FAQ Vorschüsse erhalten
Für wen kann ich Unterhaltsvorschuss erhalten?
Der DUFO zahlt nur Unterhaltsvorschüsse für Kinder, denen ein Anrecht auf Unterhalt zuerkannt wurde; das heißt:
- minderjährige Kinder, denen aufgrund eines Vollstreckungstitels (ein Urteil, eine notarielle Urkunde usw.), Unterhalt zuerkannt wurde,
- Kinder, die als Minderjährige aufgrund eines Vollstreckungstitels Unterhalt erhielten und noch Anspruch auf Kindergeld haben.
Achtung!
- Der DUFO zahlt nur Vorschüsse für zukünftigen Unterhalt und nicht für Rückstände.
- Der DUFO zahlt keine Vorschüsse für persönlichen Unterhalt, der dem Ex-Partner zuerkannt wurde.
Sie können Hilfe bei der Rückforderung des Unterhalts erhalten. Beachten Sie, dass der DUFO Sie nur dann bezahlen wird, wenn Ihr Ex-Partner freiwillig an den DUFO gezahlt hat oder wenn der DUFO das Geld von ihm zurückfordern konnte (zum Beispiel durch Pfändung seines Lohns).
Wieviel darf ich höchstens verdienen, um Vorschüsse zu erhalten?
Mit der Änderung des Gesetzes vom 2.Juli 2020, wurden die Bedingungen für die Gewährung des Rechts auf Unterhaltsvorschüsse geändert: seit diesem Datum gibt es in der Tat keine Einkommensgrenze mehr.
Gleich welche Einkommen Sie auch haben, der DUFO wird Ihnen Vorschüsse für Ihre unterhaltsberechtigten Kinder gewähren:
- wenn sie minderjährig sind;
- wenn sie volljährig sind, insofern Sie nachweisen können:
- dass diese noch zur Schule gehen oder sich in der Berufseingliederungszeit befinden;
- dass diese noch immer Anrecht auf Kindergeld haben.
Mein Kind ist volljährig; hat es noch immer Anspruch auf Vorschüsse?
Ihr Kind ist älter als 18 Jahre? Dann haben Sie noch Anspruch auf Vorschüsse solange:
- Ihr Kind noch zur Schule geht oder sich inder Berufseingliederungszeit befindet;
- Ihr Kind noch immer Anspruch auf Kindergeld hat.
Zahlt der DUFO Unterhaltsvorschüsse?
Der DUFO zahlt nur Vorschüsse auf Unterhalt, den Sie in Zukunft monatlich erhalten sollten.
Infolgedessen können Sie keine Vorschüsse auf Unterhaltszahlungen erhalten, die Sie in der Vergangenheit hätten erhalten sollen (sogenannte „rückständige Unterhaltszahlungen“).
Wie lange werden die Vorschüsse gewährt?
Wenn Sie das Recht auf Vorschüsse für ein minderjähriges Kind (das noch keine 18 Jahre alt ist) beantragen, wird Ihnen dieses Recht automatisch gewährt.
Das Recht auf Vorschüsse kann auch für die volljährigen Kinder aufrechterhalten werden. Sie müssen dann in der Lage sein, alle 6 Monate nachzuweisen, dass:
- Ihr Kind noch eingeschult ist oder sich in der Berufseingliederungszeit befindet;
- Ihr Kind noch immer Anrecht auf Kindergeld hat.
Wie beantrage ich Vorschüsse oder die Erneuerung des Rechts auf Vorschüsse?
Sie finden alle Informationen auf Seite einen Antrag auf Vorschuss oder auf Verlängerung des Anrechts auf Vorschuss einreichen.
Wann zahlt der DUFO die Vorschüsse?
Haben Sie eine Bestätigung der Beihilfe des DUFO erhalten? Im darauffolgenden Monat erhalten Sie zum ersten Mal einen Vorschuss.
Zeitplan für die Zahlung von Vorschüssen
Monat Zahlung Juli 2023
17.07.2023
August 2023
21.08.2023
September 2023
18.09.2023
Oktober 2023
16.10.2023
November 2023
20.11.2023
Dezember 2023
18.12.2023
Januar 2024
15.01.2024 Februar 2024 19.02.2024
März 2024 18.03.2024
April 2024 15.04.2024
Mai 2024
20.05.2024 Juni 2024 17.06.2024
Achtung: es dauert ein paar Werktage, bis die Summe auf Ihr Konto überwiesen wird.
Wieviel beträgt der Unterhaltsvorschuss?
Im Prinzip entspricht der Vorschuss dem Betrag, den der Unterhaltspflichtige für Ihr Kind zu zahlen hat. Sie können aber nur maximal 175 EUR pro Kind pro Monat erhalten.
Beispiele
- Ihr Kind hat Anspruch auf Unterhalt von 180 Euro pro Monat: Sie erhalten einen Vorschuss von 175 Euro pro Monat.
- Ihr Kind hat Anspruch auf Unterhalt von 120 Euro pro Monat: Sie erhalten einen Vorschuss von 120 Euro pro Monat.
- Ihre beiden Kinder haben Anspruch auf Unterhalt von 100 Euro pro Monat: Sie erhalten einen Vorschuss von 200 Euro pro Monat.
Wann stellt der DUFO die Zahlung von Unterhaltsvorschüssen ein?
Der DUFO zahlt keine Unterhaltsvorschüsse mehr, wenn:
- der DUFO seine Beihilfe ganz oder teilweise eingestellt hat,
- kein Unterhalt mehr zu zahlen ist (zum Beispiel durch einen neuen Vollstreckungstitel, aus dem hervorgeht, dass kein Unterhalt mehr zu zahlen ist, weil Ihr Kind nicht mehr unterhaltsberechtigt ist usw.),
- Sie keinen Anspruch mehr auf Kindergeld für Ihr erwachsenes Kind haben.