Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Impfzentren

Impfzentren – Bereitstellung von Personal durch bestimmte öffentlich-rechtliche Einrichtungen

Worum handelt es sich?

Öffentlich-rechtliche Einrichtungen (Städte, Gemeinden, ÖSHZ) müssen keine MwSt. für die Personalkosten berechnen, die sie in Rechnung stellen, um ein Impfzentrum mit dem zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie notwendigen Personal zu versorgen.

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