- Formular 434
„Antrag auf Auszüge der Katasterdokumentation“ (PDF, 606.1 KB)
Instructions de remplissage du formulaire (PDF, 529.28 KB) (auf Französisch)
Wie kann ich einen Katasterauszug auf Papier beantragen?
Um einen Antrag auf Papier zu stellen, müssen Sie den Antrag einreichen, indem Sie das Formular 434 „Antrag auf Auszüge der Katasterdokumentation“ verwenden.
- Laden Sie das
Formular 434 (PDF, 606.1 KB) herunter und füllen Sie es aus.
- Senden Sie das Formular per Post oder E-Mail an den zuständigen Dienst:
- Per Post:
Call Desk & Production
Boulevard du Roi Albert II 33 boîte 471
1030 Brüssel - Per E-Mail: katasterdaten@minfin.fed.be
- Per Post:
- Sie erhalten ein Überweisungsformular. Bitte zahlen Sie den darin vermerkten Betrag.
Achtung: Katasterauszüge werden nicht am Schalter ausgegeben.
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An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?
Das Contact Center kann Ihnen telefonisch beim Ausfüllen Ihres Antrags helfen (02 572 57 57).
Ich verfüge weder über die Nummer des Nationalregisters noch über die ZDU-Nr. des Eigentümers der Parzelle, deren Katasterinformationen ich haben möchte?
Um Katasterinformationen zu einer Parzelle zu erhalten, deren Eigentümer Sie nicht sind, müssen Sie über die Nummer des Nationalregisters (Parzelle einer natürlichen Person) oder die ZDU-Nr. (Parzelle einer juristischen Person) verfügen, es sei denn, Ihre Eigenschaft erlaubt Ihnen diese Anfrage, unter anderem im Rahmen einer gerichtlichen Untersuchung, einer Schuldenbeitreibung, eines Jagdrechts bzw. eines Auftrags einer öffentlichen Einrichtung.
Es besteht eine Suchfunktion auf der Webseite des FÖD Wirtschaft.
Was kosten Katasterauszüge?
Online in MyMinfin beantragte Katasterauszüge sind billiger als diejenigen, die Sie auf Papier beantragen. Der Grund ist ganz einfach: die online beantragten und bezahlten Auszüge werden größtenteils automatisch erstellt und erfordern nicht mehr das Eingreifen eines Beamten, sei es bei der Erstellung des Dokumentes als solches bzw. bei der Bearbeitung der Zahlung.
Auszug aus den EigentümerangabenPreis über das Papierformular (€)Preis über MyMinfin (€)Miteigentümer in einem Appartementhaus4010Eigentümerangaben einer bestimmten Vermögensparzelle
(ohne Vermerk des Katastereinkommens)205Eigentümerangaben einer bestimmten Vermögensparzelle und derangrenzenden Vermögensparzellen4010Vermögensparzellen in einem Umkreis von 50 Metern4010Vermögensparzellen in einem Umkreis von 100 Metern6015Vermögensparzellen in einem Umkreis von 200 Metern13032,5Vermögensparzellen in einem Umkreis von 500 Metern19047,5Auszug aus den ParzellenangabenPreis über das Papierformular (€)Preis über MyMinfin (€)Güter des AntragstellersVollständige Liste der Güter mit Vermerk des Katastereinkommens200Vollständige Liste der Güter ohne Vermerk des Katastereinkommens200Unvollständige Liste der Güter mit Vermerk des Katastereinkommens200Unvollständige Liste der Güter ohne Vermerk des Katastereinkommens200Güter einer DrittpersonVollständige Liste der Güter mit Vermerk des Katastereinkommens205Vollständige Liste der Güter ohne Vermerk des Katastereinkommens205Unvollständige Liste der Güter mit Vermerk des Katastereinkommens205Unvollständige Liste der Güter ohne Vermerk des Katastereinkommens205Bescheinigungen des KatastereinkommensBescheinigung von Katastereinkommen für Ermäßigung vonRegistrierungsgebühren205Bescheinigung für die teilweise Erstattung der Registrierungsgebühren205Bescheinigung für den Verkauf neuer Gebäude unter MWS-Regime205Bescheinigung von Nicht-Festlegung des Katastereinkommens205SonstigePreis über das Papierformular (€)Preis über MyMinfin (€)Schätzungskarte00Handriss der Veränderungen, pro Handriss110110Entwicklung einer Plan- bzw. Vermögensparzelle aufgrund des Handrisses
der Veränderungen150150Liste der Angaben zu einer Flurbereinigung190190Über die Anwendung MyMinfin können Sie als Eigentümer Ihre Katasterangaben kostenlos einsehen, nachdem Sie sich mit Ihrer eID identifiziert haben. Klicken Sie auf „Meine Daten bezüglich den Quellen- und Immobilienssteuern einsehen“ in „Meine Wohnung und meine unbeweglichen Güter“.
Wie wird der Katasterauszug zur Verfügung gestellt?
Sie können den Katasterauszug auf zwei Arten einsehen:
- Entweder Sie entscheiden sich für eine Postsendung
- oder Sie sehen den Katasterauszug über MyMinfin in der Registerkarte „Meine Dokumente“ ein.
Wenn Sie den Antrag im Namen Ihres Arbeitgebers eingereicht haben, muss er Ihnen die entsprechende Rolle zuweisen, damit Sie das Dokument in MyMinfin einsehen können: „FÖD FIN Bezeichnung Eigenes Unternehmen | Vermögensrechtliche Informationen“.
Diese Rolle „FÖD FIN Bezeichnung Eigenes Unternehmen | Vermögensrechtliche Informationen“ ist über die Registerkarte „Einladungen verwalten“ in der Drop-down-Liste mit allen verfügbaren Rollen zugänglich.
Die Katasterinformationen auf meinem Auszug sind falsch. Was muss ich unternehmen?
Die in Ihrem Katasterauszug enthaltenen Informationen werden mit den am Tag Ihres Antrags aus der Katasterdokumentation gewonnenen Daten für gleichlautend erklärt. Die Aktualisierung dieser Katasterdokumentation hängt jedoch von der Zeit ab, die für die Registrierung dieser Daten benötigt wird, insbesondere die an die Katasterparzellen geknüpften Rechte. Daher werden einige Daten möglicherweise nicht sofort aktualisiert.
In diesem Fall können Sie Widerspruch einlegen. Je nach Fall wird Ihr Auszug korrigiert oder erstattet.
Dazu können Sie über ceivu.support.extracts@minfin.fed.be mit dem Dienst Kontakt aufnehmen.