Steuerermäßigung für abgesagte Aktivitäten
Worum handelt es sich?
Unter bestimmten Bedingungen haben Sie Anspruch auf eine Steuerermäßigung, wenn Sie 2019 oder 2020 Kinderbetreuungskosten für eine Aktivität bezahlt haben:
- die zwischen dem 14. März und dem 31. Dezember 2020 hätte stattfinden sollen
- und die vom Anbieter aufgrund der zur Bekämpfung von Covid-19 ergriffenen Maßnahmen abgesagt wurde.