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Tarife bewegliche Güter

Tarife für Schenkungen von beweglichen Gütern in der Wallonischen Region

  • Was versteht man unter gesetzlich Zusammenwohnendem in der Wallonischen Region?

    In der Wallonischen Region versteht man unter gesetzlich Zusammenwohnendem:

    • die Person, die zum Zeitpunkt der Schenkung mit dem Schenker zusammenwohnt
      und
    • mit der der Schenker eine Erklärung über das gesetzliche Zusammenwohnen gemäß den Bestimmungen des belgischen Zivilgesetzbuchs oder des Gesetzbuchs über das internationale Privatrecht abgibt
  • Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung von beweglichen Gütern an den Ehepartner/gesetzlich zusammenwohnenden Partner in der Wallonischen Region angewandt?

    Grundsätzlich wird bei einer Schenkung eines beweglichen Gutes (Silber, Schmuck, Antiquitäten usw.), eine Schenkungssteuer von 3,3 % auf den Bruttoanteil des Beschenkten an diesem Gut erhoben.

    Dieser Steuersatz unterliegt jedoch bestimmten Bedingungen. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, wird die für die Schenkung einer Immobilie vorgesehene Steuer erhoben

  • Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung von beweglichen Gütern an einen Familienangehörigen in gerader Linie (Kind, Enkel, Elternteil, Großelternteil) in der Wallonischen Region angewandt?

    Grundsätzlich wird bei einer Schenkung eines beweglichen Gutes (Silber, Schmuck, Antiquitäten usw.), eine Schenkungssteuer von 3,3 % auf den Bruttoanteil des Beschenkten an diesem Gut erhoben.

    Dieser Steuersatz unterliegt jedoch bestimmten Bedingungen. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, wird die für die Schenkung einer Immobilie vorgesehene Steuer erhoben.

  • Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung von beweglichen Gütern an einen Bruder oder eine Schwester, einen Onkel, eine Tante, einen Neffen oder eine Nichte in der Wallonischen Region angewandt?

    Grundsätzlich wird bei einer Schenkung eines beweglichen Gutes (Silber, Schmuck, Antiquitäten usw.), eine Schenkungssteuer von 5,5 % auf den Bruttoanteil des Beschenkten an diesem Gut erhoben.

    Dieser Steuersatz unterliegt jedoch bestimmten Bedingungen. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, wird die für die Schenkung einer Immobilie vorgesehene Steuer erhoben.

  • Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung von beweglichen Gütern an eine andere Person als den Ehepartner/gesetzlich zusammenwohnenden Partner, den Familienangehörigen in gerader Linie, einen Bruder, eine Schwester, einen Onkel, eine Tante, einen Neffen oder einen Nichte in der Wallonischen Region angewandt?

    Grundsätzlich wird bei einer Schenkung eines beweglichen Gutes (Silber, Schmuck, Antiquitäten usw.), eine Schenkungssteuer von 5,5 % auf den Bruttoanteil des Beschenkten an diesem Gut erhoben.

    Dieser Steuersatz unterliegt jedoch bestimmten Bedingungen. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, wird die für die Schenkung einer Immobilie vorgesehene Steuer erhoben.