Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Eintragungsgebühren

FAQ Eintragungsgebühren - Privatpersonen und Selbstständige

  • Was ist eine Eintragungsgebühr?

    Die Eintragungsgebühr ist eine Gebühr (für die Eintragung einer Sache in die Agenda des Gerichtshofs), die vom FÖD Finanzen aufgrund der vom FÖD Justiz gelieferten Daten erhoben wird. Sie bezieht sich auf die Kosten des Gerichtsverfahrens. Der Richter legt in seiner endgültigen Entscheidung fest, wer die Eintragungsgebühr zahlen muss. Der FÖD Finanzen muss dann die Gebühr einnehmen.

    Wie hoch ist die Eintragungsgebühr?

    Das hängt vom Gericht ab:

    Gericht

    Betrag der Eintragungsgebühr (in Euro)

    Friedens- und Polizeigerichte

    50

    Gerichte Erster Instanz und Unternehmensgerichte

    165

    Appellationshöfe

    400

    Kassationshof

    650

  • Warum muss ich die Eintragungsgebühr zahlen?

    Haben Sie vom FÖD Finanzen eine Zahlungsaufforderung erhalten, um eine Eintragungsgebühr zu zahlen, und fragen sich, warum Sie diese Gebühr zahlen müssen?

    In der Regel bedeutet dies, dass der Richter ganz oder teilweise gegen Sie entschieden hat. Sie finden die Aufforderung zur Zahlung der Eintragungsgebühr mit allen Einzelheiten im Urteil oder in der Entscheidung (endgültige Entscheidung des Richters).

    Die Entscheidung des Richters ist unwiderruflich: Sie können sie nicht anfechten. Selbst wenn Sie gegen das Urteil in erster Instanz Berufung einlegen möchten, müssen Sie zunächst die Eintragungsgebühr zahlen. Andernfalls kann der Greffier keinen Sitzungstag bestimmen und somit kann Ihre Berufung nicht vorgebracht werden.

  • Wann muss ich die Eintragungsgebühr zahlen?

    Hat der Richter entschieden, dass Sie die Eintragungsgebühr zahlen müssen? Wenn dies der Fall ist, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung, in der das Datum angegeben ist, bis zu dem Sie die Eintragungsgebühren spätestens zahlen müssen. Achtung: Zahlen Sie rechtzeitig,um eine administrative Geldbuße zu vermeiden.

    Was geschieht, wenn ich die Eintragungsgebühr nicht rechtzeitig zahle?

    Der FÖD Finanzen sendet Ihnen eine Zahlungserinnerung: Darin fügen wir automatisch eine administrative Geldbuße hinzu. Wir werden Ihnen dann umgehend einen Vollstreckungstitel zustellen, der es uns ermöglicht, Beitreibungsmaßnahmen zu ergreifen, um die Schuld bei Ihnen beizutreiben (z. B. durch eine Pfändung Ihres Lohns oder Ihres Bankkontos).

    Wie hoch ist die Geldbuße, wenn ich die Eintragungsgebühr nicht rechtzeitig zahle?

    Die Geldbuße beträgt immer die Hälfte der Eintragungsgebühr (mit einem Mindestbetrag von 25 Euro) und hängt somit vom Gericht ab:

    Gericht

    Betrag der Geldbuße (in Euro)

    Friedens- und Polizeigerichte

    25

    Gerichte Erster Instanz und Unternehmensgerichte

    82,5

    Appellationshöfe

    200

    Kassationshof

    325

  • Wie kann ich die Eintragungsgebühr zahlen?

    Haben Sie eine Zahlungsaufforderung vom FÖD Finanzen erhalten? Dann können Sie auf zwei verschiedene Arten zahlen.

    Zahlen Sie online über MyMinfin

    Sie können einfach und schnell online über MyMinfin zahlen. Auf diese Weise verwenden Sie automatisch die korrekte strukturierte Mitteilung.

    Zahlen Sie per Banküberweisung

    Sie können per Banküberweisung auf das Konto BE42 6792 0000 0054 des Teams „Verwaltung Zentrales Konto Einnahme und Beitreibung“ zahlen. Achten Sie darauf, die strukturierte Mitteilung zu verwenden, die Sie auf Ihrer Zahlungsaufforderung finden, damit wir Ihre Zahlung korrekt bearbeiten können.

  • Warum muss ich eine administrative Geldbuße zahlen?

    Wenn Sie eine administrative Geldbuße erhalten haben, dann liegt das daran, dass Sie die Eintragungsgebühr nicht oder zu spät gezahlt haben. Wir haben Ihnen eine Zahlungsaufforderung zugesandt, in der das Datum angegeben ist, bis zu dem Sie spätestens zahlen mussten. Wenn wir die Zahlung nicht rechtzeitig erhalten, wird die Geldbuße automatisch auferlegt.

    Sie sind nicht mit der Geldbuße einverstanden?

    Wir können sie nur im Falle eines Verwaltungsfehlers annullieren.

    Glauben Sie, dass dem FÖD Justiz ein Fehler unterlaufen ist?

    Überprüfen Sie in diesem Fall sorgfältig das Urteil oder die Entscheidung des Richters und wenden Sie sich an den FÖD Justiz. Sie finden die Kontaktdaten auf der Rückseite der Zahlungsaufforderung.

    Glauben Sie, dass dem FÖD Finanzen ein Fehler unterlaufen ist?

    Glauben Sie zum Beispiel, dass Sie die Zahlung rechtzeitig geleistet haben oder dass die Zahlungsaufforderung an die falsche Adresse gesandt wurde? Wenn ja, können Sie dies einem unserer Informationszentren mitteilen. Wir werden dann prüfen, ob ein Fehler vorliegt.

  • Wie hoch ist die Geldbuße, wenn ich die Eintragungsgebühr nicht rechtzeitig zahle?

    Die Geldbuße beträgt immer die Hälfte der Eintragungsgebühr (mit einem Mindestbetrag von 25 Euro) und hängt somit vom Gericht ab:

    Gericht

    Betrag der Geldbuße (in Euro)

    Friedens- und Polizeigerichte

    25

    Gerichte Erster Instanz und Unternehmensgerichte

    82,5

    Appellationshöfe

    200

    Kassationshof

    325

  • Was geschieht, wenn eine andere Partei ebenfalls zur Zahlung der Eintragungsgebühren verurteilt wird?

    Jede Partei erhält immer eine eigene Zahlungsaufforderung. Es gibt zwei Möglichkeiten:

    Der Richter verurteilt mehrere Parteien zu einem Teil der Schuld

    Sie erhalten eine Zahlungsaufforderung für den Teil, den Sie zahlen müssen. Wenn Sie nicht oder nicht rechtzeitig zahlen, erhalten Sie automatisch eine administrative Geldbuße.

    Eine andere Partei kann ebenfalls zu einer Geldbuße verurteilt werden, wenn sie ihren Anteil nicht rechtzeitig zahlt. In diesem Fall hat diese Geldbuße nichts mit Ihrer Situation zu tun.

    Der Richter ordnet an, dass mehrere Parteien die Gebühren gesamtschuldnerisch zu zahlen haben

    Es handelt sich um eine Gesamtschuld zwischen den verurteilten Parteien. Sie können alle für den Gesamtbetrag der Schuld haftbar gemacht werden und erhalten daher alle die gleiche Zahlungsaufforderung.

    Wenn es sich um eine Gesamtschuld handelt, wird dies in der Zahlungsaufforderung deutlich angegeben. Vereinbaren Sie mit den anderen verurteilten Parteien, wie Sie die Eintragungsgebühr zahlen werden:

    • Achten Sie darauf, dass sie vollständig und rechtzeitig gezahlt wird. Anderenfalls haften Sie alle gesamtschuldnerisch für die administrative Geldbuße.
    • Achten Sie darauf, dass die Eintragungsgebühr nur einmal gezahlt wird.
  • Warum ist der Vollstreckungstitel in meiner Zahlungserinnerung nicht auf meinen Namen ausgestellt?

    Dies ist möglich, wenn das Gericht mehrere Parteien gesamtschuldnerisch zur Zahlung der Eintragungsgebühren verurteilt hat. In diesem Fall handelt sich um eine Gesamtschuld zwischen den verurteilten Parteien. Sie können alle für den gesamten Betrag der Schuld haftbar gemacht werden.

    Werden die Eintragungsgebühren nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt, wird nur ein Vollstreckungstitel (auf den Namen von nur einer der Parteien) erstellt. Dennoch ist sie gegenüber allen Mitschuldnern wirksam. Das bedeutet, dass wir Beitreibungsmaßnahmen gegen alle Parteien ergreifen können, die für die Zahlung der Eintragungsgebühren haftbar sind, um die Schuld beizutreiben, auch gegen Sie (wie z. B. über eine Pfändung Ihres Lohns oder Bankkontos).

  • An welche Adresse wird die Zahlungsaufforderung gesandt?

    Wir senden die Zahlungsaufforderung an die Adresse, an der Sie im Nationalregister (oder in der Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit) eingetragen sind. Achten Sie darauf, dass diese Informationen auf dem neuesten Stand sind.

  • Muss ich die Eintragungsgebühr zahlen, wenn ich Gerichtskostenhilfe in Anspruch genommen habe?

    Sie haben Gerichtskostenhilfe in Anspruch genommen und wurden dennoch zur Zahlung der Eintragungsgebühr verurteilt? Wenn dies der Fall ist, müssen Sie die Eintragungsgebühr zahlen, jedoch unter Sonderbedingungen. Diese finden Sie in der angepassten Informationsmitteilung, die sie anstelle der gewöhnlichen Zahlungsaufforderung erhalten werden.

    Sie haben nicht rechtzeitig gezahlt und haben dennoch eine gewöhnliche Zahlungsaufforderung und eine administrative Geldbuße erhalten?

    Teilen Sie dies so schnell wie möglich einem unserer Infozentren mit, damit wir Ihre Akte anpassen können.

  • Kann ich einen Zahlungsplan für die Eintragungsgebühren erhalten?

    Haben Sie vorübergehende Zahlungsprobleme? Wenn ja, können Sie einen Zahlungsplan erhalten, der jedoch für Eintragungsgebühren nicht sehr interessant ist.

    Wenn Sie die Eintragungsgebühr nicht vollständig innerhalb der in der Zahlungsaufforderung angegebenen Zahlungsfrist gezahlt haben, wird Ihnen automatisch eine administrative Geldbuße auferlegt (auch wenn Sie einen Zahlungsplan beantragt haben). Wenn Sie also einen Zahlungsplan beantragen, gilt dieser immer für die Eintragungsgebühr UND die Geldbuße.

  • Wo erhalte ich weitere Informationen zum Gerichtsverfahren und zum Urteil?

    Beim FÖD Justiz. Weitere Informationen finden Sie auf der Rückseite der Zahlungsaufforderung unter der Rubrik „Haben Sie Fragen zum Ursprung dieser Schuld?“. Dort finden Sie auch das Bezugszeichen des FÖD Justiz (die Listennummer). Geben Sie dieses Bezugszeichen immer in Ihrer Kommunikation mit dem FÖD Justiz an.