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Bescheinigung über den Erwerd des Geschäftsfonds

Um zu verhindern, dass der Erwerber einen Teil der Schulden des Veräußerers bezahlen muss, wird dringend empfohlen, eine Bescheinigung über den Erwerb des Geschäftsfonds zu beantragen. Diese Bescheinigung bietet eine Garantie dafür, dass der Übertragende keine Schuld beim FÖD Finanzen mehr hat.​

Wie kann man die Bescheinigung über den Erwerb des Geschäftsfonds erhalten und ausstellen?

Es ist der Veräußerer des Unternehmens, der das Antragsformular zum Erhalt der Bescheinigung ausfüllen und es an das für seinen Wohnort zuständige Beitreibungsteam senden muss.

Der Übertragende kann dieses Formular über MyMinfin herunterladen:

  • Unter "Nützliche Links" klickt der Übertragende auf "Formulare";
  • Er vermerkt "Beitreibung – Direkte Steuern" und klickt direkt auf "Suche".

Es bleibt noch das Dokument "Abtretung einer Universalität von Gütern" herunterzuladen, auszufüllen und an das zuständige Beitreibungsteam zu schicken.

Was passiert, wenn der Veräußerer keine Schulden hat?

Nach Eingang des Antrags prüfen wir, ob der Veräußerer Schulden beim FÖD Finanzen hat und geben Auskunft über eine laufende oder geplante Steuerprüfung. Wenn der Veräußerer keine Schulden hat und keine Kontrolle vorgesehen ist, erhält er seine Bescheinigung.

Was passiert, wenn der Zedent Schulden hat?

Wenn der Veräußerer Schulden hat, erhält er keine Bescheinigung. Diese Situation kann sehr negative Folgen für den Käufer haben, wie z.B.:

  • die Nicht-Drittwirksamkeit der Übertragung an den Erwerber: Wir können also weiterhin die übertragenen Vermögenswerte für die Schulden des Veräußerers pfänden.
  • die gesamtschuldnerische Haftung des Käufers für die Schulden des Veräußerers, die wirksam ist, ab dem 1. Monat nach der Notifizierung über den Geschäftserwerb ohne gültige Bescheinigung.

Woher weiß das Beitreibungsteam, ob die Übernahme zwischen dem Verkäufer und mir stattgefunden hat?

Der Übertragende oder der Übernehmer muss das Beitreibungsteam über den Erwerb informieren. Nur der Veräußerer muss eine beglaubigte Kopie der vor dem Notar getroffenen Betriebsübernahmevereinbarung schicken. Für den Käufer muss der Veräußerer der Kopie des Vertrags auch die Bescheinigung über den Erwerb des Unternehmens beifügen, wenn er sie vom Beitreibungsteam erhalten hat.

Bitte beachten Sie: Da die Bescheinigung über den Erwerb des Unternehmens nur 30 Tage nach dem Ausstellungsdatum gültig ist, muss der Veräußerer die Kopie der Vereinbarung über die Übernahme des Unternehmens innerhalb von 30 Tagen nach dem Ausstellungsdatum der Bescheinigung senden.