Impfzentren – Bereitstellung von Personal durch bestimmte öffentlich-rechtliche Einrichtungen
Worum handelt es sich?
Öffentlich-rechtliche Einrichtungen (Städte, Gemeinden, ÖSHZ) müssen keine MwSt. für die Personalkosten berechnen, die sie in Rechnung stellen, um ein Impfzentrum mit dem zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie notwendigen Personal zu versorgen.