Die Maßnahmen sind seit dem 1. Januar 2023 abgelaufen.
Zeitweilig ermäẞigter MwSt.-Satz für Impfstoffe gegen Covid-19 und medizinische Hilfsmittel zur In-vitro-Diagnose dieser Krankheit
Worum handelt es sich?
Der MwSt.-Satz von 0 % gilt zeitweilig für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb und die Einfuhr von Impfstoffen gegen Covid-19 sowie für medizinische Hilfsmittel zur In-vitro-Diagnose dieser Krankheit.
Dieser Steuersatz gilt ebenfalls für Dienstleistungen, die unmittelbar mit diesen Impfungen und medizinischen Hilfsmitteln in Verbindung stehen.
Nähere Informationen zu den betroffenen Gütern und Dienstleistungen sowie dem Geltungsbereich finden Sie im Rundschreiben.
Weitere Informationen hierzu
Verlängerung der Befreiung von Einfuhrabgaben und der MwSt. bei der Einfuhr
Worum handelt es sich?
Die Einfuhr von Gütern zur Bekämpfung von Covid-19 ist bis zum 31. Dezember 2022 von Einfuhrabgaben und der MwSt. bei der Einfuhr befreit.
Für die Einfuhr von Impfstoffen gegen Covid-19 sowie für medizinische Hilfsmittel zur In-vitro-Diagnose dieser Krankheit hat diese vollständige Befreiung von der MwSt. Vorrang vor der Anwendung des vorübergehend ermäßigten MwSt.-Satzes in Höhe von 0 %.