Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Berufseinkommen

Berufseinkommen

  • Was ist ein Berufseinkommen?

    Ein Berufseinkommen (wie in Teil 1 der Erklärung erwähnt) besteht insbesondere aus gewöhnlichen Entlohnungen (Lohn, Erstattung der Fahrtkosten für den Weg vom Wohnsitz zum Arbeitsplatz, Vorteile jeglicher Art usw.), Ersatzeinkünften (Frühpensionen, Arbeitslosengeld, Entschädigungen der Kranken- und Invalidenversicherung usw.) und/oder Pensionen.
  • Wie weiß ich, welches Berufseinkommen ich erklären muss?

    Zwischen Anfang Februar und Ende April des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem Sie das Einkommen erhalten haben, erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber oder der Organisation, die das Ersatzeinkommen zahlt, eine Karte mit dem Einkommen, das Sie erklären müssen.
  • Wie trage ich mein Berufseinkommen in die Steuererklärung ein?

    Sie tragen Ihre Entlohnung und Ihre Ersatzeinkünfte in Rahmen IV und Ihre Pension in Rahmen V Ihrer Erklärung ein. Auf Ihrer Steuerkarte sind Codes und Beträge aufgeführt. Sie tragen diese Beträge unter denselben Codes in Ihre Erklärung ein.

    Wenn Sie Tax-on-web benutzen, sind Ihre Einkünfte bereits vorausgefüllt. Ihr Arbeitgeber hat Ihre Lohnkarten elektronisch an die Verwaltung übermittelt.
  • Welche Kosten kann ich von meinem Berufseinkommen abziehen?

    Die gewöhnlichen Entlohnungen werden um die Werbungskosten verringert. Es gibt zwei Möglichkeiten: den gesetzlichen Pauschalbetrag oder die tatsächlichen Werbungskosten.

    Gesetzlicher Pauschalbetrag

    Wenn Sie keine Kosten in Ihre Erklärung eintragen, profitieren Sie automatisch von der gesetzlichen Pauschalregelung. 

    • Für Arbeitnehmer wird der gesetzliche Pauschalbetrag mit einem Prozentsatz von 30 % des Berufseinkommens berechnet mit einem Höchstbetrag von 5.040 Euro (Steuerjahr 2023, Einkünfte 2022). (Steuerjahr 2024, Einkünfte 2023: 5.520 Euro). 
    • Für Unternehmensleiter wird der gesetzliche Pauschalbetrag mit einem Prozentsatz von 3 % des Berufseinkommens berechnet mit einem Höchstbetrag von 2.660 Euro (Steuerjahr 2023, Einkünfte 2022). (Steuerjahr 2024, Einkünfte 2023: 2.910 Euro). 
    • Für mithelfende Ehepartner wird der gesetzliche Pauschalbetrag mit einem Prozentsatz von 5 % des Berufseinkommens berechnet mit einem Höchstbetrag von 4.430 Euro (Steuerjahr 2023, Einkünfte 2022). (Steuerjahr 2024, Einkünfte 2023: 4.850 Euro). 
    Tatsächliche Werbungskosten

    Wenn die tatsächlich angefallenen Kosten höher sind als der Pauschalbetrag, können Sie sich für den Abzug Ihrer tatsächlichen Werbungskosten entscheiden. Sie müssen jedoch nachweisen, dass Sie diese tatsächlich getätigt und auch selbst bezahlt haben. Die tatsächlichen Werbungskosten im Zusammenhang mit Ihren gewöhnlichen Entlohnungen müssen in der entsprechenden Rubrik in Rahmen IV der Erklärung angegeben werden.

    Vermerken Sie dazu alle Kosten, die Ihnen entstanden sind, um Ihre Berufseinkünfte zu erhalten:

    Zum Beispiel:
    • Kosten für Fahrten von Ihrem Wohnort zu Ihrem Arbeitsplatz
    • Kosten für die Einrichtung eines Büros in Ihrer Wohnung
    • Kosten für PC, Telefon und Internet, die Sie für Ihren Beruf nutzen
    • Kosten für den Kauf von Fachliteratur
    • …​
    Achtung!


    Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Entschädigung für Fahrtkosten zahlt, müssen Sie diese in Ihre Erklärung unter Kode 1254/2254 eintragen. Die Entschädigung für öffentliche Verkehrsmittel ist völlig steuerfrei. Die Entschädigung für andere Beförderungsmittel ist bis zu 430 Euro steuerfrei für Steuerjahr 2023, Einkünfte 2022. (Steuerjahr 2024, Einkünfte 2023: 470 Euro). 

    Wenn Sie Ihre tatsächlichen Werbungskosten erklären, sind diese Entschädigungen nicht mehr steuerfrei. Sie werden dann zusammen mit Ihren Einkünften besteuert.

    Gesetzlicher Pauschalbetrag oder tatsächliche Werbungskosten?

    Um herauszufinden, welche Option für Sie die beste ist, können Sie eine Simulation in Tax-on-web oder Tax-calc durchführen.

  • Wie wird ein Vorteil, den ich von meinem Arbeitgeber erhalte, besteuert (Auto, Handy, Laptop usw.)?

    Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber zusätzlich zu Ihrem Lohn einen kostenlosen Vorteil oder einen Vorteil zu einem niedrigeren Preis gewährt, müssen Sie in den meisten Fällen den Wert dieses Vorteils versteuern.

    Weitere Informationen