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Abbruch und Wiederaufbau – neue Maßnahme (Programmgesetz B.S. 30.12.2020)

Seit dem 1. Januar 2024 gibt es eine neue definitive Regelung. Weitere Informationen

Abbruch und Wiederaufbau - neue Maßnahme (Programmgesetz B.S. 30.12.2020)

  • Worin besteht diese Maßnahme? Wer ist betroffen? Was sind die Bedingungen?

    Auf den Abbruch und den Wiederaufbau eines Wohngebäudes kann ein MwSt.-Satz in Höhe von 6 % angewendet werden.

    Die neue Maßnahme bezieht sich auf drei verschiedene Situationen:

    • den Abbruch eines Gebäudes und den Wiederaufbau einer Wohnung durch einen Bauherrn (natürliche Person), der die neue Wohnung selbst beziehen wird,
    • den Abbruch eines Gebäudes und den Wiederaufbau einer Wohnung durch einen Bauherrn (natürliche oder juristische Person), der die neue Wohnung im Rahmen der Sozialpolitik mindestens 15 Jahre vermieten wird,
    • die Lieferung einer Wohnung nach Abbruch und Wiederaufbau durch einen Lieferer (natürliche oder juristische Person), der die Wohnung verkauft.

    Circulaire 2021/C/18 relative au taux réduit de la TVA applicable temporairement concernant la démolition et la reconstruction de bâtiments d'habitation sur l'ensemble du territoire belge et leur livraison (Mise à jour)

    Zusatzinformationen

    Wenn Sie nicht für den MwSt.-Satz in Höhe von 6 % infrage kommen und in der Region Flandern ein Gebäude abreißen und wiederaufbauen, können Sie möglicherweise die flämische Prämie für Abbruch und Wiederaufbau in Anspruch nehmen.

  • Wie kann ich in den Genuss des MwSt.-Satzes in Höhe von 6 % für den Abbruch und den Wiederaufbau eines Wohngebäudes kommen?

    Reichen Sie online über MyMinfin eine Erklärung ein.

    Wählen Sie das Erklärungsformular aus, das Ihrer Situation entspricht:

    • 111-1: Erklärung des Bauherrn (natürliche Person) zur Anwendung eines MwSt.-Satzes in Höhe von 6 % auf den Abbruch und Wiederaufbau eines eigenen Wohngebäudes
    • 111-2: Erklärung des Bauherrn zur Anwendung des MwSt.-Satzes in Höhe von 6 % auf den Abbruch und den Wiederaufbau eines Wohngebäudes, das im Rahmen der Sozialpolitik zur Vermietung bestimmt ist
    • 111-3: Erklärung des Verkäufers und des Käufers zur Anwendung des MwSt.-Satzes in Höhe von 6 % auf die Lieferung eines Wohngebäudes nach dem Abbruch eines Gebäudes
    • 111-4: Erklärung des Bauherrn zur Anwendung eines MwSt.-Satzes in Höhe von 6 % auf den Abbruch und Wiederaufbau von Gebäuden in Stadtgebieten.
  • Meine Wohnung wurde durch die Überschwemmungen im Jahr 2021 stark beschädigt. Gibt es spezifische Maßnahmen?

    Wenn Ihre Wohnung durch die Überschwemmungen schwer beschädigt wurde, können Sie eine Lockerung bestimmter Bedingungen in Anspruch nehmen, um den MwSt.-Satz in Höhe von 6 % für den Abbruch und Wiederaufbau einer Wohnung zu erhalten.

    Weitere Informationen zu den spezifischen Maßnahmen und den betroffenen Gemeinden
    Weitere Informationen zur Dauer dieser Maßnahmen und den anerkannten Gemeinden in Flandern

    Wie wird in diesem Fall eine Erklärung eingereicht?

    Verwenden Sie eines der in der vorherigen Frage erwähnten Erklärungsformulare. Es gibt kein spezifisches Formular.

    Fügen Sie der Erklärung Folgendes als Anlage bei:

    • Ein Dokument, in dem Sie kurz erläutern, dass Sie die spezifischen Maßnahmen im Zusammenhang mit den Überschwemmungen in Anspruch nehmen möchten und

    Belege für die Notwendigkeit der Arbeiten im Zusammenhang mit den Überschwemmungen: zum Beispiel ein Schadensbericht der Versicherungsgesellschaft oder eines Sachverständigen im Bausektor. Achtung, Fotos allein sind kein ausreichender Beleg.

  • Wie gelange ich zu den Erklärungsformularen in MyMinfin?

    1. Gehen Sie auf MyMinfin.
      MyMinfin funktioniert nicht mit dem Internet Explorer. Verwenden Sie einen anderen Browser. 
       
    2. Identifizieren Sie sich (beispielsweise über die Anwendung itsme® oder mit Ihrem Personalausweis und einem Kartenleser).
       
    3. Gehen Sie auf „Meine Interaktionen“ – „Ein Formular ausfüllen“.

    4. Geben Sie in das Feld „Identifikationsnummer“ die Nummer„111“ ein.

      MyMinfin: veld identificatienummer in het scherm om formulieren op te zoeken
       
    5. Wählen Sie das Erklärungsformular aus, das Ihrer Situation entspricht.

      MyMinfin: lijst van formulieren 111

    Sie nutzen MyMinfin nicht? Dann fordern Sie das Formular telefonisch an.

    Wenn Sie MyMinfin nicht nutzen, können wir Ihnen das entsprechende Formular auch per Post oder E-Mail zusenden.

    Rufen Sie in Ihrem zuständigen Amt an: Leitfaden der Dienststellen > „Privatperson“ > „Erklärung“ > „Bauten - MwSt.-Erklärung“ > Gemeinde, in der das Gebäude errichtet wird.

  • Ich habe eine Erklärung eingereicht. Wann und wie werde ich eine Empfangsbestätigung (Nachweis der Antragstellung) erhalten?

    Nach dem Versenden der Erklärung erhalten Sie eine Empfangsbestätigung. Diese dient als Nachweis für die Hinterlegung der Erklärung und enthält das Bezugszeichen, das auf der Rechnung zu vermerken ist.

    Diese Empfangsbestätigung ist wenige Augenblicke nach dem Einreichen Ihres Antrags in MyMinfin unter „Meine Dokumente“ verfügbar.

    Hatten Sie Ihre Empfangsbestätigung bereits zuvor per Post erhalten? Ihre Empfangsbestätigung in MyMinfin unterscheidet sich von dieser in zwei Punkten (aus technischen Gründen):

    • Neues Bezugszeichen: Sie können entweder dieses neue Bezugszeichen verwenden oder das alte weiterhin nutzen. Keinesfalls müssen Sie Ihre Rechnungen oder anderen Dokumente, die Sie bereits mit dem alten Bezugszeichen erstellt haben, ändern.
    • Datum der Einreichung der Erklärung: Sie müssen dieses Datum nicht beachten (es handelt sich um das Datum, an dem die Empfangsbestätigung in MyMinfin erstellt wurde). Das korrekte Datum der Einreichung finden Sie in der dritten Fußnote.
  • Ich habe eine Erklärung eingereicht. Wo finde ich die Dokumente, die im Zusammenhang mit dieser Erklärung stehen?

    Sie können die Zusammenfassung Ihres Antrags, die von Ihnen eingereichten Anlagen und die Empfangsbestätigung in MyMinfin finden.

    Klicken Sie in MyMinfin unter der Rubrik „Meine Interaktionen“ auf „Meine Anträge auf Bescheinigung“ und anschließend auf die Schaltfläche „Verlauf der Anträge“.


    Klicken Sie auf „Details anzeigen“, um die mit Ihrer Erklärung verbundenen Dokumente anzuzeigen.

    Hatten Sie Ihre Empfangsbestätigung bereits zuvor per Post erhalten? Ihre Empfangsbestätigung in MyMinfin unterscheidet sich von dieser in zwei Punkten (aus technischen Gründen):

    • Neues Bezugszeichen: Sie können entweder dieses neue Bezugszeichen verwenden oder das alte weiterhin nutzen. Keinesfalls müssen Sie Ihre Rechnungen oder anderen Dokumente, die Sie bereits mit dem alten Bezugszeichen erstellt haben, ändern.
    • Datum der Einreichung der Erklärung: Sie müssen dieses Datum nicht beachten (es handelt sich um das Datum, an dem die Empfangsbestätigung in MyMinfin erstellt wurde). Das korrekte Datum der Einreichung finden Sie in der dritten Fußnote.
  • Ich habe eine Erklärung 111-1 für meine eigene Wohnung eingereicht. Was muss ich als Nächstes tun?

    Nach der Einreichung der Erklärung 111-1 erhalten Sie eine Empfangsbestätigung mit einer entsprechenden Bezugszeichen. Diese Nummer ist Ihrem Unternehmer mitzuteilen, damit dieser sie auf der Rechnung vermerken kann.

    Es ist derzeit nicht möglich zu überprüfen, ob der ermäßigte MwSt.-Satz korrekt angewendet wurde. Tatsächlich müssen in Zukunft eine Reihe von Bedingungen für die Anwendung des ermäßigten MwSt.-Satzes erfüllt werden (z. B. die Bedingung, dass die Wohnung mindestens fünf Jahre lang Ihr Wohnsitz sein muss).

    Wir können die Bedingungen also erst später überprüfen. Sie müssen dazu selbst nichts tun. Bei einer Kontrolle müssen Sie auf unser Ersuchen hin alle Dokumente über den Abbruch und den Wiederaufbau vorlegen können. Sie müssen diese Dokumente mindestens fünf Jahre lang aufbewahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem Ihnen das Katastereinkommen notifiziert wurde.

  • Ich bin Käufer. Was muss ich tun?

    Von Ihrem Baubetreuer erhalten Sie ein Dokument, das von Ihnen unterzeichnet werden muss ( Anlage zum Formular 111-3 (PDF, 270.86 KB)). Anschließend wird dieses Dokument dem FÖD Finanzen übermittelt.

  • Ich bin Baubetreuer und möchte eine Erklärung 111-3 einreichen. Wie gehe ich in Bezug auf die Anlage „Erklärung des/der Käufer(s)“ vor?

    Drucken Sie die  Anlage „Erklärung des/der Käufer(s)“ (PDF, 270.86 KB) aus. Lassen Sie diese von dem/den Käufer(n) ausfüllen und unterschreiben.

    In MyMinfin laden Sie die Anlage anschließend hoch, um sie dem Erklärungsformular 111-3 beizufügen (unter „Welche Unterlagen muss ich dieser Erklärung beifügen?“). Sie können einen Scan oder ein Foto des Dokuments hochladen.

    MyMinfin: formulier 111-3: toevoegen van de bijlage

    Diese Anlage muss dem Erklärungsformular 111-3 zwingend beigefügt werden. Senden Sie uns die Anlage nicht separat.

    Das Originaldokument müssen Sie aufbewahren und dem FÖD Finanzen auf Anfrage vorlegen können.

  • Ich möchte eine Erklärung 111-3 einreichen. Was ist zu beachten, wenn es mehrere Käufer gibt?

    Sind die Käufer verheiratet oder gesetzlich zusammenwohnend, kann die Erklärung von einem der beiden Käufer ausgefüllt und unterzeichnet werden.

    Sind die Käufer weder verheiratet noch gesetzlich zusammenwohnend, muss die Erklärung von allen Käufern unterzeichnet werden.

  • Ich habe bereits eine Erklärung 111-3 eingereicht, jedoch ohne die Anlage „Erklärung des/der Käufer(s)“. Was kann ich tun?

    Reichen Sie erneut eine Erklärung 111-3 ein und fügen Sie dieser die ausgefüllte und unterzeichnete Anlage bei. Sie erhalten anschließend eine neue Empfangsbestätigung mit einem anderen Bezugszeichen. Verwenden Sie fortan bitte dieses neue Zeichen.

    Auf Ihren Rechnungen haben Sie bereits das vorherige Bezugszeichen angegeben? In diesem Fall müssen Sie nichts ändern. Bewahren Sie alle Ihre Unterlagen auf, um diese auf Anfrage vorlegen zu können.

  • Ich (oder der Verkäufer) habe eine Erklärung 111-1, 111-2 oder 111-3 eingereicht. Meine Situation hat sich jedoch mittlerweile geändert und ich erfülle nicht mehr die Bedingungen für die Anwendung des MwSt.-Satzes in Höhe von 6 %. Was muss ich tun?

    Wenn diese Änderungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums stattfinden, müssen Sie dies über eines der nachstehenden Formulare melden. Weitere Erläuterungen finden Sie in den Formularen.

    Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Änderungen durch höhere Gewalt verursacht wurden, fügen Sie dem Formular die erforderlichen Nachweise bei.

    Anschließend müssen Sie den Steuervorteil zurückzahlen, es sei denn, es handelt sich nachweislich um höhere Gewalt. Nachdem wir Ihre Erklärung einer Änderung geprüft haben, werden wir Ihnen ein Schreiben zuschicken, um Sie über das weitere Vorgehen zu informieren.

    Erklärung einer Änderung – Formulare

  • Ich habe noch eine andere Frage zu dieser Maßnahme.

    Kontaktieren Sie uns über VATconstruction6pct@minfin.fed.be

    Bitte achten Sie darauf, dass Sie den jeweiligen Standort der Wohnung und Ihre Situation angeben:

    • Wiederaufbau Ihrer eigenen Privatwohnung
    • Wiederaufbau einer Mietwohnung im Rahmen der Sozialpolitik
    • Kauf einer wiederaufgebauten Wohnung
    • Wiederaufbau von Gebäuden in Stadtgebieten

    Achtung: Über diese E-Mail-Adresse können Sie nur Fragen zur Funktionsweise dieser Maßnahme stellen. Verwenden Sie sie nicht, um Ihr Erklärungsformular zu versenden. Sie müssen Ihre Erklärung online über MyMinfin einreichen. Sie müssen auch Ihre Anlagen über MyMinfin hochladen.