Sanktionspaket

Als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der Oblaste Donezk und Luhansk in der Ukraine und die Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete hat die Europäische Union (EU) am 23. Februar 2022 die Sanktionen gegen Russland ausgeweitet. Die EU hat die Sanktionen nach dem 24. Februar 2022 infolge der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine massiv ausgeweitet. Eine Vielzahl von Personen und Körperschaften wurde auf die Sanktionsliste gesetzt und es wurden beispiellose Maßnahmen ergriffen, um die wirtschaftliche Basis Russlands erheblich zu schwächen, dem Land wichtige Technologien und Märkte zu entziehen und seine Kriegsführungsfähigkeit drastisch zu verringern.

 Sanktionsregelungen der EU

Nachrichten

Gezielte restriktive Maßnahmen vom 24. Februar 2025

Am 24. Februar 2024 hat die Europäische Union ein fünfzehntes Sanktionspaket verabschiedet.

Weitere Informationen finden Sie in  dieser Übersicht (PDF, 180.65 KB).

Gezielte restriktive Maßnahmen vom 16. Dezember 2024

Am 16. Dezember 2024 hat die Europäische Union ein fünfzehntes Sanktionspaket verabschiedet. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite 'Sanktionspaket'.

Siehe auch: 


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Sie können das Schatzamt über die E-Mail-Adresse quesfinvragen.tf@minfin.fed.be kontaktieren, um Informationen zu übermitteln oder Fragen zu stellen.

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