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Vorauszahlungen

Selbstständige und Freiberufler müssen Vorauszahlungen leisten, um Steuererhöhungen zu vermeiden. 

Als Selbstständiger können Sie eine Vergütung (Steuerermäßigung) erhalten. Auf jeden Fall müssen Sie die Vorauszahlungen rechtzeitig und korrekt leisten.

Vorauszahlungen für Selbstständige

  • Wie kann ich eine Vorauszahlung leisten?

    Sie möchten für Ihre Gesellschaft Vorauszahlungen leisten, wissen aber nicht wie? Zahlen Sie ganz einfach online über MyMinfin. So zahlen Sie automatisch auf die richtige Kontonummer ein und verwenden die richtige strukturierte Mitteilung. Sie müssen nur den Betrag eingeben, den Sie zahlen möchten, und auf „online zahlen“ klicken.

    Ich leiste eine Vorauszahlung über MyMinfin.be

    Achtung: wenn der Betrag hoch ist, kann die Transaktion aufgrund eines von Ihrer Bank auferlegten Zahlungslimits abgelehnt werden. Die genaue Höhe dieses Limits variiert von Bank zu Bank, aber Sie können Ihre Bank bitten, Ihr Online-Zahlungslimit zu erhöhen.

    Sonstige Zahlungsarten

    • Sie können auch per Banküberweisung zahlen:
      • Auf das Konto BE61 6792 0022 9117 (BIC: PCHQ BEBB) des „Einnahmezentrums - Dienststelle Vorauszahlungen“ an folgender Adresse: Avenue Roi Albert II 33, 1030 Brüssel,
      • mit der strukturierten Mitteilung, die in MyMinfin angegeben ist,
      • vorzugsweise über ein auf Ihre Gesellschaft eröffnetes Bankkonto.
    • Sie können einen Dritten bitten, für Sie zu zahlen (zum Beispiel eine Bank im Rahmen eines Finanzierungsvertrags). Stellen Sie in diesem Fall sicher, dass auch Ihre Bank die strukturierte Mitteilung verwendet, die in MyMinfin angegeben ist. 
  • Kann meine Bank die Vorauszahlung für mich leisten?

    Dies ist zum Beispiel mit einem Finanzierungsvertrag möglich. Für diese Zahlungen gelten die gleichen Regeln, als wenn Sie sie selbst leisten würden. Stellen Sie also sicher, dass Ihre Bank Ihre strukturierte Mitteilung kennt. 

  • Kann eine Steuererstattung als Vorauszahlung verwendet werden?

    Haben Sie Ihren Steuerbescheid erhalten, der bestätigt, dass Sie eine Erstattung erhalten? Dann kann diese Erstattung als Vorauszahlung für den folgenden Besteuerungszeitraum verwendet werden. Dies müssen Sie vor dem Tag der Erstattung beantragen (am Ende des zweiten Monats nach Erhalt des Steuerbescheids).

    Wenden Sie sich per Post an uns

    SPF Finances - AGPR Versements Anticipés
    Avenue du Prince de Liège 133 - boîte 292
    5100 Jambes
  • Welche Folgen hat es, wenn ich keine Vorauszahlungen leiste?

    Selbstständige, Freiberufler, Unternehmensleiter und mithelfende Ehepartner, die keine oder nicht rechtzeitig Vorauszahlungen leisten, riskieren eine Steuererhöhung.

    Sind haben gerade erst als Selbstständiger begonnen?

    Wenn Sie sich 2022, 2023 oder 2024 erstmals hauptberuflich als Selbständiger niedergelassen haben, müssen Sie für das Steuerjahr 2025 keine Erhöhung bezahlen. Sie können jedoch eine Vergütung (= Steuerermäßigung) erhalten, wenn Sie Vorauszahlungen leisten.

  • Wie wird die Steuererhöhung berechnet?

    Sie sind kein beginnender Selbstständiger und haben keine Vorauszahlung geleistet? Dann müssen Sie eine Steuererhöhung zahlen, die auf dem Nettobetrag basiert:

    • des Gewinns oder der Profite aus Ihrer selbstständigen Berufstätigkeit,
    • der Entlohnungen von Unternehmensleitern,
    • der Entlohnungen von mithelfenden Ehepartnern.

    Berechnungsgrundlage der Erhöhung 

    Die Berechnungsgrundlage beträgt 106 % der Steuer, die Sie auf diese Einkünfte zahlen müssen. Von diesen Einkünften werden eventuell Vorabzüge und andere darauf anrechenbare Bestandteile abgezogen (z. B. Pauschalanteil der ausländischen Steuer, Steuergutschriften, Mobiliensteuervorabzug usw.).

    Erhöhungssatz

    Für Steuerjahr 2024 (Einkünfte 2023) beträgt dieser Satz 9%.

    Berechnung der Erhöhung

    1. Wir multiplizieren die Berechnungsgrundlage mit dem Satz von 9%.
    2. Davon nehmen wir 90 %.
    3. Wenn der Betrag der Erhöhung niedriger ist als 0,5 % der Steuer, auf die sie berechnet wird, oder unter 90 Euro liegt, müssen Sie die Erhöhung nicht zahlen.
  • Welchen Betrag muss ich überweisen?

    Am besten schätzen Sie die Steuer ab, die Sie zahlen müssen:

    1. Schätzen Sie den Betrag der Einkünfte ab, die eine Steuererhöhung zur Folge haben könnten.
    2. Bestimmen Sie ungefähr die Steuer, die auf diesen Betrag geschuldet ist.
    3. Multiplizieren Sie diese Steuer mit 106 %. 
    4. Ziehen Sie relevante Vorabzüge und abziehbare Bestandteile ab. Im Prinzip ist das Ergebnis der Betrag der dieses Jahr zu leistenden Vorauszahlung.

    Auf diese Weise können Sie auch den Betrag bestimmen, den Sie jedes Quartal einzahlen können, aber beachten Sie, dass Sie auch eine andere Aufteilung der Vorauszahlungen wählen können: 

    1. Teilen Sie den Jahresbetrag durch vier.
    2. Runden Sie den so erhaltenen Quotienten vorzugsweise auf die nächsten zehn Euro.
  • Was geschieht, wenn ich nicht genug Vorauszahlungen geleistet habe?

    Sie haben Vorauszahlungen geleistet, wissen aber nicht, ob diese ausreichen?

    Durch rechtzeitige und ausreichende Vorauszahlungen vermeiden Sie eine Steuererhöhung. Für Steuerjahr 2023 entspricht der Erhöhungssatz 9%.

    Daher berechnen wir zunächst eine Erhöhung und ziehen dann die Vorteile der geleisteten Vorauszahlungen ab. Für Steuerjahr 2025 (Einkünfte 2024) entspricht der Betrag dieser Vorteile der Summe folgender Berechnungen:

    • Betrag der 1. Vorauszahlung (VZ1) x 12%
    • Betrag der 2. Vorauszahlung (VZ2) x 10%
    • Betrag der 3. Vorauszahlung (VZ3) x 8%
    • Betrag der 4. Vorauszahlung (VZ1) x 6%

    Der Durchschnitt dieser Prozentsätze stimmt also mit dem Erhöhungssatz überein (9%). Wenn Sie genügend Vorauszahlungen geleistet haben, heben die daraus resultierenden Vorteile die Erhöhung vollständig auf. Wenn Sie zu viel Vorauszahlungen geleistet haben, sodass sie nicht alle auf die Steuer angerechnet werden können, erstatten wir Ihnen diesen Überschuss.

  • Wann muss ich meine Vorauszahlungen leisten?

    Vorauszahlungen sind innerhalb der festgesetzten Fristen zu leisten.

    Für Steuerjahr 2025 (Einkünfte 2024) bedeutet dies:

    • für das erste Quartal: spätestens am 10. April 2024,
    • für das zweite Quartal: spätestens am 10. Juli 2024,
    • für das dritte Quartal: spätestens am 10. Oktober 2024,
    • für das vierte Quartal: spätestens am 20. Dezember 2024.

    Achtung

    Dies sind die äußersten Termine, an denen Sie den Betrag auf das Konto der Dienststelle Vorauszahlungen gezahlt haben müssen. Warten Sie mit der Zahlung nicht bis zum letzten Tag, da es einige Tage dauern kann, bis der Betrag tatsächlich auf unserem Konto gutgeschrieben ist. Zahlungen, die nach Fälligkeitsdatum eingehen, werden automatisch auf das nächste Quartal vorgetragen.

    Nach Geschäftsjahresabschluss erhält Ihre Gesellschaft in MyMinfin einen Überblick über die im vergangenen Jahr geleisteten Vorauszahlungen. Sie können diesen Überblick verwenden, um die Steuererklärung auszufüllen.

  • Was ist eine Vergütung?

    Sie haben sich 2022, 2023 oder 2024 zum ersten Mal hauptberuflich als Selbstständiger niedergelassen? Dann können Sie eine Vergütung oder eine Steuerermäßigung erhalten, wenn Sie Vorauszahlungen leisten.

    Um eine solche Steuerermäßigung beanspruchen zu können, müssen Sie im Voraus 106 % des Betrags Ihrer Endsteuer gezahlt haben. Diese 106 % werden auf Ihre Gesamtsteuer abzüglich Berufssteuervorabzug und anderer anrechenbarer Bestandteile (zum Beispiel: Steuergutschriften, Mobiliensteuervorabzug, Pauschalanteil ausländischer Steuer, usw.) berechnet.

  • Wie wird die Vergütung berechnet?

    Für Steuerjahr 2025 (Einkommen 2024) entspricht der Betrag dieser Vergütung der Summe folgender Ergebnisse:

    • Betrag der 1. Vorauszahlung (VZ1) x 6%
    • Betrag der 2. Vorauszahlung (VZ2) x 5%
    • Betrag der 3. Vorauszahlung (VZ3) x 4%
    • Betrag der 4. Vorauszahlung (VZ1) x 3%
  • Kann ich die Bestimmung einer bereits geleisteten Vorauszahlung ändern?

    Ja, Sie können die Bestimmung einer Vorauszahlung unter bestimmten Bedingungen ändern.

    Antrag auf Änderung der Bestimmung über MyMinfin.be

    Welche Änderungen der Bestimmung können Sie beantragen?

    Sie können beantragen, dass die geleisteten Vorauszahlungen ganz oder teilweise:

    • erstattet werden,
    • verwendet werden, um eine ausstehende Schuld zu zahlen (das Datum des Antrags entspricht dem Zahlungsdatum),
    • auf ein späteres Steuerjahr vorgetragen werden.

    Haben Sie als Dritter im Namen eines Steuerpflichtigen eine Vorauszahlung geleistet? Dann können Sie auch eine Berichtigung eines materiellen Fehlers bei der Überweisung beantragen.

    Was sind die Bedingungen?

    1. Die Vorauszahlung darf noch nicht von der vom Steuerpflichtigen geschuldete Einkommenssteuer abgezogen worden sein.
    2. Sie müssen dies spätestens am letzten Tag des dritten Monats nach dem Besteuerungszeitraum bei uns beantragen.
  • Wo kann ich eine spezifische Frage zu meiner Akte in Bezug auf die Vorauszahlungen stellen?

    Rufen Sie uns an

    Werktags von 9 Uhr biz 17 Uhr unter der Nummer 02 572 57 57 (Ortstarif).

    Wenden Sie sich per Post an uns

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