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Künftige berufliche Verluste

Befreiung für künftige berufliche Verluste (Carry-back)

Worum handelt es sich?

Im Rahmen der Maßnahmen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Krise können Unternehmer in der Erklärung für das Einkommensjahr 2019 die Anrechnung der möglichen Verluste vorwegnehmen, die für das Einkommensjahr 2020 erwartet werden.

Im Falle von Verlusten im Jahr 2020 infolge der Krise können im Jahr 2019 erzielte Gewinne oder Profite in Höhe dieser Verluste befreit werden.

Diese Befreiung wirtschaftlicher Art gilt nur für das Steuerjahr 2020 und ausschließlich auf Antrag des Steuerpflichtigen.

Die Befreiung, die für das Steuerjahr 2020 beantragt wird, wird im Einkommensjahr 2020 (Steuerjahr 2021) zurückgenommen, sodass der Verlust für dieses Einkommensjahr im Prinzip vollständig oder teilweise neutralisiert wird.

Weitere Informationen hierzu