Mobilieneinkünfte
Was sind Mobilieneinkünfte?
Mobilieneinkünfte sind Einkünfte aus Bankkonten, Darlehen, Aktien, Obligationen, Anteilen von Organismen für gemeinsame Anlagen oder bestimmten Lebensversicherungen. Es handelt sich um Zinsen, Dividenden, Gebühren, Leib- oder Zeitrenten sowie Einkünften aus Urheberrechten, ähnlichen Rechten und Lizenzen.
Welche Mobilieneinkünfte muss ich erklären?
Bei den meisten Mobilieneinkünften (Dividenden, Zinsen auf Kassenbons, Bankeinlagen, Obligationen usw.) behält die Einrichtung, die diese bezahlt (z. B. Ihre Bank), zum Zeitpunkt der Zahlung den Mobiliensteuervorabzug an der Quelle ein und leitet ihn dann an den Staat weiter. Dieser Mobiliensteuervorabzug ist in den meisten Fällen die endgültige Steuer. Sie müssen diese Mobilieneinkünfte also nicht mehr in Ihre Steuererklärung eintragen.
Der erste Teilbetrag pro Person von 980 Euro (Steuerjahr 2022, Einkünfte 2021) der Zinsen eines reglementierten Sparbuchs und der erste Teilbetrag pro Person von 200 Euro (Steuerjahr 2022, Einkünfte 2021) der Einkünfte aus in Genossenschaften oder anerkannten Gesellschaften mit sozialer Zielsetzung investierten Kapitalien sind ganz steuerfrei. Ebenso die Zinsen des ersten Teilbetrags von 15.630 Euro (Steuerjahr 2022, Einkünfte 2021), die bestimmten startenden Unternehmen über eine Crowdfunding-Plattform gewährt werden, sind während eines begrenzten Zeitraums steuerfrei.
Bestimmte Mobilieneinkünfte müssen immer in Ihrer Steuererklärung erklärt werden:
- Einkünfte ausländischer Herkunft, die direkt im Ausland vereinnahmt wurden,
- Zinsen aus reglementierten Sparbüchern, die 980 Euro übersteigen (Steuerjahr 2022, Einkünfte 2021)
- Einkünfte, die 200 Euro übersteigen (Steuerjahr 2022, Einkünfte 2021) der in Genossenschaften oder anerkannten Gesellschaften mit sozialer Zielsetzung investierten Kapitalien.
- Zinsen aus bestimmten Darlehen, die startenden Unternehmen gewährt wurden, die den steuerfreien Grenzbetrag übersteigen
- Einkünfte aus Urheberrechten, ähnlichen Rechten und Lizenzen
- andere Einkünfte, die dem Mobiliensteuervorabzug nicht unterliegen (zum Beispiel Einkünfte aus Hypothekenforderungen auf in Belgien gelegenen unbeweglichen Gütern, Einkünfte aus Vermietung oder Überlassung von beweglichen Gütern, Leibrenten)
Wie muss ich meine Mobilieneinkünfte in meiner Steuererklärung erklären?
Sie müssen Ihre Mobilieneinkünfte in Rahmen VII der Steuererklärung erklären.
Achtung!
Sie sind nicht verpflichtet, Einkünfte zu erklären, auf denen bereits ein Mobiliensteuervorabzug einbehalten wurde.Wenn Sie jedoch ein geringes Einkommen haben, kann es interessant sein, diese Mobilieneinkünfte zu erklären, da es möglich ist, dass Sie einen Teil des an der Quelle einbehaltenen Mobiliensteuervorabzugs zurückerhalten.
Kann ich bestimmte Kosten von meinen Mobilieneinkünften abziehen?
Nein. Mobilieneinkünfte werden auf den Bruttobetrag besteuert. Sie müssen also den Betrag, den Sie bezogen haben zuzüglich des eventuell einbehaltenen Mobiliensteuervorabzugs und den Bankkosten erklären.
Wie hoch ist der einbehaltene Mobiliensteuervorabzug?
Auf den meisten Mobilieneinkünften wird ein Mobiliensteuervorabzug von 30 % einbehalten.
Für einige Ausnahmen gibt es einen niedrigeren Steuersatz. Es handelt sich überwiegend um:- Zinsen aus reglementierten Sparbüchern, die 980 Euro übersteigen (Steuerjahr 2022, Einkünfte 2021): 15 %
- Zinsen aus „Leterme“-Staatsbons: 15 %
- Einkünfte aus Urheberrechten: 15 % auf den ersten Teilbetrag von 62.550 Euro der Bruttoeinnahmen (Steuerjahr 2022 - Einkünfte 2021)
- Dividenden aus Aktien von bestimmten KMU: 20 % oder 15 %