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Einen Antrag auf Staatsangehörigkeit bezahlen

Beim FÖD Finanzen können Sie die Registrierungsgebühr (Steuer) bezahlen, um ein Antragsverfahren auf Staatsangehörigkeit einzuleiten.

Sie erhalten für diese Zahlung einen Zahlungsnachweis. Dieses Dokument fügen Sie Ihrem Antrag bei.

Es gibt 3 mögliche Verfahren, um die belgische Staatsangehörigkeit zu beantragen:

  • Erwerbserklärung (für Personen, die älter als 18 Jahre sind)
  • Einbürgerung (für Personen, die älter als 18 Jahre sind)
  • Zuerkennung (für Personen, die jünger als 18 Jahre sind)

Weitere Informationen zu den Verfahren finden Sie auf der Website des FÖD Justiz.

  • Wie hoch ist die Registrierungsgebühr für einen Antrag auf Staatsangehörigkeit?

    Sie zahlen beim FÖD Finanzen einen Festbetrag von 150 Euro für Ihren Antrag auf Staatsangehörigkeit.

    Ausnahme: Die Erteilung der belgischen Staatsangehörigkeit an minderjährige Kinder oder die Wiedererlangung der belgischen Staatsangehörigkeit ist kostenlos.

    Achtung: Für alle Situationen kann die Behörde, die Ihre Akte bearbeitet, Ihnen zusätzliche Kosten für Übersetzungen, Stempelsteuern, Fotokopien von Urkunden und Belegen berechnen, die beigefügt werden müssen.

  • Wann muss ich die Registrierungsgebühr zahlen?

    Sie müssen den Betrag von 150 Euro bezahlen, bevor Sie den Antrag auf Staatsangehörigkeit einreichen. Ohne diesen Zahlungsnachweis (eine „Quittung“) ist Ihr Antrag unvollständig und kann nicht bearbeitet werden.

  • Wie kann ich die Registrierungsgebühr zahlen?

    Sie haben zwei Möglichkeiten um die Registrierungsgebühr für einen Antrag auf Staatsangehörigkeit zu zahlen.

    1. Über MyMinfin: der einfachste und schnellste Weg

    1. Identifizieren Sie sich.
    2. Klicken Sie in „Meine Zahlungen“ auf „Einen Staatsangehörigkeitsantrag bezahlen“.
    3. Gehen Sie die verschiedenen Schritte durch und zahlen Sie den festgelegten Betrag (nur Bancontact über das MyMinfin-Zahlungsmodul).

    Sie erhalten den Zahlungsnachweis innerhalb von 24 Stunden nach der Zahlung in der Rubrik „Meine Dokumente“.

    Achtung: Sie können den Antrag auf Staatsangehörigkeit nur für die Person bezahlen, die angemeldet ist.

    2. Über ein Amt Rechtssicherheit

    1. Rufen Sie die allgemeine Nummer des FÖD Finanzen an: 02 572 57 57 oder senden Sie eine E-Mail an das zuständige Amt.
    2. Das Amt erklärt, wie zu zahlen ist (Kontonummer und Angaben, die in der Mitteilung enthalten sein müssen).

    Sie erhalten nach Eingang Ihrer Zahlung einen Zahlungsnachweis.

    Wie finde ich das zuständige Amt?

    Sie finden das zuständige Amt Rechtssicherheit in unserem Leitfaden der Dienststellen:

    • Unter „Familie“ klicken Sie auf „Staatsangehörigkeit“.
    • Klicken Sie auf „SUCHEN“.
    • Tragen Sie Ihre Gemeinde ein und klicken Sie auf „SUCHEN“.

    Sie erhalten dann die Angaben des Amtes Rechtssicherheit.

  • Ist eine Rückerstattung möglich?

    Nein, es ist nicht möglich, eine teilweise oder vollständige Rückerstattung zu erhalten, auch nicht wenn Sie das Verfahren einstellen oder der Antrag auf Staatsangehörigkeit abgelehnt wird.

  • Möchten Sie weitere Informationen zu den Registrierungsgebühren für Anträge auf Staatsangehörigkeit erhalten?