Die Maßnahmen sind seit dem 1. Januar 2023 abgelaufen.
Zeitweilig ermäẞigter MwSt.-Satz
Worum handelt es sich?
Bis zum 31. Dezember 2022 gilt ein ermäßigter MwSt.-Satz von 6 % auf die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb und die Einfuhr von Mundmasken und hydroalkoholischen Gelen zur Bekämpfung von Covid-19.
Nähere Informationen zu den betroffenen Gütern und dem Inkrafttreten dieser Maßnahme finden Sie in den Rundschreiben.
Weitere Informationen hierzu
- News
- Rundschreiben 2022/C/90 (19.09.2022)
- Rundschreiben 2022/C/34 (31.03.2022)
- Rundschreiben 2022/C/2 (06.01.2022)
- Rundschreiben 2021/C/88 (05.10.2021)
- Rundschreiben 2021/C/74 (02.08.2021)
- Rundschreiben 2021/C/39 (03.05.2021)
- Rundschreiben 2021/C/6
- Rundschreiben 2020/C/65
Verlängerung der Befreiung von Einfuhrabgaben und der MwSt. bei der Einfuhr
Worum handelt es sich?
Die Einfuhr von Gütern zur Bekämpfung von Covid-19 ist bis zum 31. Dezember 2022 von Einfuhrabgaben und der MwSt. bei der Einfuhr befreit.
Für die Einfuhr von Mundmasken und hydroalkoholischen Gelen (zur Bekämpfung von Covid-19) hat diese vollständige Befreiung von der MwSt. Vorrang vor der Anwendung des vorübergehend ermäßigten MwSt.-Satzes in Höhe von 6 %.