Steuerregelung für finanzielle Leistungen im Rahmen von Covid-19-Überbrückungsmaßnahmen
Worum handelt es sich?
COVID-19-Überbrückungsmaßnahmen sind Überbrückungsmaßnahmen, die von Selbstständigen in Anspruch genommen werden können, die aufgrund der COVID-19-Krise gezwungen waren, ihre selbständige Tätigkeit teilweise oder vollständig einzustellen.
Die Steuerregelung für finanzielle Leistungen, die im Rahmen von COVID-19-Überbrückungsmaßnahmen in Anspruch genommen wurden, hängt von der Art der unterbrochenen Tätigkeit ab, für die der Selbstständige diese Leistungen bezogen hat.
Die Steuerregelung für diese Leistungen hängt also ebenfalls von der Einkommenskategorie ab, in die die Einkünfte aus der unterbrochenen Tätigkeit des Leistungsempfängers fallen.
Weitere Informationen hierzu
Überbrückungsmaßnahmen für die Wiederaufnahme der Arbeit
Worum handelt es sich?
Mit dieser Maßnahme soll die Wiederaufnahme der Arbeit in einigen Tätigkeitsbereichen in den Monaten Juni 2020 bis einschließlich Dezember 2020 unterstützt werden, und zwar in Form von entsprechenden Überbrückungsmaßnahmen, ohne dass der Selbstständige seine Tätigkeit erneut für sieben aufeinanderfolgende Kalendertage unterbrechen muss.
Ganz gleich, ob es sich um Covid-19-Überbrückungsmaßnahmen oder Überbrückungsmaßnahmen für die Wiederaufnahme der Arbeit handelt, die Steuerregelung für erhaltene finanzielle Leistungen ist dieselbe und hängt von der Art der ausgeübten Tätigkeit des Selbstständigen ab.