Besteuerung und Telearbeit
Worum handelt es sich?
Die zuständigen Behörden in Belgien, Deutschland, den Niederlanden, Luxemburg und Frankreich haben Vereinbarungen in Bezug auf die Telearbeit getroffen.
Auf der Grundlage dieser Vereinbarungen können Lohnempfänger weiterhin in dem Land besteuert werden, in dem sie ihrer Tätigkeit normalerweise nachgehen, damit sich ihre internationale Steuerlage im Vergleich zu derjenigen vor der Krise nicht ändert.