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Abbruch

Erklärungsformular 43B: Abbrucharbeiten

Abbruch

  • Ich habe ein unbewegliches Gut ganz oder teilweise abgerissen. Wie und wann muss ich dies beim Kataster melden?

    Wenn Sie Abbrucharbeiten durchgeführt haben, müssen Sie uns dies innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Abbrucharbeiten mitteilen.

    In vielen Fällen erhalten Sie ein Schreiben mit einem Formular, um die Erklärung einzureichen. Sie haben kein Schreiben erhalten? Dann müssen Sie spontan eine Erklärung abgeben. Bei Nichteinreichung dieser Erklärung riskieren Sie eine Verwaltungsstrafe bzw. eine strafrechtliche Sanktion.

    1. Erklärung über MyMinfin: die einfachste und schnellste Methode

    Sie können Ihre Erklärung einfach online über MyMinfin.be einreichen. Dies ist der schnellste Weg, um Ihre Erklärung einzureichen.

    Reichen Sie Ihre Erklärung über MyMinfin ein.

    1. Melden Sie sich an.
    2. Gehen Sie zu „Meine Wohnung“.
    3. Klicken Sie unter „Meine Daten zu unbeweglichen Gütern einsehen“ auf „Eine Änderung erklären“. Sie haben zwei Möglichkeiten:
      • Die erste Möglichkeit ist eine nicht spontane Erklärung. Sie verwenden diese Option, wenn Sie ein Schreiben für dieses Gut erhalten haben, z. B. einen Brief oder eine Meldung in MyMinfin, in der Sie aufgefordert werden, eine Erklärung einzureichen.
      • Die zweite Möglichkeit ist eine spontane Erklärung. Sie verwenden diese Option, wenn Sie kein Schreiben erhalten haben, aber spontan eine Erklärung einreichen möchten.

    2. Erklärung über Papierformular

    Wenn Sie sich nicht in MyMinfin anmelden können, können Sie ein Antragsformular auf Papier ausfüllen. Senden Sie das Antragsformular in einem ausreichend frankierten Umschlag an eines der Scanningcenter des FÖD Finanzen.

    Verwenden Sie immer die korrekte Briefkastennummer. So kommt Ihr Formular beim richtigen Dienst an.

    Ich habe ein Schreiben mit einem Erklärungsformular erhalten

    Die Adresse ist auf dem Formular vorgedruckt. Sie finden die Adresse auch oben rechts auf der ersten Seite, z. B.:

    Platzierung des dreistelligen Codes (der Boxnummer) auf dem Brief

    Ich reiche eine spontane Erklärung ein

    1. Füllen Sie das Erklärungsformular 43B:  Abbrucharbeiten (PDF, 620.22 KB) aus.
    2. Senden Sie das Formular an den FÖD Finanzen.

    Sie finden die Adressangaben in dieser Liste.

  • Ich habe von der Verwaltung ein Erklärungsformular 43B erhalten, aber die Abbrucharbeiten sind noch nicht beendet. Was muss ich tun?

    Wenn die Abbrucharbeiten noch nicht beendet sind, geben Sie auf dem Erklärungsformular das Datum an, an dem die Arbeiten voraussichtlich beendet sein werden.

  • Ich habe von der Verwaltung ein Erklärungsformular 43B erhalten, aber ich bin nicht mehr Eigentümer. Was muss ich tun?

    Senden Sie das Erklärungsformular 43B zusammen mit einem Verkaufsnachweis an die Dienststelle, die auf dem Formular angegeben ist.

  • Mein unbewegliches Gut (oder ein Teil desselben) wurde infolge einer Katastrophe zerstört. Wie und wann muss ich dies dem Katasteramt melden?

    Wenn infolge einer Katastrophe Schäden an Ihrem unbeweglichen Gut entstanden sind, können Sie sich für eine Ermäßigung des Immobiliensteuervorabzugs an die Dienststellen der Region wenden, in der das Gut liegt.

    Nur wenn Ihr unbewegliches Gut so stark beschädigt ist, dass sicher von einer Wertminderung auszugehen ist, müssen Sie auch bei der Verwaltung Aufmaße & Bewertungen eine Erklärung einreichen, um das Katastereinkommen neu schätzen zu lassen. Verwenden Sie hierfür das Erklärungsformular 43B für Abbrucharbeiten.