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Einen Antrag auf Beihilfeleistung einreichen

Einen Antrag auf Beihilfeleistung einreichen

  • Wie wird der Antrag auf Beihilfeleistung eingereicht?

    Sie können Ihren Antrag auf zwei verschiedene Arten beim DUFO einreichen.

    Sie können Ihren Antrag online stellen

    Wenn Sie Ihren Antrag über das Online-Formular stellen, wird Ihr Antrag automatisch an den Empfangsdienst DUFO gesendet, der Ihre Akte bearbeiten wird. Dies ist der schnellste und einfachste Weg.

    Sie können Ihren Antrag auf Papier stellen

    Wenn Sie Ihren Antrag nicht online einreichen können, dürfen Sie auch das  Papierformular (PDF, 276.11 KB) ausfüllen.

    Senden Sie das (von Ihnen, Ihrem Anwalt oder dem gesetzlichen Vertreter Ihres Kindes) ausgefüllte, datierte und unterzeichnete Formular, sowie die angeforderten Dokumente per Post an eine unserer DUFO-Dienststellen. Sie können das Formular auch dort persönlich abgeben.

  • Welche Angaben müssen in das Antragsformular eingetragen werden?

    Ob Sie um Hilfe bei der Beitreibung von nicht gezahlten Untershaltszahlungen bitten oder Vorschüsse für zukünftige Unterhaltszahlungen erhalten möchten, wir benötigen einige Informationen, um Ihre Akte bewerten zu können.

    Sie beantragen die Beitreibung von Unterhalt

    Sie teilen uns bitte folgende Angaben mit:

    • Ihre Nummer des Nationalregisters (auch „Nationalnummer“ genannt)
    • die Ihnen bekannten Personalien der Person, die den Unterhalt schuldet (Unterhaltspflichtiger)
    • für jeden Anspruchsberechtigten (zum Beispiel Ihre Kinder):
      • das Nationalregister jedes Unterhaltsberechtigten, für welchen Sie eine Intervention anfragen
      • den Grundbetrag des Unterhaltsgeldes das ihm gewährt wurde
      • ob Sie einen Vorschuss beantragen, oder nicht
    • eine Tabelle mit Angabe der (ganz oder teilweise) gezahlten Beträge des Unterhaltsgeldes, welches Ihnen für den entsprechenden Monat oder die entsprechende Periode geschuldet ist
    • die Kontonummer, auf die wir Ihnen das Geld überweisen können

    Bitte fügen Sie dem Antrag folgendes bei:

    • Eine kopie der notariellen Urkunde oder der Gerichtsentscheid welche(r) den Unterhaltsbetrag festsetzt (= der 'Vollstreckungstitel'), sowie die gerichtliche Zustellung;
    • Für jedes unterhaltsberechtigte Kind dat 18 Jahre oder älter ist: eine gültige Schulbescheinigung oder eine gültige Bescheinigung, dass Ihr Kind sich inder Berufseingliederungszeit befindet (FOREM, ACTIRIS oder VDAB).

    Sie beantragen Unterhaltsvorschüsse

    Vermerken Sie die Nationalregisternummer der unterhaltsberechtigten Kinder, für welche Sie einen Vorschuss auf Unterhaltsgelder beantragen.

    Für die angeführten volljährigen Kinder fügen Sie bitte folgendes bei:

    • der Beweis, dass das Kind noch immer Anrecht auf Kindergeld hat;
    • eine gültige Schulbescheinigung oder eine Bescheinigung, dass Ihr Kind sich in der Berufseingliederungszeit befindet (ACTIRIS, FOREM oder VDAB).
  • Welche Dokumente muss ich meinem Antragsformular beifügen, um meine Akte zu vervollständigen?

    Um eine neue Akte zu öffnen, benötigt der DUFO neben dem Antragsformular wichtige zusätzliche Dokumente. Wenn Sie nicht nur Beihilfe zur Beitreibung, sondern auch Unterhaltsvorschüsse beantragen, müssen Sie noch andere Dokumente beifügen. Hier ist die Liste, je nach Antrag.

    Sie beantragen die Beitreibung von Unterhalt

    Dem Antragsformular müssen Sie folgende Dokumente beifügen:

    • Eine Kopie des Gerichtsurteils oder der notariellen Urkunde, in der der Unterhalt festgelegt oder geändert wurde: der Vollstreckungstitel.
      • Sie können den Vollstreckungstitel bei der Gerichtskanzlei, wo die gerichtliche Entscheidung verkündet wurde, oder bei dem Gericht erhalten. Sie können ihn bei Ihrem Anwalt oder Notar, wo Ihre notarielle Urkunde ausgestellt wurde, erhalten.
      • Diese Nummer oder dieser Anteil muss die Vollstreckungsklausel enthalten. Sie fängt wie folgt an: „Wir, Philippe, König der Belgier, tun allen Gegenwärtigen und Zukünftigen kund, …"
    • Eine Kopie der Zustellung der gerichtlichen Entscheidung (Vollstreckungstitel) durch den Gerichtsvollzieher zur Festlegung des Unterhalts.
    • Eine Kopie aller Gerichtsvollzieherurkunden, die sich auf die gerichtliche Entscheidung oder die notarielle Urkunde beziehen.
    • Wenn Sie selbst Maßnahmen ergriffen haben, um die geschuldeten Beträge einzufordern, , müssen Sie dies dem DUFO melden und ihm Belege ((z. B., Einschreiben, Gerichtsvollzieherunterlagen usw.) übermitteln.
    • Für alle volljährigen Kinder, für welche Sie eine Intervention anfragen: eine aktuelle Schulbescheinigung oder ein Beweis, dass Ihr Kind sich in der Berufseingliederungszeit befindet (auch 'Wartezeit' genannt).

    Sie beantragen Unterhaltsvorschüsse

    Zusätzlich zu den oben aufgeführten Dokumenten müssen Sie auch ein Beweis beifügen, dass das Kind Anrecht auf Kindergeld hat.

  • Sie haben das Original Ihres Vollstreckungstitel verloren und eine Kopie aufbewahrt?

    Dan müssen Sie eine zweite Ausfertigung beantragen, da wir zumindest eine Kopie der Ausfertigung des vollstreckbaren Titels benötigen, bevor wir intervenieren können.

    Sie können dies tun, indem Sie einen Antrag an den Präsidenten des Gerichts erster Instanz stellen, das die zweite Ausfertigung ausstellen soll. Weitere Informationen können bei der Kanzlei des Gerichts erster Instanz eingeholt werden, die das Urteil oder den Beschluss erlassen hat. Die Kosten müssen Sie selbst tragen.

  • Genügt ein von meinem Rechtsanwalt aufgesetztes Papier oder ein schriftliches Einverständnis zwischen meinem Ex-Partner und mir, um eine Akte zu öffnen?

    Nein, weder ein Papier Ihres Anwalts noch eine schriftliche Vereinbarung reichen aus, um eine Akte beim DUFO zu öffnen. Sie müssen in der Tat im Besitz eines Vollstreckungstitels (einer gerichtlichen Entscheidung) sein. Sehen Sie hier was ein Vollstreckungstitel ist.

  • Wer kann mir helfen, das Antragsformular auszufüllen?

    Haben Sie Fragen zum Antragsformular oder können Sie es nicht ausfüllen? Sie können Hilfe entweder vom DUFO (FÖD Finanzen) oder von einem ÖSHZ erhalten.

    Möchten Sie Hilfe vom FÖD Finanzen erhalten?

    Zögern Sie nicht eines unserer DUFO-Dienststellen zu kontaktieren; sie haben alle ihren eigenen Empfangsdienst DUFO.

    Möchten Sie Hilfe vom ÖSHZ erhalten?

    Wenn Sie sich nicht zu einem unserer Infozentren begeben können, haben Sie die Möglichkeit, sich an ein ÖSHZ in Ihrer Region zu wenden, um das Formular auszufüllen.

  • Was kann ich unternehmen, wenn ich den PIN-Code meines Personalausweises nicht kenne?

    Können Sie das Webformular nicht ausfüllen, weil Sie den PIN-Code Ihres Personalausweises nicht kennen? Sie können drei Dinge unternehmen, um so schnell wie möglich Beihilfe zu beantragen:

    1. Sie können einen neuen PIN-Code auf der Website des FÖD Inneres
    2. Sie können sich zu einem unserer DUFO-Dienststellen begeben, wo wir Ihren Antrag umgehend bearbeiten werden.
    3. Sie können das Papierformular ausfüllen.
  • Was kann ich unternehmen, wenn ich ein technisches Problem oder eine Frage zum Online-Antragsformular habe?

    Im Falle eines Problems oder einer Frage zögern Sie nicht, den DUFO direkt zu kontaktieren.