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Steuersätze

Steuersätze

  • Was sind die Steuersätze für Einwohner des Belgischen Königreichs?

    Die Steuer der natürlichen Personen beruht auf progressiven Steuersätzen. Dies bedeutet, dass der Steuersatz mit steigendem Einkommen höher wird. Die Steuer der natürlichen Personen wird auf sämtliche steuerpflichtigen Einkünfte berechnet, auch dann, wenn ein Teil dieser Einkünfte im Ausland erzielt oder bezogen wird.

    Die progressiven Steuersätze sind:

    Einkommensstufe
    Stj. 2023, Eink. 2022
    Steuersatz Einkommensstufe
    Stj. 2024, Eink. 2023
    Stufe 1 Von 0,01 euro bis 13.870 Euro 25 % Von 0,01 euro bis 15.200 Euro
    Stufe 2 Von 13.870 euro bis 24.480 Euro 40 % Von 15.200 euro bis 26.830 Euro
    Stufe 3 Von 24.480 euro bis 42.370 Euro 45 % Von 26.830 euro bis 46.440 Euro
    Stufe 4 Mehr als 42.370 Euro 50 % Mehr als 46.440 Euro

    Beispiel Einkünfte 2022:
    Ein Einwohner des Königreichs hat ein steuerpflichtiges Einkommen in Höhe von 26.000 Euro.
    Berechnung seiner Basissteuer:
    25 % auf 13.870 = 3.467,50
    40 % auf (24.480 – 13.870) = 4.244
    45 % auf (26.000 – 24.480) = 684
    Basissteuer = 3.467,50 + 4.244 + 684 = 8.395,50 Euro

    Einige Einkünfte werden nicht nach diesen progressiven Sätzen besteuert, sondern nach gesonderten Sätzen (z. B. bestimmtes Kapital aus ergänzenden Pensionen).
    Jeder, der der Steuer der natürlichen Personen unterliegt, hat ein Recht auf einen Steuerfreibetrag. Dies bedeutet, dass ein Teil der steuerpflichtigen Einkünfte nicht besteuert wird. Der Steuerfreibetrag beträgt 9.270 Euro (Steuerjahr 2023, Einkünfte 2022). (Steuerjahr 2024, Einkünfte 2023: 10.160 Euro). Dieser Freibetrag kann sich je nach persönlicher Situation erhöhen (z. B. für Kinder zu Lasten).

    Zudem wird die Steuer noch ermäßigt

    • für bestimmte Einkünfte (beispielsweise für ausländische Einkünfte, Pensionen und Ersatzeinkünfte usw.),
    • für bestimmte Ausgaben (beispielsweise für Betreuungskosten, Pensionssparen usw.).
  • Was sind die Steuersätze für Nicht-Einwohner des Königreichs?

    Genauso wie bei der Steuer der natürlichen Personen beruhen die Steuersätze für Nicht-Einwohner des Königreichs auf progressiven Steuersätzen. Dies bedeutet, dass der Steuersatz mit steigendem Einkommen höher wird. Die Steuer der Gebietsfremden wird lediglich auf die Einkünfte berechnet, die in Belgien erzielt oder bezogen wurden.

    Die progressiven Steuersätze sind:

    Einkommensstufe
    Stj. 2023, Eink. 2022
    Steuersatz Einkommensstufe
    Stj. 2024, Eink. 2023
    Stufe 1 Von 0,01 euro bis 13.870 Euro 25 % Von 0,01 euro bis 15.200 Euro
    Stufe 2 Von 13.870 euro bis 24.480 Euro 40 % Von 15.200 euro bis 26.830 Euro
    Stufe 3 Von 24.480 euro bis 42.370 Euro 45 % Von 26.830 euro bis 46.440 Euro
    Stufe 4 Mehr als 42.370 Euro 50 % Mehr als 46.440 Euro

    Beispiel Einkünfte 2022:
    Ein Nicht-Einwohner des Königreichs hat in Belgien ein steuerpflichtiges Einkommen in Höhe von 10.000 Euro. Zusätzlich hat er noch ausländische Einkünfte. 
    Seine Basissteuer beträgt 2.500 Euro (10.0000 x 25 %).

    Einige Einkünfte werden nicht nach diesen progressiven Sätzen besteuert, sondern nach gesonderten Sätzen (z. B. bestimmtes Kapital aus ergänzenden Pensionen).
    Wenn die in Belgien steuerpflichtigen Berufseinkünfte mindestens 75 % der gesamten Berufseinkünfte (sowohl der belgischen als auch der ausländischen Berufseinkünfte) ausmachen, dann hat der Nicht-Einwohner des Königreichs ein Recht auf einen „Steuerfreibetrag“. Dies bedeutet, dass ein Teil der steuerpflichtigen Einkünfte nicht besteuert wird. Der Steuerfreibetrag beträgt 9.270 Euro (Steuerjahr 2023, Einkünfte 2022). (Steuerjahr 2024, Einkünfte 2023: 10.160 Euro). Dieser Freibetrag kann sich je nach persönlicher Situation erhöhen (z. B. für Kinder zu Lasten).

    Zudem wird die Steuer noch ermäßigt

    • für bestimmte Einkünfte (beispielsweise für Pensionen und Ersatzeinkünfte),
    • für bestimmte Ausgaben (beispielsweise für Betreuungskosten, Pensionssparen usw.).

    Für viele Steuervorteile müssen zudem die in Belgien steuerpflichtigen Berufseinkünfte mindestens 75 % der gesamten Berufseinkünfte ausmachen.