Steuerbefreiung in Bezug auf freiwillig geleistete Überstunden in entscheidenden Sektoren
Worum handelt es sich?
Entlohnungen im Zusammenhang mit 120 freiwilligen Überstunden bei Arbeitgebern in entscheidenden Sektoren sind von der Steuer befreit:
- wenn sie zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2020 und zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 31. Dezember 2020 geleistet wurden.
Die in diesen beiden Zeiträumen geleisteten Überstunden werden zusammengezählt, um die 120 Überstunden für das Jahr 2020 zu bestimmen:- wenn sie zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. März 2021 geleistet wurden.