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Grenzüberschreitende Gestaltungen

Fristaufschub (DAC6)

Worum handelt es sich?

Gemäß der europäischen Richtlinie DAC6 müssen Steuerintermediäre (sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen) dem FÖD Finanzen bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen melden.

Angesichts der aktuellen Situation wurden die Meldefristen unter Berücksichtigung des Datums angepasst, an dem der erste Schritt dieser grenzüberschreitenden Gestaltungen umgesetzt wurde.

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