Einzureichendes Dokument
Frankreich
Adressenänderung: aktueller Nachweis der neuen Adresse (z. B. Telekom-, Stromrechnung usw.)
Eheschließung: vollständige Abschrift der Eheschließungsurkunde
Partnerschaft: Originalexemplar oder beglaubigte Abschrift der PACS-Bescheinigung (oder gegebenenfalls der Geburtsurkunde)
Scheidung:
- vollständige Abschrift der Eheschließungsurkunde mit Vermerk der Scheidung am Rand
- Nachweis (mit Datum), dass die Scheidung rechtskräftig geworden ist. Sie können diesen Nachweis grundsätzlich bei der Gerichtskanzlei erhalten.
Geburt eines Kindes: Originalexemplar oder beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde
Tod: vollständige Abschrift der Sterbeurkunde
Niederlande
Adressenänderung: aktueller Nachweis der neuen Adresse (z. B. „uittreksel uit het bevolkingsregister (de Basisregistratie personen)“)
Eheschließung: Originalexemplar oder beglaubigte Abschrift der Eheschließungsurkunde
Partnerschaft: Originalexemplar oder beglaubigte Abschrift der Partnerschaftsurkunde
Wir erkennen nur die eingetragene Partnerschaft („geregistreerd partnerschap“) an. Der Vertrag über das gesetzliche Zusammenwohnen („samenlevingscontract“) reicht nicht aus, um Sie steuerlich als „Partner“ anzuerkennen.Scheidung: Originalexemplar oder beglaubigte Abschrift der Scheidungsurkunde
Geburt eines Kindes: Originalexemplar oder beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde
Tod: Originalexemplar oder beglaubigte Abschrift der Sterbeurkunde
Deutschland
Adressenänderung: aktueller Nachweis der neuen Adresse (z. B. eine Meldebescheinigung oder eine Einwohnermeldebescheinigung)
Eheschließung: vollständige Abschrift der Eheschließungsurkunde
Scheidung: vollständige Abschrift der Scheidungsurkunde
Geburt eines Kindes: vollständige Abschrift der Geburtsurkunde
Tod: vollständige Abschrift der Sterbeurkunde
Luxemburg
Adressenänderung: aktueller Nachweis der neuen Adresse (z. B. eine „Wohnsitzbescheinigung“)
Eheschließung: vollständige Abschrift der Eheschließungsurkunde
Partnerschaft: Lebenspartnerschaftsurkunde
Scheidung:
- Wenn die Eheschließung in Luxemburg stattgefunden hat: beglaubigte Abschrift der luxemburgischen Eheschließungsurkunde mit Vermerk des Scheidungsurteils
- Wenn die Eheschließung nicht in Luxemburg stattgefunden hat: beglaubigte Abschrift der Übertragung der Scheidung in das Personenstandsregister der Stadt Luxemburg
Geburt eines Kindes: beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde
Tod: beglaubigte Abschrift der Sterbeurkunde
Andere Länder
Adressenänderung: Bescheinigung des Standesamtes
Eheschließung: Originalexemplar oder beglaubigte Abschrift der Eheschließungsurkunde
Scheidung: Originalexemplar oder beglaubigte Abschrift des Urteils
Geburt eines Kindes: Originalexemplar oder beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde
Tod: Originalexemplar oder beglaubigte Abschrift der Sterbeurkunde
(Ein ärztliches Attest ist keine Sterbeurkunde)