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Eine Namensänderung bezahlen

Beim FÖD Finanzen können Sie die Registrierungsgebühr (Steuer) bezahlen, um einen Nachnamen zu ändern. Dies kann die Änderung des aktuellen Nachnamens oder das Hinzufügen eines Nachnamens sein.

Sie erhalten für diese Zahlung einen Zahlungsnachweis. Diesen Zahlungsnachweis fügen Sie Ihrem Antrag bei, den Sie beim FÖD Justiz einreichen müssen.

  • Wie hoch ist die Registrierungsgebühr für eine Änderung des Nachnamens?

    Sie zahlen einen Festbetrag von 140 Euro pro Person, deren Nachnamen Sie ändern möchten.

  • Wie kann ich die Änderung des Nachnamens bezahlen?

    Sie haben zwei Möglichkeiten:

    1. Über MyMinfin: der einfachste und schnellste Weg

    1. Identifizieren Sie sich.
    2. Klicken Sie in „Meine Zahlungen“ auf „Eine Namensänderung bezahlen“.
    3. Gehen Sie die verschiedenen Schritte durch und zahlen Sie den festgelegten Betrag.

    Die Person, die sich identifiziert, kann die Zahlung für sich selbst und/oder andere Personen online leisten.

    Innerhalb von 24 Stunden nach der Zahlung wird der Zahlungsnachweis im PDF-Format mit einer digitalen Signatur des FÖD Finanzen (eSEAL) verfügbar sein. Den Zahlungsnachweis finden Sie in der Rubrik „Meine Dokumente“ auf MyMinfin, sowohl für die Person, die gezahlt hat, als auch für die Personen, für die die Zahlung geleistet wurde.

    2. Über ein Amt Rechtssicherheit

    1. Rufen Sie die allgemeine Nummer des FÖD Finanzen an: 02 572 57 57 oder senden Sie eine E-Mail an das Amt Rechtssicherheit, das für Ihre Gemeinde zuständig ist.
    2. Das Amt erklärt Ihnen, wie zu zahlen ist (Kontonummer und Angaben, die in der Mitteilung enthalten sein müssen).

    Sie erhalten nach Eingang Ihrer Zahlung einen Zahlungsnachweis.

    Wie finde ich das zuständige Amt?

    Das für Ihre Gemeinde zuständige Amt Rechtssicherheit finden Sie in unserem Leitfaden der Dienststellen.

    1. Klicken Sie unter „Familie“ auf „Den Namen ändern“.
    2. Klicken Sie auf „SUCHEN“.
    3. Tragen Sie Ihre Gemeinde ein und klicken Sie erneut auf „SUCHEN“.

    Sie erhalten dann die Angaben des Amtes Rechtssicherheit.

  • Wann muss ich die Änderung des Nachnamens bezahlen?

    Sie müssen den fälligen Betrag bezahlen, bevor Sie den Antrag beim FÖD Justiz einreichen. Den Zahlungsnachweis fügen Sie Ihrem Antrag bei.

  • Wer muss die Änderung des Nachnamens bezahlen?

    Die Änderung des Nachnamens kann jeder bezahlen.

    Sie können also eine Namensänderung bezahlen:

    • für Sie selbst
    • für Sie selbst und andere Personen
    • nur für andere Personen
  • Kann ich auch die Änderung eines Vornamens bezahlen?

    Nein, Änderungen eines Vornamens bezahlen Sie nicht beim FÖD Finanzen. Um einen Vornamen zu ändern, müssen Sie sich an die Gemeinde wenden, in der die Person, die ihren Vornamen ändern möchte, eingetragen ist.

    Weitere Infos zu diesem Verfahren finden Sie auf der Webseite des FÖD Justiz.

  • Ist eine Rückerstattung möglich?

    Nein, es ist nicht möglich, eine teilweise oder vollständige Rückerstattung zu erhalten, auch wenn Sie das Verfahren einstellen oder die Namensänderung vom FÖD Justiz abgelehnt wird.

  • Weitere Informationen?