Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Nach Belgien kommen

Nach Belgien kommen

  • Ich werde mich (erneut) in Belgien niederlassen. Muss ich den FÖD Finanzen darüber informieren?

    Sie werden Ihren Wohnsitz in Belgien haben.

    Sie müssen keine Schritte beim FÖD Finanzen unternehmen (siehe Ausnahme unten). Wir erhalten Ihre Daten automatisch, nachdem Sie sich bei der Gemeinde eingetragen haben.

    In dem Jahr, das auf das Jahr Ihrer Ankunft in Belgien folgt, erhalten Sie das Steuererklärungsformular im Laufe des Monats Mai per Post. Wenn Sie das Formular jedoch bis Ende Mai nicht erhalten haben, wenden Sie sich an Ihr Veranlagungsamt.

    Ausnahme

    Befinden Sie sich in einer oder mehreren der folgenden Situationen?

    • Sie haben in dem Jahr vor Ihrer Ankunft Einkünfte in Belgien erzielt.
    • Sie haben zwischen dem Beginn des Jahres und dem Datum Ihrer Ankunft Einkünfte in Belgien erzielt.
    • Sie mussten bereits eine Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden einreichen.

    Dann wenden Sie sich so schnell wie möglich nach Ihrer Ankunft in Belgien an Ihr Veranlagungsamt.
     

    Sie behalten Ihren Wohnsitz im Ausland.

    Sie kommen z. B. nach Belgien, um für eine begrenzte Zeit zu arbeiten, aber Ihr Hauptwohnsitz und/oder Ihre Familie bleiben im Ausland.

    • Haben Sie Einkünfte in Belgien? Wenn Sie Ihre belgische Adresse bei der Gemeindeverwaltung gemeldet haben, erhalten Sie automatisch (im Laufe des zweiten Halbjahres) eine Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden. Sie müssen also keine weiteren Schritte beim FÖD Finanzen unternehmen.
    • Haben Sie keine Einkünfte in Belgien? Dann müssen Sie keine Schritte beim FÖD Finanzen unternehmen.
  • Unterliege ich der Steuer der natürlichen Personen?

    Die Einwohner des Königreichs Belgien (natürliche Personen) unterliegen der belgischen Steuer der natürlichen Personen.

    Sie sind ein Einwohner des Königreichs Belgien, wenn:

    • Ihr „Wohnsitz“ in Belgien liegt oder
    • Ihr „Vermögenssitz" in Belgien liegt (wenn Sie keinen „Wohnsitz“ in Belgien haben).

    Der „Wohnsitz“ wird durch eine gewisse Dauerhaftigkeit und Kontinuität gekennzeichnet. Es handelt sich um den Ort, an dem Sie effektiv und dauerhaft wohnen.
    Der „Vermögenssitz“ kann als der Mittelpunkt Ihrer Wirtschaftstätigkeiten oder Ihrer Vermögensinteressen beschrieben werden.
    Die Begründung des „Wohn- oder Vermögenssitzes" wird entsprechend den Umständen beurteilt.

    Wenn Sie im Nationalregister in Belgien eingetragen sind, besteht die gesetzliche Vermutung, dass Sie Einwohner des Königreichs Belgien sind (diese Vermutung ist widerlegbar).

    Für verheiratete oder gesetzlich zusammenwohnende Personen liegt der Steuerwohnsitz dort, wo sich der Familienhaushalt befindet. Die Ehepartner und gesetzlich Zusammenwohnenden sind also entweder beide Einwohner des Königreichs oder Nicht-Einwohner des Königreichs, je nachdem ob ihr Steuerwohnsitz in Belgien liegt oder nicht.

  • Ich lebe in Belgien. Muss ich in Belgien eine Steuererklärung einreichen?

    Sie haben Ihren Wohnsitz in Belgien.

    Sie müssen eine Erklärung zur Steuer der natürlichen Personen einreichen.

    In dem Jahr, das auf das Jahr Ihrer Ankunft in Belgien folgt, erhalten Sie das Steuererklärungsformular im Laufe des Monats Mai per Post. Wenn Sie das Formular jedoch bis Anfang Juni[AS1]  nicht erhalten haben, wenden Sie sich an Ihr Veranlagungsamt.
     

    Sie behalten Ihren Wohnsitz im Ausland und haben Einkünfte in Belgien.

    Sie müssen diese Einkünfte in Belgien erklären und werden auf diese Einkünfte besteuert.

    Wenn Sie Ihre belgische Adresse bei der Gemeindeverwaltung gemeldet haben, erhalten Sie automatisch (im Laufe des zweiten Halbjahres) eine Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden. Sie müssen also keine weiteren Schritte beim FÖD Finanzen unternehmen.

    Sie müssen weiterhin eine Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden einreichen, solange Sie Einkünfte in Belgien haben.
     

    Sie behalten Ihren Wohnsitz im Ausland und haben keine Einkünfte in Belgien.

    • Dann müssen Sie keine Schritte beim FÖD Finanzen unternehmen. Sie müssen keine Steuererklärung in Belgien einreichen.
  • Ich ziehe um und/oder meine familiäre Situation (Heirat, gesetzliches Zusammenwohnen, Trennung, Ehescheidung, Tod) hat sich geändert. Muss ich den FÖD Finanzen darüber informieren?

    Sie reichen eine Erklärung zur Steuer der natürlichen Personen ein.

    Sie brauchen Ihre neue Adresse und/oder Ihre neue familiäre Situation nicht mitzuteilen. Wir erhalten diese Informationen automatisch aus dem Nationalregister. Sie brauchen also nichts zu unternehmen.


    Sie reichen eine Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden ein.

    Je nach Ihrer Situation unterscheiden sich die zu unternehmenden Schritte.


    Sie verlassen Belgien.

    Sie müssen dies mitteilen, wenn Sie eine Erklärung zur Steuer der natürlichen Personen oder zur Steuer der Gebietsfremden einreichen.