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Ich nutze MyMinfin (Tax-on-Web) und ich habe einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung per Post erhalten

Haben Sie Ihren Vorschlag der vereinfachten Erklärung per Post erhalten, obwohl Sie MyMinfin (Tax-on-Web) nutzen? Dies hat keine Auswirkungen auf Sie, auch wenn Sie Ihren Vorschlag bereits über MyMinfin geändert haben.
 

Ich nutze MyMinfin (Tax-on-Web) und ich habe einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung per Post erhalten

  • Ich möchte meinen Vorschlag der vereinfachten Erklärung nicht ändern. Muss ich in Bezug auf das Schreiben etwas Bestimmtes unternehmen?

    Sie brauchen nichts zu unternehmen. Es ist keine Bestätigung erforderlich.

    Ihr Vorschlag der vereinfachten Erklärung bleibt ebenfalls in MyMinfin verfügbar.

  • Ich möchte meinen Vorschlag der vereinfachten Erklärung ändern. Muss ich dies per Post tun?

    Sie sind nicht verpflichtet, das Antwortformular auf Papier zu verwenden.

    Wir laden Sie stattdessen dazu ein, Ihren Vorschlag der vereinfachten Erklärung über MyMinfin (Tax-on-Web) zu ändern: Dank der Online-Hilfe können Sie dies bis zum 15. Juli 2023 einfach und schnell tun.

  • Ich habe meinen Vorschlag der vereinfachten Erklärung bereits online über MyMinfin (Tax-on-Web) geändert. Muss ich etwas unternehmen?

    Sie brauchen nichts zu unternehmen. Wir werden Ihre Änderungen berücksichtigen. Sie können das Schreiben also ignorieren.

    Wenn Sie Ihre Änderungen in MyMinfin gespeichert haben, ohne sie abzuschicken, müssen Sie dieses Schreiben ebenfalls nicht berücksichtigen. Vergessen Sie nicht, Ihre Änderungen vor dem 15. Juli 2023 über MyMinfin zu versenden.

  • Ich nehme für meinen Vorschlag der vereinfachten Erklärung die Hilfe eines Buchprüfers in Anspruch. Muss ich ihm dieses Schreiben übermitteln?

    Dies ist nicht notwendig.

    Ihr Buchprüfer hat stets Zugriff auf Ihren Vorschlag der vereinfachten Erklärung über MyMinfin.