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Häufig gestellte Fragen zu Fehlern auf dem Katasterplan

  • Was ist, wenn auf der Hintergrundkarte ein Fehler ist?

    CadGIS bietet zwei Hintergrundkarten an, Cartoweb und Orthofoto.

    Beide Hintergrundkarten sind Eigentum der NGI und dienen lediglich als Hilfsmittel für den Nutzer, um sich schneller orientieren zu können.

    Bei Fehlern auf der Hintergrundkarte können Sie mit dem NGI Kontakt aufnehmen.

    Anmerkung: Die Hintergrundkarten sind nicht in allen Maßstäben sichtbar.

  • Was ist, wenn die Darstellung meines Gutes auf dem Plan nicht (mehr) der Realität entspricht?

    Der Katasterplan ist die grafische Darstellung und Erfassung aller Katasterparzellen des belgischen Staatsgebiets auf einem Plan. Der Katasterplan legt die horizontale Ausdehnung von Grundeigentum nicht fest. Artikel 3.61 § 2 des Zivilgesetzbuches besagt Folgendes: „Die Grenzen des Grundeigentums werden in erster Linie durch Ersitzung bestimmt. In Ermangelung dessen werden die Grenzen der Parzelle durch eine authentische Abmarkungsurkunde bestimmt, es sei denn, die Grenzen der Parzelle werden durch einen späteren Vertrag geändert. In Ermangelung einer Abmarkung werden die Grenzen der Parzelle durch die Eigentumstitel bestimmt. Wenn auch diese keine eindeutige Antwort liefern, werden die Grenzen der Parzelle anhand des Zustands des Besitzes und anderer tatsächlicher Indizien, einschließlich der tatsächlichen Einfriedung und der Katasterunterlagen, festgelegt.“

    Wir aktualisieren den Katasterplan laufend auf der Grundlage der erhaltenen Informationen über die rechtlichen und physischen Veränderungen an den Eigentumen (z. B. Pläne von Landmessern). Seit 2018 arbeitet die Generalverwaltung Vermögensdokumentation (GVVD) mit den verschiedenen Regionen zusammen, um die Qualität des Katasterplans Gemeinde pro Gemeinde zu verbessern (u. a. mithilfe der Fotogrammetrie). Gleichzeitig wird auch die grafische Darstellung von Gebäuden durch die von den Regionen verwaltete grafische Darstellung ersetzt. Damit sind die Regionen die authentische Quelle (oder der Verwalter) für die grafische Darstellung der Gebäude, während die GVVD weiterhin die authentische Quelle für die grafische Darstellung der zweidimensionalen Katasterparzellen ist. Zwischen der GVVD und den Regionen werden mehrmals im Jahr aktualisierte Daten zu den Parzellen und Gebäuden ausgetauscht.

    Der Katasterplan ist lediglich eine grafische Darstellung der zweidimensionalen Katasterparzellen und ist nicht rechtsverbindlich. Es ist daher möglich, dass zwischen den auf dem Katasterplan eingetragenen Informationen (Darstellung der Parzelle auf dem Katasterplan, Fläche) und der rechtlichen Lage ein Unterschied besteht. Eine Änderung der grafischen Darstellung einer Parzelle oder eines Gebäudes im Rahmen der Zusammenarbeitsabkommen hat daher weder Einfluss auf den rechtlichen Charakter noch auf das Katastereinkommen.

    Größere Fehler in der Darstellung der Parzelle (z. B. eine sehr große Abweichung, oder die Form der Parzelle auf dem Katasterplan weicht stark von der Realität ab) können Sie über das Kontaktformular melden. Haben Sie Pläne oder Dokumente, um Ihre Meldung zu belegen? Wenn ja, fügen Sie diese bitte unbedingt bei.

    Anmerkung: Weitere Erläuterungen zu den Abläufen der Qualitätsverbesserung finden Sie hier.

  • Was ist, wenn auf meiner Parzelle eine falsche Hausnummer steht?

    Sie können dies über das Kontaktformular melden. Geben Sie genau an, um welche Parzelle es sich handelt und wie die korrekte Hausnummer lautet.

  • Warum kann ich meine Straße nicht finden?

    Die Anwendung verwendet die von den verschiedenen Regionen bereitgestellten Adressen.

    Derzeit hat jede Gemeinde noch ihre eigene Art, Straßennamen fortlaufend zu ergänzen. Dies führt manchmal zu Problemen bei Straßennamen mit bestimmten Wörtern oder Präfixen wie Sankt und „Burgemeester“. Einige Gemeinden verwenden eine Abkürzung, andere nicht. Wenn die Schreibweise der von Ihnen eingegebenen Adresse nicht mit der in den Datenbanken bekannten Schreibweise übereinstimmt, kann die Adresse möglicherweise nicht gefunden werden.

    In vielen Fällen können Sie dies umgehen, indem Sie nur den „wichtigsten“ Teil des Straßennamens eingeben, ohne Präfixe wie „Sankt“ und ohne Suffixe wie „Straße“ (z. B. „Vither“).

    Der FÖD Finanzen arbeitet derzeit mit den verschiedenen Regionen und dem FÖD Politik und Unterstützung an einem einheitlichen Adressenregister für ganz Belgien. Sobald das einheitliche Adressenregister fertiggestellt ist, wird die Suchmaschine angepasst.

  • Warum gelange ich auf die falsche Parzelle, wenn ich meine Adresse suche?

    Bei der Suche nach einer Adresse verwendet die Anwendung die Lage der von den verschiedenen Regionen bereitgestellten Adressen. Diese Lage weicht manchmal leicht ab, sodass es möglich ist, dass der blaue Punkt nicht in der richtigen Parzelle (aber dennoch in unmittelbarer Nähe) landet.

  • Warum ist die Darstellung der Gebäude in den verschiedenen Gemeinden unterschiedlich?

    Im Rahmen der Zusammenarbeitsabkommen zwischen der GVVD und den verschiedenen Regionen werden die Katastergebäude (d. h. die grafische Darstellung der Gebäude durch die GVVD) auf dem Katasterplan nach und nach durch die Gebäude der Regionen (d. h. die grafische Darstellung der von den Regionen verwalteten Gebäude) ersetzt. Die Übernahme erfolgt Gemeinde per Gemeinde.

    Die Planung für die verschiedenen Gemeinden finden Sie unter:

    Solange die Übernahme in einer Gemeinde noch nicht stattgefunden hat, werden die Katastergebäude auf dem Katasterplan dargestellt. Die Katastergebäude haben eine rosa/rote Farbe und werden von der GVVD verwaltet. Bei der Übernahme werden die Katastergebäude durch die Gebäude der Regionen ersetzt. Diese sind beige und werden von den jeweiligen Regionen verwaltet.

    Anmerkung: Da die Definition des Begriffs „Gebäude“ und die Art der grafischen Darstellung von Gebäuden bei der GVVD nicht notwendigerweise dieselbe ist wie in den verschiedenen Regionen, kann sich die grafische Darstellung eines Gebäudes auf dem Katasterplan bei der Übernahme ändern.

  • Was ist, wenn das Gebäude auf meiner Parzelle eine ganz andere Form hat oder nicht mehr besteht?

    Wird Ihr Gebäude viel größer oder kleiner dargestellt, als es in Wirklichkeit ist? Wird Ihre Wohnung überhaupt nicht abgebildet? Wurde die abgebildete Wohnung abgebrochen? Dann können Sie das Problem unter bestimmten Bedingungen in MyMinfin melden.

    Welche drei Bedingungen müssen erfüllt sein?

    1. Es gibt keine Unstimmigkeiten in Bezug auf die Höhe Ihres Gebäudes oder den Ort, an dem Ihr Gebäude stehen sollte. Unstimmigkeiten werden auf dem Plan mit einem grünen Haus dargestellt, das ein Symbol enthält: ein Pluszeichen für einen Neubau, ein Minuszeichen für einen Abbruch und ein Kreuz für einen Umbau. Wir fügen eine solche Unstimmigkeit hinzu, wenn wir Informationen über den Umbau eines Gebäudes erhalten. Wenn das Gebäude aktualisiert wird, verschwindet die Unstimmigkeit.
    2. Die letzte Änderung an Ihrem Gebäude liegt mehr als zwei Jahre (wenn es in Flandern oder Brüssel liegt) oder mehr als fünf Jahre (wenn es in der Wallonie liegt) zurück.
    3. Der Unterschied ist signifikant. Die Methode, die verwendet wird, um Gebäude auf dem Katasterplan grafisch darzustellen, führt zu geringfügigen Abweichungen zwischen der grafischen Darstellung und der Realität. Es ist daher nicht notwendig, geringfügige Unterschiede zu melden.

    Wie können sie das Problem melden?

    Sie können das Problem melden in MyMinfin unter der Kategorie „Meine Daten zu unbeweglichen Gütern einsehen“ (Registerkarte „Meine Wohnung“):

    1. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Eine Frage stellen“.
    2. Wählen Sie als Gegenstand „Darstellung eines Gebäudes in Flandern oder in der Region Brüssel-Hauptstadt“ oder „Darstellung eines Gebäudes in der Wallonie“ aus, je nach Lage des Gutes.
    3. Wählen Sie im zweiten Auswahlmenü „Geometrie (die Form des Gebäudes weicht erheblich ab, fehlendes Gebäude, usw.)“ aus und geben Sie die erforderlichen Daten ein.
    4. Haben Sie Pläne oder Dokumente, die Ihre Meldung belegen? Wenn ja, fügen Sie diese bitte unbedingt bei.
  • Was ist, wenn mein Gebäude falsch positioniert ist?

    Ist Ihr Gebäude auf der Grenze der Parzelle abgebildet, obwohl dies in Wirklichkeit nicht der Fall ist? Steht Ihr Gebäude auf der falschen Parzelle? Dann können Sie das Problem unter bestimmten Bedingungen in MyMinfin melden.

    Welche drei Bedingungen müssen erfüllt sein?

    1. Es gibt keine Unstimmigkeiten in Bezug auf die Höhe Ihres Gebäudes oder den Ort, an dem Ihr Gebäude stehen sollte. Unstimmigkeiten werden auf dem Plan mit einem grünen Haus dargestellt, das ein Symbol enthält: ein Pluszeichen für einen Neubau, ein Minuszeichen für einen Abbruch und ein Kreuz für einen Umbau. Wir fügen eine solche Unstimmigkeit hinzu, wenn wir Informationen über den Umbau eines Gebäudes erhalten. Wenn das Gebäude aktualisiert wird, verschwindet die Unstimmigkeit.
    2. Die letzte Änderung an Ihrem Gebäude liegt mehr als zwei Jahre (wenn es in Flandern oder Brüssel liegt) oder mehr als fünf Jahre (wenn es in der Wallonie liegt) zurück.
    3. Der Unterschied ist signifikant. Die Methode, die verwendet wird, um Gebäude auf dem Katasterplan grafisch darzustellen, führt zu geringfügigen Abweichungen zwischen der grafischen Darstellung und der Realität. Es ist daher nicht notwendig, geringfügige Unterschiede zu melden.

    Wie können sie das Problem melden?

    Sie können das Problem melden in MyMinfin unter der Kategorie „Meine Daten zu unbeweglichen Gütern einsehen“ (Registerkarte „Meine Wohnung“):

    1. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Eine Frage stellen“.
    2. Wählen Sie als Gegenstand „Darstellung eines Gebäudes in Flandern oder in der Region Brüssel-Hauptstadt“ oder „Darstellung eines Gebäudes in der Wallonie“ aus, je nach Lage des Gutes.
    3. Wählen Sie im zweiten Auswahlmenü die Option „Position (Gebäude ist nicht am richtigen Ort, usw.)“ aus und geben Sie die erforderlichen Daten ein.
    4. Haben Sie Pläne oder Dokumente, die Ihre Meldung belegen? Wenn ja, fügen Sie diese bitte unbedingt bei.
  • Haben Sie eine andere Frage zu Fehlern im Katasterplan?

    Wenden Sie sich bitte an den zuständigen Dienst Streitsachen und Auskünfte.