Zeitweilig ermäẞigter MwSt.-Satz
Worum handelt es sich?
Bis zum 31. März 2021 gilt ein ermäßigter MwSt.-Satz von 6 % auf die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb und die Einfuhr von Mundmasken und hydroalkoholischen Gelen zur Bekämpfung von COVID-19.
Nähere Informationen zu den betroffenen Gütern und dem Inkrafttreten dieser Maßnahme finden Sie in den Rundschreiben.
Weitere Informationen hierzu
Verlängerung der Befreiung von Einfuhrabgaben und der MwSt. bei der Einfuhr
Worum handelt es sich?
Die Einfuhr von Gütern zur Bekämpfung von COVID-19 ist bis zum 30. April 2021 von Einfuhrabgaben und der MwSt. bei der Einfuhr befreit.
Für die Einfuhr von Mundmasken und hydroalkoholischen Gelen (zur Bekämpfung von COVID-19) hat diese vollständige Befreiung von der MwSt. Vorrang vor der Anwendung des vorübergehend ermäßigten MwSt.-Satzes in Höhe von 6 %.