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RUHENDE VERMÖGENSWERTE


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BESITZE ICH RUHENDE VERMÖGENSWERTE?

Mit Ihrem elektronischen Personalausweis (eID) oder über die Anwendung itsme können Sie selbst auf MyMinfin danach suchen.

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Klicken Sie auf den Link „Identifizieren Sie sich“. Wählen Sie Ihren digitalen Schlüssel aus, um sich anzumelden, und folgen Sie den Anweisungen, die auf dem Bildschirm erscheinen.

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In der Rubrik „Meine Zahlungen und Erstattungen“ klicken Sie auf „Meine ruhenden Vermögenswerte einsehen“.

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Klicken Sie anschließend auf „Ruhende Vermögenswerte“ und dann sehen Sie, welche ruhenden Vermögenswerte unter Ihrem Namen erscheinen.

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Wenn überall die Zahl 0 erscheint, bedeutet das, dass es keine ruhenden Vermögenswerte unter Ihrem Namen gefunden wurden.

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FAQ

Ruhende Vermögenswerte - Definitionen

  • Was sind ruhende Vermögenswerte?

    Ruhende Vermögenswerte können Konten, Versicherungsverträge und Schließfächer beinhalten. Sie fallen unter die Anwendung des Gesetzes vom 24. Juli 2008 über verschiedene Bestimmungen, zu denen auch ein Kapitel über die ruhenden Vermögenswerte gehört.

    Zu den betroffenen Konten zählen Sichtkonten, Einlagekonten und Sparkonten.

    Bei den Versicherungsverträgen handelt es sich im Wesentlichen um Lebensversicherungen zugunsten einer natürlichen Person. 

  • Was ist ein ruhendes Konto?

    Ein Konto gilt als ruhend, wenn mindestens 5 Jahre lang keine Vorgänge auf dem Konto verbucht worden sind und wenn es gleichzeitig keinen Kontakt mehr zwischen dem Inhaber (oder dem Anspruchsberechtigten, z. B. einem Erbe) und dem Finanzinstitut gegeben hat.

    Wichtige Ausnahme: Wenn Sie über mehrere Konten bei ein und demselben Finanzinstitut verfügen, gilt keines dieser Konten als ruhendes Konto, wenn es mindestens eine Interaktion (Kontaktaufnahme, Transaktion usw.) für eines Ihrer Konten in den letzten fünf Jahren gab.

  • Was ist ein ruhender Versicherungsvertrag?

    Ein Versicherungsvertrag gilt als ruhend, wenn der Begünstigte innerhalb von 4 Monaten, nachdem das Versicherungsunternehmen über den Eintritt des Risikos verständigt wurde, keine Schritte unternommen hat.

  • Was ist ein Schließfach?

    Ein Schließfach gilt als ruhend, wenn die Miete seit mindestens 5 Jahren nicht gezahlt wurde und der Mietvertrag vom vermietenden Institut gekündigt wurde.

    Versiegelte Umschläge, die von einem Finanzinstitut aufbewahrt werden und für die der Besitzer oder dessen Rechtsnachfolger mindestens fünf Jahre lang keine Schritte unternommen hat, werden mit ruhenden Schließfächern gleichgestellt.

Ruhende Vermögenswerte - Suche

  • Wie können Sie ruhende Vermögenswerte suchen (lassen)?

    Sie haben zwei Möglichkeiten, um nach ruhenden Vermögenswerten in den Registern zu suchen:

    A. SELBST ÜBER DAS PORTAL MYMINFIN SUCHEN

    Dies ist nur möglich, wenn Sie nach einem Vermögenswert, der auf Ihren Namen eingetragen wurde, suchen. Möchten Sie eine Suche für einen Dritten machen, dann reichen Sie Ihre Anfrage bitte schriftlich ein. Darüber hinaus können Sie die Onlinesuche nur mit Ihrem elektronischen Personalausweis (eID) oder über die Anwendung itsme oder eventuell mit Ihrem Token durchführen, den Sie für TaxOnWeb.

    1. Besuchen Sie die gesicherte Website MyMinfin.

    2. Klicken Sie auf den Link „Identifizieren Sie sich“. Wählen Sie Ihren digitalen Schlüssel aus, um sich anzumelden, und folgen Sie den Anweisungen, die auf dem Bildschirm erscheinen.

    3. In der Rubrik „Meine Zahlungen und Erstattungen“ klicken Sie auf „Meine ruhenden Vermögenswerte einsehen“.

    4. Klicken Sie anschließend auf „Ruhende Vermögenswerte“ und dann sehen Sie, welche ruhenden Vermögenswerte unter Ihrem Namen erscheinen.

    5. Wenn überall die Zahl 0 erscheint, bedeutet das, dass es keine ruhenden Vermögenswerte unter Ihrem Namen gefunden wurden.

    Einen Beleg darüber, dass Sie dazu berechtigt sind, die Vermögenswerte der anderen Person zu beantragen, zum Beispiel:

    • als Erbe: Erbschaftsurkunde oder Erbschein oder Gerichtsurteil über Besitzeinweisung + eventuelle Vollmacht, wenn Sie für alle Erben handeln
    • als zeitweiliger Verwalter: Ernennungserlass
    • als Vertreter: Vollmacht

    B. ANFRAGE SCHRIFTLICH EINREICHEN

    Füllen Sie das  Antragsformular (PDF, 215.44 KB) aus, unterzeichnen Sie es und senden Sie es an info.cdcdck@minfin.fed.be mit einer Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises an das Verwaltungsamt für Ruhende Vermögenswerte. Dies ist nur möglich, wenn der Antrag auf Ihren eigenen Namen oder auf den Namen eines Dritten gestellt wird (sofern Sie nachweisen, dass Sie ein rechtmäßiges Interesse haben). Anschließend erhalten Sie das Ergebnis der Nachforschung per Post. Ist das Ergebnis positiv, wird automatisch ein Erstattungsverfahren eingeleitet.

  • Wie können Sie einen ruhenden Vermögenswert schnell zurückfordern?

    Überprüfen Sie zunächst immer selbst online, ob Sie ruhende Vermögenswerte besitzen. So wissen Sie umgehend, ob es sinnvoll ist, eine Auszahlung zu beantragen.

    Die Hinterlegungs- und Konsignationskasse hat das Ziel, bei einer vollständigen Akte den ruhenden Vermögenswert innerhalb von 30 Tagen auf Ihr Konto einzuzahlen.

    Stellen Sie also sicher, dass Ihre Akte vollständig ist, wenn Sie sie bei der Hinterlegungs- und Konsignationskasse einreichen.

    A. VOLLSTÄNDIGE AKTE FÜR EINEN VERMÖGENSWERT IN MEINEM NAMEN

    Stellen Sie einen Antrag für ein Konto in Ihrem Namen oder für eine Versicherung, deren Begünstigter Sie sind, benötigen wir folgende Element:

    • Ein ausgefülltes und unterzeichnetes  Antragsformular (PDF, 215.44 KB) (Vergessen Sie nicht, die Kontonummer anzugeben, auf die wir die Gelder übertragen können. Das ruhende Konto wurde von der Bank geschlossen und kann nicht verwendet werden).
    • Eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises.

    B. VOLLSTÄNDIGE AKTE FÜR EINEN VERMÖGENSWERT IM NAMEN EINES DRITTEN

    Stellen Sie einen Antrag für ein Konto, das auf Namen eines Dritten geführt wurde, benötigen wir folgende Elemente:

    • Ein ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular (Vergessen Sie nicht, die Kontonummer anzugeben, auf die wir die Gelder übertragen können. Das ruhende Konto wurde von der Bank geschlossen und kann nicht verwendet werden).
    • Eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises.
    • Einen Beleg darüber, dass Sie dazu berechtigt sind, die Vermögenswerte der anderen Person zu beantragen, zum Beispiel:
      • als Erbe: Erbschaftsurkunde oder Erbschein oder Gerichtsurteil über Besitzeinweisung + eventuelle Vollmacht, wenn Sie für alle Erben handeln
      • als zeitweiliger Verwalter: Ernennungserlass
      • als Vertreter: Vollmacht

    Wenn mehrere Personen Anrecht auf eine bestimmte Summe haben, kann jeder seinen persönlichen Anteil beantragen. Es ist nicht notwendig, dass alle betroffenen Personen umgehend und gemeinsam einen Antrag stellen.

    Senden Sie diesen an info.cdcdck@minfin.fed.be

  • Warum finden Sie manchmal keinen ruhenden Vermögenswert in den entsprechenden Registern?

    Die Möglichkeiten der Onlinesuche in den Registern der ruhenden Vermögenswerte sind aus bestimmten Gründen eingeschränkt.

    Die Suche ist auf die Nummer des Nationalregisters beschränkt: Zurzeit können Sie nur mit Ihrem elektronischen Personalausweis (eID) oder eventuell mit Ihrem Token in den Registern der ruhenden Vermögenswerte suchen. Das System liest Ihre Nationalregisternummer auf dem Chip Ihrer eID und sucht anschließend nach dieser Nationalregisternummer in den Registern.

    Wenn die Bank oder das Versicherungsunternehmen, das die ruhenden Vermögenswerte übertragen hat, keine Nationalregisternummer mitgeteilt hat, können Sie auf diese Weise keinen ruhenden Vermögenswert finden. In solchen Fällen ist es ratsam, einen schriftlichen Antrag zu stellen, der es dem Büro für die Verwaltung der ruhenden Vermögenswerte ermöglicht, eingehendere Nachforschungen anzustellen.

    Die Suche ist auf Vermögenswerte, die auf Ihren Namen eingetragen wurden, beschränkt: Zurzeit können Sie mit Ihrer Nationalregisternummer nur ruhende Vermögenswerte suchen, die auf Ihren eigenen Namen eingetragen sind.

    Es ist natürlich auch möglich, dass Sie der Rechtsnachfolger eines ruhenden Vermögenswertes sind, z. B. als Erbe. Die Übertragung erfolgt in diesem Fall im Namen eines Dritten (z. B. des testamentarischen Erblassers oder Versicherungsnehmers).  Für solche Nachforschungen müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

    Die Suche ist auf die Vermögenswerte beschränkt, die bis zum Zeitpunkt der Suche übertragen wurden: Wenn Ihre Suche heute nicht erfolgreich war, bedeutet dies nicht unbedingt, dass Sie in Zukunft nicht doch über ruhende Vermögenswerte verfügen können, entweder eigene oder als Rechtsnachfolger. Vermögenswerte werden täglich der Hinterlegungs- und Konsignationskasse übertragen.

  • Was sollten Sie tun, wenn Sie heute nichts in den Registern der ruhenden Vermögenswerte gefunden haben?

    Wenn Sie heute nichts gefunden haben, aber glauben, dass Sie ruhende Vermögenswerte besitzen, dann:

    • überprüfen Sie auch weiterhin regelmäßig unsere Onlineregister,
    • reichen Sie eine schriftliche Anfrage beim Büro für die Verwaltung der ruhenden Vermögenswerte ein, damit dieses in Ihrem Namen oder im Namen Dritter suchen kann,
    • fragen Sie eine Nachforschung bei den Banken oder Versicherungsunternehmen an.
  • Wie werden die Konten, Versicherungsverträge oder Schließfächer wieder „aktiviert“?

    Banken und Versicherungsunternehmen müssen sich unbedingt um die Suche nach möglichen Rechtsnachfolgern bemühen. 

    Sie müssen zunächst ein Schreiben an die letzte bekannte Anschrift des Kontoinhabers, des Versicherungsbegünstigten oder des Schließfachmieters senden. Wenn es keine Reaktion auf das Schreiben gibt, können sie die Suche im Nationalregister durchführen, um ihre Kunden mit ruhenden Vermögenswerten zu finden. 

    Sie sind dann verpflichtet, ein Einschreiben gegen Empfangsbestätigung zu versenden, und falls dieses nicht zu einem positiven Ergebnis führt, ist das Suchverfahren für Banken und Versicherungsunternehmen abgeschlossen. 

    In diesem Fall werden die ruhenden Vermögenswerte und die verfügbaren Daten zum Inhaber, Begünstigten oder Mieter an die Hinterlegungs- und Konsignationskasse weitergeleitet und übertragen.

    Nicht alle ruhenden Kunden können wieder aktiviert werden: Das Gesetz schreibt vor, dass die Banken und Versicherungen dazu verpflichtet sind, nach den Kunden mit ruhenden Vermögenswerten zu suchen und diese darauf hinzuweisen, bevor sie die ruhenden Vermögenswerte an die Hinterlegungs- und Konsignationskasse übertragen können.

    Das Gesetz räumt den Banken jedoch die Möglichkeit ein, keine Nachforschungen durchzuführen, wenn die Kosten für die Suche 10 % des Gesamtbetrags der ruhenden Konten der betreffenden Person übersteigen. Versicherungsgesellschaften sind nicht mehr verpflichtet, Nachforschungen anzustellen, wenn die Kosten für die Suche 5 % der versicherten Leistungen übersteigen. Institute, die über Verwahrstellen verfügen, brauchen keine Nachforschungen durchzuführen, wenn die Kosten für diese Suche 100 Euro überschreiten.

    Nach Rechtsnachfolgern von kleinen ruhenden Vermögenswerten wird also nicht immer gesucht.

    Dies gilt auch für Vermögenswerte die kleine als 60 Euro sind. (Siehe: Werden auch kleine ruhende Vermögenswerte übertragen?).

Ruhende Vermögenswerte - Verjährung und Übertragung

  • Ab wann werden die ruhenden Vermögenswerte an die Verwaltung übertragen?

    Es handelt sich um Konten, die seit höchstens 6 Jahren ruhende waren. Ein Konto wird nach 5 Jahren der Inaktivität als ruhend betrachtet, worauf dann während eines Jahres Nachforschungen angestellt werden, bevor der ruhende Vermögenswert der Hinterlegungs- und Konsignationskasse übertragen wird.

    Versicherungsverträge

    Für Versicherungsverträge beträgt die Frist für Nachforschungen höchstens 12 Monate, bevor sie der Hinterlegungs- und Konsignationskasse übertragen werden.

    Ruhende Schließfächer

    Die vermietenden Institute müssen die Schließfächer im Beisein eines Gerichtsvollziehers oder eines Notars öffnen, und zwar vor Ende des zweiten Jahres nach dem Zeitpunkt, ab dem das Schließfach ruhend wurde. Der Inhalt der Schließfächer wird in einen versiegelten Umschlag gegeben.

  • Werden auch die kleinen Vermögenswerte übertragen?

    Ruhende Vermögenswerte mit einem Betrag von weniger als oder gleich 60 Euro werden ohne jegliche weitere Information der Hinterlegungs- und Konsignationskasse übertragen und können danach nicht mehr zurückgefordert werden.

    Da die Kosten für Nachforschung und administrative Bearbeitung seitens der Banken und Versicherungsgesellschaften in keinem Verhältnis zum Saldo des Kontos stehen, werden keine Nachforschungen angestellt.

    Ausnahme

    Die Vermögenswerte des gleichen Inhabers bei ein und derselben Einrichtung werden zusammengerechnet.  Wenn Sie also bei einer Einrichtung insgesamt mehr als 60 Euro verfügen, z. B. auf einem Sichtkonto und zwei Sparkonten zusammen, werden Nachforschungen angestellt und das gewöhnliche Verfahren angewandt.

  • Bis wann können Sie einen ruhenden Vermögenswert für sich beanspruchen?

    Ab dem Zeitpunkt, an dem der Vermögenswert der Hinterlegungs- und Konsignationskasse übertragen wurde, haben Sie 30 Jahre, die Ihnen zustehenden Vermögen einzufordern.

    Dann gilt die dreißigjährige Verjährung und die Vermögenswerte gehören definitiv der Staatskasse.

Ruhende Vermögenswerte - Zinsen

Bringen Ihre Vermögen und/oder Wertpapiere noch Zinsen ein, wenn Sie der Hinterlegungs- und Konsignationskasse übertragen wurden?

Ihr Geld bringt tatsächlich noch Zinsen ein, wenn es der Hinterlegungs- und Konsignationskasse übertragen wurde. Der Zinssatz für die Vermögen wird vom Minister der Finanzen festgelegt.

Kontakt

Wie sind die Kontaktangaben der Hinterlegungs- und Konsignationskasse?

Föderaler Öffentlicher Dienst Finanzen
Generalverwaltung Schatzamt
Hinterlegungs- und Konsignationskasse

Tel.: 02 577 41 10
E-Mail: info.cdcdck@minfin.fed.be