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Eine Änderung der Adresse oder der familiären Lage (als Gebietsfremder) melden - Einzureichendes Dokument

Einzureichendes Dokument

  • Frankreich

    Adressenänderung: aktueller Nachweis der neuen Adresse (z. B. Telekom-, Stromrechnung usw.)

    Eheschließung: vollständige Abschrift der Eheschließungsurkunde

    Partnerschaft: Originalexemplar oder beglaubigte Abschrift der PACS-Bescheinigung (oder gegebenenfalls der Geburtsurkunde)

    Scheidung:

    • vollständige Abschrift der Eheschließungsurkunde mit Vermerk der Scheidung am Rand
    • Nachweis (mit Datum), dass die Scheidung rechtskräftig geworden ist. Sie können diesen Nachweis grundsätzlich bei der Gerichtskanzlei erhalten.

    Geburt eines Kindes: Originalexemplar oder beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde

    Tod: vollständige Abschrift der Sterbeurkunde

  • Niederlande

    Adressenänderung: aktueller Nachweis der neuen Adresse (z. B. „uittreksel uit het bevolkingsregister (de Basisregistratie personen)“)

    Eheschließung: Originalexemplar oder beglaubigte Abschrift der Eheschließungsurkunde

    Partnerschaft: Originalexemplar oder beglaubigte Abschrift der Partnerschaftsurkunde
    Wir erkennen nur die eingetragene Partnerschaft („geregistreerd partnerschap“) an. Der Vertrag über das gesetzliche Zusammenwohnen („samenlevingscontract“) reicht nicht aus, um Sie steuerlich als „Partner“ anzuerkennen.

    Scheidung: Originalexemplar oder beglaubigte Abschrift der Scheidungsurkunde

    Geburt eines Kindes: Originalexemplar oder beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde

    Tod: Originalexemplar oder beglaubigte Abschrift der Sterbeurkunde

  • Deutschland

    Adressenänderung: aktueller Nachweis der neuen Adresse (z. B. eine Meldebescheinigung oder eine Einwohnermeldebescheinigung)

    Eheschließung: vollständige Abschrift der Eheschließungsurkunde

    Scheidung: vollständige Abschrift der Scheidungsurkunde

    Geburt eines Kindes: vollständige Abschrift der Geburtsurkunde

    Tod: vollständige Abschrift der Sterbeurkunde

  • Luxemburg

    Adressenänderung: aktueller Nachweis der neuen Adresse (z. B. eine „Wohnsitzbescheinigung“)

    Eheschließung: vollständige Abschrift der Eheschließungsurkunde

    Partnerschaft: Lebenspartnerschaftsurkunde

    Scheidung:

    Geburt eines Kindes: beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde

    Tod: beglaubigte Abschrift der Sterbeurkunde

  • Andere Länder

    Adressenänderung: Bescheinigung des Standesamtes

    Eheschließung: Originalexemplar oder beglaubigte Abschrift der Eheschließungsurkunde

    Scheidung: Originalexemplar oder beglaubigte Abschrift des Urteils

    Geburt eines Kindes: Originalexemplar oder beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde

    Tod: Originalexemplar oder beglaubigte Abschrift der Sterbeurkunde
    (Ein ärztliches Attest ist keine Sterbeurkunde)