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Privaturkunden

Eine Privaturkunde ist ein Dokument, das von den Parteien ohne Mitwirken eines Notars ausgefertigt wird. Es ist ein Schriftstück, das zwischen Parteien erstellt und unterzeichnet wird und als Beweis dafür dienen kann, dass diese Parteien eine Vereinbarung abgeschlossen haben.

Denn wenn Parteien eine Vereinbarung abschließen, ist diese bindend, auch wenn es sich um eine mündliche Vereinbarung handelt. Sollte eine der Parteien das Bestehen oder den Inhalt der Vereinbarung bestreiten, so muss die Partei, die die Vereinbarung durchsetzen will, deren Bestehen oder Inhalt beweisen können. In diesem Fall ist es von Vorteil, ein von den Parteien unterzeichnetes und registriertes Schriftstück zu haben, das den erforderlichen Nachweis erbringen kann.

Eine Privaturkunde ist keine authentische Urkunde. Eine authentische Urkunde wird nämlich von einem dazu beauftragten Beamten, z. B. einem Notar, ausgefertigt.

Gut zu wissen:

  • Wenn Sie eine Urkunde über Ihren Notar abwickeln lassen, handelt es sich um eine authentische Urkunde. In diesem Fall kümmert sich der Notar im Prinzip um die Registrierung.
  • Für die Registrierung eines Mietvertrags finden Sie alle Informationen in der Rubrik „Registrierung Mietvertrag“.
  • Für die Registrierung einer Schenkung finden Sie alle Informationen in der Rubrik „Schenkungen“.
  • Wie kann ich eine Privaturkunde registrieren lassen?

    Sie können Ihre Privaturkunde einfach über MyMinfin zur Registrierung vorlegen. Sie melden sich in MyMinfin an und gehen die verschiedenen Schritte in der Anwendung durch.

    Registrieren Sie Ihre Privaturkunde über MyMinfin.be

    1. Melden Sie sich in MyMinfin an.

    Klicken Sie, falls erforderlich, auf der Startseite noch auf die Registerkarte „Meine Interaktionen“ und öffnen Sie die Rubrik „Ein Dokument einreichen oder auf ein Schreiben antworten“.

    2. Wählen Sie aus, dass Sie eine Privaturkunde zur Registrierung vorlegen möchten.

    1. Wählen Sie die Option „Ich habe keinen Dienstcode“.

      Ihre Privaturkunde bezieht sich auf ein unbewegliches Gut

      Es handelt sich um Privaturkunden über Eigentum, Nießbrauch, Erbbaurecht, Erbpacht, Nutzungsrecht und Wohnrecht oder Dienstbarkeit für in Belgien gelegene unbewegliche Güter.

      Wählen Sie aus dem Auswahlmenü die Option „Zur Registrierung vorgelegte Privaturkunde unbewegliches Gut“.

      Geben Sie die Postleitzahl des unbeweglichen Gutes ein. Bei einer Privaturkunde über mehrere unbewegliche Güter mit verschiedenen Postleitzahlen müssen Sie die Urkunde für jede Postleitzahl separat einreichen.

      Sie haben eine andere Privaturkunde

      Hierbei handelt es sich um ein beliebiges Dokument, das Sie zur Registrierung vorlegen möchten. Wenn Sie beispielsweise ein Manuskript zur Registrierung vorlegen, dann wird das Dokument nach Zahlung der Registrierungsgebühr bei der Behörde registriert. So können Sie später nachweisen, dass Ihr Manuskript bereits am Tag der Registrierung existierte.

      Wählen Sie aus dem Auswahlmenü die Option „Zur Registrierung vorgelegte sonstige Privaturkunde“.

      Geben Sie die Postleitzahl des Wohnsitzes einer der Parteien ein.

    2. Wählen Sie, ob Sie das Dokument in eigenem Namen oder im Namen einer anderen Person einreichen. Damit legen Sie fest, wo das Dokument später gespeichert und einsehbar sein wird: bei den Dokumenten in Ihrem eigenen MyMinfin-Konto oder in dem der anderen Person.
    3. Klicken Sie auf „Weiter“.

     

    3. Fügen Sie eine PDF-Datei der unterzeichneten Urkunde mit den Unterschriften aller Parteien hinzu.

    Sie können ein Dokument im PDF-Format hochladen (Urkunde mit Anlagen, die in einer PDF-Datei zusammengefügt sind). Dies kann eine Abschrift der Urkunde mit den handschriftlichen Unterschriften aller Parteien sein oder ein Original mit den elektronischen Unterschriften (eID-Zertifikat) aller Parteien.

    4. Reichen Sie das Dokument ein.

    Klicken Sie auf „Einreichen“.

    Über die Registerkarte „Meine Dokumente“ finden Sie (oder die Person, für die Sie das Dokument eingereicht haben) das Dokument und das Versanddatum. Sie können das Dokument dort auch jederzeit herunterladen.

    Wenn die Privaturkunde die gesetzlichen Bedingungen erfüllt, erhalten Sie die Zahlungsbenachrichtigung (sofern vorhanden) und den Registrierungsbericht (Nachweis für die Registrierung) in der Rubrik „Meine Dokumente“ in MyMinfin. Wenn Ihre eBox aktiviert ist, erhalten Sie eine Meldung, sobald das Dokument verfügbar ist. Eine eventuelle Zahlungsbenachrichtigung erhalten Sie auch stets per Post.

  • Was tun, wenn ich MyMinfin nicht nutzen kann?

    Wenn Sie MyMinfin nicht nutzen können, können Sie die Privaturkunde jederzeit per Post zur Registrierung vorlegen.

  • Wann wird meine Privaturkunde registriert?

    Wir registrieren Ihre Privaturkunde, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.

    Flämische Region

    Wir registrieren die Privaturkunde:

    • am Datum des Erhalts des Dokuments über MyMinfin oder per Post, wenn wir das Dokument während unserer Bürozeiten erhalten (an einem Werktag bis 12 Uhr),
    • am nächsten Werktag, wenn wir das Dokument außerhalb unserer Bürozeiten erhalten (an einem Werktag nach 12 Uhr, am Wochenende oder an einem Brückentag oder Feiertag).

    Wir leiten das registrierte Dokument an den Flämischen Steuerdienst weiter, der seinerseits die geschuldete Steuer einfordert.

    Region Brüssel-Hauptstadt und Wallonische Region

    Wir registrieren die Privaturkunde nach Zahlung der Registrierungsgebühr auf das Konto des Amtes Rechtssicherheit. Sie erhalten per Post eine Zahlungsbenachrichtigung mit dem genauen Betrag der Registrierungsgebühren und der Kontonummer des Amtes. Wenn Ihre eBox aktiviert ist, erhalten Sie auch in Ihrer eBox eine Meldung, sobald das Dokument verfügbar ist.

    Wenn Ihre Privaturkunde registriert ist, erhalten Sie den Registrierungsbericht (Nachweis für die Registrierung):

    • auf elektronischem Weg, wenn die Privaturkunde über MyMinfin vorgelegt wurde,
    • auf Papier bei Vorlage per Post.