Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Ich muss Unterhalt zahlen

FAQ Ich muss Unterhalt zahlen

  • Was bedeutet die Beihilfe des DUFO für mich als Unterhaltspflichtiger?

    Wenn Ihr Ex-Partner uns bittet, von Ihnen Unterhalt einzufordern, teilen wir Ihnen dies immer in einem Schreiben mit. In diesem Schreiben erklären wir Ihnen auch, wie die Unterhaltsschuld berechnet wurde.

    Sie sind nicht einverstanden mit dem Betrag der Unterhaltsschuld in diesem Schreiben?

    Sie haben dann zwei Möglichkeiten:

    • Erbringen Sie den Nachweis, dass Sie diese Schuld bereits ganz oder teilweise gezahlt haben.
    • Erbringen Sie den Nachweis, dass Sie einen geringeren monatlichen Unterhaltsbetrag zahlen müssen als denjenigen, den Ihr Ex-Partner verlangt.

    Sie sind einverstanden mit dem Betrag der Unterhaltsschuld in diesem Schreiben?

    Dann zahlen Sie die gesamte Schuld an Ihren Ex-Partner innerhalb von 15 Tagen und lassen uns den Zahlungsnachweis zukommen. In diesem Fall werden wir nicht mehr eingreifen und keine zusätzlichen Kosten oder Zinsen berechnen.

    Sie können die gesamte Schuld nicht innerhalb von 15 Tagen zahlen?

    Dann warten Sie, bis wir Ihnen ein Einschreiben mit dem offiziellen Restbetrag der Schuld, die wir beitreiben werden, senden.

    Achtung!

    • Von nun an dürfen Sie den Unterhalt nur noch an den DUFO zahlen, und nicht direkt an Ihren Ex-Partner. Wenn Sie nach Erhalt unseres Einschreibens weiterhin direkt an Ihren Ex-Partner zahlen, können wir diese Zahlungen nicht berücksichtigen. Sie müssen dann zweimal zahlen und versuchen, das Geld selbst von Ihrem Ex-Partner zurückzufordern.
    • Ab sofort berechnen wir Ihnen zusätzlich zu dem noch zu zahlenden Unterhalt 13 % an Betriebskosten
    • Es können auch Verzugszinsen zu dem Unterhalt, den Sie zahlen müssen, hinzugerechnet werden.
  • Was kann ich unternehmen, wenn ich mit der Entscheidung des DUFO nicht einverstanden bin?

    Wenn Sie mit einer Entscheidung des DUFO nicht einverstanden sind, können Sie Klage beim Pfändungsrichter des Gerichtsbezirks, in dem Ihr Wohnort liegt, einlegen.

  • Wann muss ich Verzugszinsen zahlen?

    Wenn Sie Ihre Unterhaltsschulden nicht rechtzeitig bezahlen werden Verzugszinsen fällig.

    Die Zinsberechnung für DUFO Schulden wurden mehrfach aufgrund von aufeinanderfolgenden Gesetzesanpassungen geändert.

    Je nach Situation müssen Sie also einen unterschiedlichen Zinssatz bezahlen. Der angewandte Zinssatz hängt nämlich unter anderem von folgenden Elementen ab:

    • Das Datum der Eröffnung Ihrer Akte für die Alimente.
    • Ob es schon Beitreibungsmaßnahmen gegen Sie in dieser Akte gegeben hat.

    Möchten Sie wissen, welcher Zinssatz in Ihrem Fall gilt? Bitte wenden Sie sich an eines unserer Infozentren.

  • Ich kann die Unterhaltsschuld nicht auf einmal bezahlen; kann ich einen Zahlungsplan bekommen?

  • Ab wann kann ich den Unterhalt wieder direkt an meinem Ex-Partner zahlen, ohne die Betriebskosten des DUFO tragen zu müssen?

    Solange unsere Beihilfe andauert, müssen Sie an uns zahlen, anstatt direkt an Ihren Ex-Partner zu zahlen, mit Betriebskosten. In einigen Fällen können wir jedoch unsere Beihilfe ganz oder teilweise beenden.

    Wir beenden unsere Beihilfe teilweise

    wenn Sie uns mindestens sechs aufeinanderfolgende Monate den Unterhalt und die Betriebskosten gezahlt haben, danach können Sie den monatlichen Unterhalt wieder direkt an Ihren Ex-Partner zahlen. In diesem Fall informieren wir Sie darüber per Einschreiben.

    Achtung

    Sie werden uns jedoch weiterhin den Unterhalt überweisen, den Sie zu spät gezahlt haben (auch „ausstehende Unterhaltszahlungen“ oder „rückständiger Unterhalt“ genannt). Auf diesen Teil müssen Sie noch unsere Betriebskosten bezahlen. 

    Zum Beispiel:

    Sie müssen monatlich 200 Euro Unterhalt für Ihr Kind zahlen. Zudem müssen Sie einen Rückstand von 2.000 Euro zahlen.

    Sie zahlen uns jeweils 226 Euro im Januar, Februar, März, April, Mai und Juni (200 Euro monatliche Aufarbeitungskosten zuzüglich 13 % Betriebskosten).

    Das bedeutet, dass wir ab Juli unsere Beihilfe teilweise einstellen werden:

    • Sie müssen 200 Euro pro Monat direkt auf die Kontonummer Ihres Ex-Partners überweisen, ohne 13 % Betriebskosten.
    • Die 2,000 EUR Zahlungsrückstände zuzüglich der 13 % Betriebskosten (und eventueller Verzugszinsen) müssen immer an uns gezahlt werden, anstatt an Ihren Ex-Partner.

    Wir stellen unsere Beihilfe ganz ein

    • wenn Ihr Ex-Partner entscheidet, dass unsere Hilfe nicht mehr benötigt wird,
    • wenn Sie mindestens sechs aufeinanderfolgende Monate den laufenden Unterhalt, alle ausstehenden Unterhaltszahlungen und alle Betriebskosten gezahlt haben.

    In diesem Fall informieren wir Sie auch darüber per Einschreiben.

  • Bis wann muss ich Unterhalt für volljährige Kinder zahlen?

    Es ist zunächst wichtig zu prüfen, ob das Urteil ein Enddatum für die Zahlung vorsieht.

    Ist kein Enddatum für die Zahlung vorgesehen, muss der Unterhalt gezahlt werden bis das Kind seine Studien beendet hat und/oder ein festes Einkommen (Lohn usw.) bzw. ein Ersatzeinkommen (Arbeitslosengeld usw.) bezieht.

  • Meine minderjährigen Kinder sind untergebracht: muss ich noch Unterhalt zahlen?

    Die Tatsache, dass Ihre minderjährigen Kinder untergebracht sind hat keinen Einfluss auf die Zahlung des Unterhalts: Sie müssen den Unterhalt weiter zahlen:

    • solange Ihre Kinder keine Einkünfte oder Ersatzeinkünfte beziehen,
    • solange kein neues Urteil den Unterhalt streicht.
  • Mein Ex-Partner lässt mich meine Kinder nicht sehen: muss ich noch Unterhalt zahlen?

    Die Tatsache, dass das Besuchsrecht nicht eingehalten wird, hat keinen Einfluss auf die Zahlung des Unterhalts: Sie müssen den Unterhalt weiter zahlen:

    • solange Ihre Kinder keine Einkünfte oder Ersatzeinkünfte beziehen
    • solange kein neues Urteil den Unterhalt streicht.
  • Darf der DUFO mein gesamtes Gehalt, mein Arbeitslosengeld oder andere Entschädigungen pfänden?

    Der DUFO hat die gleichen Rechte wie der Unterhaltsberechtigte: eine Pfändung Ihrer gesamten Einkünfte ist also möglich.

  • Der vom Richter festgelegte Unterhaltsbetrag ist zu hoch. Was kann ich tun, um ihn zu verringern?

    Der DUFO darf nicht eingreifen, um diesen Betrag zu ändern: Sie müssen ein neues Urteil erhalten. Für weitere Informationen zum Verfahren wenden Sie sich an Ihren Rechtsanwalt oder an ein Justizhaus.