung der MwSt.-Nummer usw.).
    • Steuerliche und buchhalterische Pflichten: Wenden Sie sich an einen Buchprüfer oder Steuerberater (der unter anderem Ihre MwSt.-Erklärungen, Erklärung zur Steuer der natürlichen Personen oder zur Gesellschaftssteuer usw. einreichen kann).
    • Personalverwaltung, Berufssteuervorabzug und Steuerkarten: Wenden Sie sich an ein Sozialsekretariat.

    Eine Vollmacht ist eine Ermächtigung, die Sie (als Selbstständiger oder Gesellschaft) einem Dritten erteilen, damit er dieselben Handlungen wie Sie in einem oder mehreren Online-Diensten des FÖD Finanzen ausführen kann. Vollmachten werden über die Anwendung „Vollmachten“ gewährt.

    Sie können zum Beispiel einem Buchhaltungsbüro eine MwSt.-Vollmacht erteilen, damit es Ihre MwSt.-Erklärung über Intervat hinterlegen kann.

    Eine Vollmacht ist erforderlich, wenn der Dritte, der die Erklärung einreicht, keine direkte Bindung (z. B. als Geschäftsführer oder Angestellter) zu Ihrem Unternehmen hat.

    Wenn Sie jedoch eine steuerliche Aufgabe an einen Ihrer Mitarbeiter übertragen möchten, benötigt dieser eine Rolle und keine Vollmacht.

  • Nützliche Informationen

    Noch Fragen?

    Sie können sich an unser Contact Center wenden.
     

    Zugang zu den E-Services und zur Akte Ihres Unternehmens

    Sie können die Akte Ihres Unternehmens online einsehen über MyMinfinPro.

    Auf MyMinfinPro und die anderen E-Services können Sie über Ihren elektronischen Personalausweis (e-ID) zugreifen.
    Sie benötigen einen Kartenleser sowie Ihren PIN-Code und müssen die e-ID-Software installieren.