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Zahlung

ZAHLUNGSPLAN VON 12 BIS 24, 36 ODER 50 MONATE

Worum handelt es sich?

Hat die aktuelle Gesundheitskrise die Geschäfte Ihres Unternehmens stark beeinträchtigt? Brauchen Sie Zeit, um sich finanziell zu erholen? Wenn ja, können wir Ihnen mit einem flexiblen Zahlungsplan helfen: Wir können Ihre Zahlungen über maximal 24 Monate oder in Ausnahmefällen über 36 Monate verteilen. Große Unternehmen können sogar einen Zahlungsplan über 50 Monate beantragen.

Wie kommt für diese Regelung in Betracht?

Alle Unternehmen, die nur „Coronaschulden" haben (Schulden, die seit dem 1. Januar 2020 entstanden sind). 

Wie wird ein solcher Zahlungsplan beantragt?

  1. Beantragen Sie Ihren Zahlungsplan online über MyMinfin.be.
  2. Bitte vermerken Sie in dem Feld „Besonderer oder außergewöhnlicher Umstand" (Reiter 6) das Wort „COVID". Mit dem Einreichen des Antrags erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir uns die Auswirkungen der aktuellen Krise auf Ihr Unternehmen anschauen und beispielsweise Ihre Umsätze überprüfen.
  3. Wenn Sie einen Zahlungsplan von 36 Monaten wünschen, dann vermerken Sie bitte in demselben Feld auch die außergewöhnlichen Umstände, die Ihren Antrag begründen. Zum Beispiel: Sie haben Ihr Unternehmen kurz vor Beginn der COVID-19-Krise gegründet oder gerade zu diesem Zeitpunkt beträchtliche Investitionen getätigt.
  4. Sind Sie ein großes Unternehmen und möchten Sie einen Zahlungsplan von maximal 50 Monaten? Dann vermerken Sie „GU" im Feld „Besonderer oder außergewöhnlicher Umstand" (Reiter 6).
  5. Sie können in diesem Feld auch einen anderen Zahlungsrhythmus als einen festen monatlichen Betrag vorschlagen. Sie können zum Beispiel vorschlagen, mit kleineren Zahlungen zu beginnen, die dann in den Monaten danach größer werden.