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Konsumscheck

Steuerbefreiung von Konsumschecks

Worum handelt es sich?

Der Arbeitgeber gewährt seinen Beschäftigten Konsumschecks, die in bestimmten Betrieben und Einrichtungen ausgegeben werden können.

Sind alle in der Sozialgesetzgebung vorgesehenen Bedingungen erfüllt und hat der Arbeitgeber keine Schecks im Wert von mehr als 300 Euro gewährt, sind Konsumschecks, die spätestens bis zum 31. Dezember 2020 ausgestellt wurden, von der Steuer befreit.

Sind die Bedingungen nicht erfüllt, werden die Schecks als Entlohnung besteuert.

In Sektoren, in denen Konsumschecks – nach einem Finanzierungsbeschluss der Föderalregierung oder einer föderierten Gebietskörperschaft – zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember 2020 gewährt wurden, können diese Schecks bis zum 30. Juni 2021 ausgestellt werden.

Der Konsumscheck ist gültig bis zum 31. Dezember 2021.

Weitere Informationen hierzu