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Heimladestation für Elektroautos

Wenn Sie eine feste Ladestation für Elektroautos zu Hause installieren, können Sie vom 1. September 2021 bis zum 31. August 2024 eine Steuerermäßigung für die Ausgaben erhalten, die Sie für diese Installation getätigt haben.   

Es handelt sich um Ausgaben für den Kauf einer festen Ladestation im Neuzustand, ihre Installation und die Kontrolle der Installation.

Die Ladestation muss:

  • fest installiert sein: Die Ladestation muss dauerhaft am Boden oder an der Wand befestigt sein,
  • in oder in unmittelbarer Nähe  der Wohnung installiert sein, in der Sie am 1. Januar des Steuerjahres Ihren Steuerwohnsitz haben,
  • intelligent sein: Die Ladezeit und die Ladekapazität müssen von einem Energiemanagementsystem übermittelt werden können,
  • nur grünen Strom nutzen und
  • von einem zugelassenen Kontrollorgan abgenommen werden.

Für weitere Informationen sehen Sie sich das Rundschreiben an.

Der Betrag der Ausgaben, für die wir die Steuerermäßigung gewähren, ist auf einen Höchstbetrag pro Ladestation und Steuerpflichtigem begrenzt. Dieser Höchstbetrag hängt von dem Jahr ab, in dem Sie die Ausgaben getätigt haben:

Getätigte Ausgaben: Höchstbetrag der Ausgaben (pro Ladestation und Steuerpflichtigem)
vom 1. September 2021 bis einschließlich 31. Dezember 2021 1.500 Euro
vom 1. Januar 2022 bis einschließlich 31. Dezember 2022 1.750 Euro
vom 1. Januar 2023 bis einschließlich 31. August 2024

1.750 Euro für eine unidirektionale Ladestation

8.000 Euro für eine bidirektionale Ladestation

Sie beantragen die Steuerermäßigung, indem Sie den Betrag der in Betracht kommenden Ausgaben in Feld X Ihrer Steuererklärung eintragen.

Die Steuerermäßigung beträgt 45 %, 30 % oder 15 % der in Betracht kommenden Ausgaben. Der Satz der Steuerermäßigung hängt von dem Jahr ab, in dem Sie die Ausgaben getätigt haben:

Getätigte Ausgaben: Steuersatz
vom 1. September 2021 bis einschließlich 31. Dezember 2022 45 %
vom 1. Januar 2023 bis einschließlich 31. Dezember 2023 30 %
vom 1. Januar 2023 bis einschließlich 31. August 2024 15 %

Sie können diese Steuerermäßigung nur einmal beantragen. Wenn Sie die Ausgaben (die für die Steuerermäßigung in Betracht kommen) in verschiedenen Besteuerungszeiträumen tätigen, können Sie die Steuerermäßigung nur für einen Besteuerungszeitraum beantragen. Sie können die Ermäßigung also nur für die Ausgaben beantragen, die Sie in diesem Besteuerungszeitraum getätigt haben.