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INSPIRE-Richtlinie

Was ist die INSPIRE-Richtlinie?

Die Richtlinie 2007/2 EG zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft, bekannt als INSPIRE-Richtlinie, wurde vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union verabschiedet und schafft eine Geodaten- und Raumdateninfrastruktur auf Unionsebene.

In rechtlicher Hinsicht schreiben die Richtlinie und verschiedene damit zusammenhängende Verordnungen vor, dass zur Schaffung der Geodateninfrastruktur jeder Datensatz mithilfe vollständiger Metadaten dokumentiert werden muss. Diese geben für jeden Datensatz Auskunft über:

  • die Bezeichnung,
  • die Zusammenfassung,
  • die verantwortliche Einrichtung

Des Weiteren legt die Richtlinie fest, dass jeder Datensatz auf einer Online-Karte abrufbar sein muss und mithilfe von standardisierten Protokollen heruntergeladen werden können muss

Auch wenn es nicht das ursprüngliche Ziel der INSPIRE-Richtlinie war, hat sie zu einer frühzeitigen Normalisierung der Dokumentation und der Verbreitung von Geodatensätzen beigetragen.

Warum wurde die INSPIRE-Richtlinie verabschiedet?

Die Richtlinie zielt darauf ab, den Verwaltungen oder Einrichtungen, die diese Informationen für die Ausarbeitung eigener umweltpolitischer Maßnahmen benötigen, die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Ein leichter und zentraler Zugang zu Umweltdaten wird es den verschiedenen beteiligten Parteien ermöglichen, geeignete Umweltschutzrichtlinien zu erlassen und umzusetzen.

Wie erreicht Belgien die Ziele der INSPIRE-Richtlinie?

Die INSPIRE-Richtlinie wurde auf föderaler Ebene durch das Gesetz vom 15. Dezember 2011 umgesetzt und von den Regionen durch Dekrete und Ordonnanzen der betreffenden Parlamente. Zwischen den Regionen und dem Föderalstaat wurde eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, um eine bestmögliche Zusammenarbeit zwischen den Gliedstaaten und dem Föderalstaat zu gewährleisten.

Das Nationale Geographische Institut  betreibt das föderale Geoportal. Auf diesem Portal sind die von den Föderalverwaltungen im INSPIRE-Monitoring erfassten Datensätze und Dienste, aber auch eine große Anzahl von Datensätzen und Geodiensten verfügbar, die bereitgestellt wurden, ohne im INSPIRE-Monitoring erfasst zu sein. Alle von der Generalverwaltung Vermögensdokumentation (GVVD) bereitgestellten Datensätze und Dienste, die unter die INSPIRE-Richtlinie fallen, sind auf dem föderalen Geoportal verfügbar. 

In gleicher Weise betreiben die Regionalverwaltungen ihre eigenen Geoportale: 

Auf diesen finden sich zahlreiche Geodatensätze und -dienste, die von den Regionen betrieben werden. 

Sowohl auf föderaler als auch auf regionaler Ebene werden die von der INSPIRE-Richtlinie vorgeschriebenen Zugangsvorschriften, die rechtlich für eine begrenzte Anzahl von Datensätzen gelten, in der Praxis für die Dokumentation und den Zugang zu fast allen belgischen Geodatensätzen verwendet.

Die Europäische Kommission hat eine Infrastruktur auf Gemeinschaftsebene entwickelt, das Europäische Geoportal. Auf diesem sind nur die im INSPIRE-Monitoring erfassten Datensätze zu finden. Die meisten von ihnen können über den Viewer des Geoportals angezeigt und heruntergeladen werden.