Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Kinderbetreuung

Steuerermäßigung für abgesagte Aktivitäten  

Worum handelt es sich?

Unter bestimmten Bedingungen haben Sie Anspruch auf eine Steuerermäßigung, wenn Sie 2019 oder 2020 Kinderbetreuungskosten für eine Aktivität bezahlt haben:

  •     die zwischen dem 14. März und dem 31. Dezember 2020 hätte stattfinden sollen
  •     und die vom Anbieter aufgrund der zur Bekämpfung von Covid-19 ergriffenen Maßnahmen abgesagt wurde.

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