Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Mundmasken und hydroalkoholische Gele

Die Maßnahmen sind seit dem 1. Januar 2023 abgelaufen.

Zeitweilig ermäẞigter MwSt.-Satz

Worum handelt es sich?

Bis zum 31. Dezember 2022 gilt ein ermäßigter MwSt.-Satz von 6 % auf die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb und die Einfuhr von Mundmasken und hydroalkoholischen Gelen zur Bekämpfung von Covid-19.

Nähere Informationen zu den betroffenen Gütern und dem Inkrafttreten dieser Maßnahme finden Sie in den Rundschreiben.

Weitere Informationen hierzu

Verlängerung der Befreiung von Einfuhrabgaben und der MwSt. bei der Einfuhr

Worum handelt es sich?

Die Einfuhr von Gütern zur Bekämpfung von Covid-19 ist bis zum 31. Dezember 2022 von Einfuhrabgaben und der MwSt. bei der Einfuhr befreit.

Für die Einfuhr von Mundmasken und hydroalkoholischen Gelen (zur Bekämpfung von Covid-19) hat diese vollständige Befreiung von der MwSt. Vorrang vor der Anwendung des vorübergehend ermäßigten MwSt.-Satzes in Höhe von 6 %.

Weitere Informationen hierzu