Ab 01.01.2018 wurde das Flexi-Job-System auf verschiedene Weisen angepasst. Das System wurde in erster Linie auf eine begrenzte Anzahl anderer Sektoren als den Horeca-Sektor erweitert. Das Flexi-Job-System wurde ebenfalls auf Pensionierte erweitert.
Andererseits wird künftig eine Anpassung der Bedingungen für zeitweilige Vertragslehrkräfte vorgesehen.
Schließlich werden die steuerfreien Löhne im Rahmen der Flexi-Jobs jetzt auf der Berechnung vermerkt, die dem Steuerbescheid der Steuer der natürlichen Personen beigefügt wird.
- Circulaire 2023/C/70 relative à l’extension du champ d’application des flexi-jobs (20. Juli 2023)
- FAQ détaillées (20. Juli 2018)