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Gesetzlicher Rahmen

Um einen Zugang zu allen in der Europäischen Union erzeugten Datensätzen zu gewährleisten, hat die EU ein kohärenter verordnungsrechtlicher Rahmen geschaffen. Für die freie Zugänglichkeit der Daten des FÖD Finanzen und insbesondere der Generalverwaltung Vermögensdokumentation (GVVD) gelten zwei Normen: die INSPIRE-Richtlinie und die PSI-Richtlinie. Erstere bezieht sich insbesondere auf Geodatensätze, während letztere weitere Datentypen betrifft. Beide zielen darauf ab, Standards für die Bereitstellung von Daten festzulegen und die Bedingungen für die Nutzung von Datensätzen zu schaffen.