Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Fahrzeugnutzung

Fahrzeugnutzung

  • Auf welche Vergünstigungen habe ich als Autofahrer mit einer Behinderung Anspruch?

    Als Autofahrer mit einer Behinderung haben Sie unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf:
     
    • eine Befreiung von der KFZ-Steuer und Inbetriebsetzungssteuer
    • einen ermäßigten MwSt.-Satz für Wartungs- und Reparaturarbeiten an Ihrem Fahrzeug
    • einen ermäßigten MwSt.-Satz auf den Kauf von Einzelteilen und Zubehör für Personenkraftwagen
  • Unter welchen Bedingungen habe ich als Autofahrer mit einer Behinderung Anspruch auf oben genannte Steuervorteile?

    Sie haben Anrecht auf diese Steuervorteile wenn Sie:
     
    • den PKW als persönliches Fortbewegungsmittel nutzen
    • jeweils immer nur über ein einziges Fahrzeug zu verfügen, das unter diese Sonderregelung fällt
  • Wie kann ich in den Genuss der Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer und der Inbetriebsetzungssteuer kommen?

    Die Verkehrssteuer auf Kraftfahrzeuge und die Inbetriebsetzungssteuer werden von den Regionen verwaltet.

    Der FÖD Finanzen ist also nicht mehr für Ihre Fragen und Anträge zuständig.

    Region Brüssel-Hauptstadt

    Besuchen Sie die site Bruxelles Fiscalité

    Wallonische Region 
     
    Besuchen Sie die site des Wallonische Region

    Flämische Region

    Besuchen Sie die site des Flämische Region

  • Wie erhalte ich den ermäßigten MwSt.-Satz für den Ankauf von Einzelteilen und für Wartungs- und Reparaturarbeiten?

    Bei Ankäufen in Belgien, innergemeinschaftlichem Erwerb bzw. Einfuhr von Einzelteilen, Ausrüstungen und Zubehör für das Fahrzeug haben Sie ebenfalls Anrecht auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 6 %. Sie können auch die Wartungs- und Reparaturarbeiten zu diesem Satz durchführen lassen. Sie können jedoch nicht die Erstattung der auf diese Ankäufe gezahlten MwSt. beantragen.

    Achtung: der Satz von 6 % gilt nicht für den Kauf von Kraftstoff, Schmierstoffen, Frostschutz, Farbprodukten usw. 

    Um diesen ermäßigten Satz zu erhalten, müssen Sie dem Verkäufer, Reparateur bzw. Zolldienst die Bescheinigung Nr. 717B vorlegen.

    Diese Bescheinigung wird Ihnen vom zuständigen Team Aktenverwaltung ausgestellt, wenn Sie den Antrag auf MwSt.-Erstattung für den Kauf Ihres PKWs stellen.

    Der Verkäufer bzw. Reparateur vermerkt auf der Rechnung und auf deren Duplikat

    • das Datum und die Referenznummer der Bescheinigung Nr. 717B
    • die Bezeichnung des Teams Aktenverwaltung, das Ihnen die Bescheinigung Nr. 717B ausgestellt hat
    Bei innergemeinschaftlichem Erwerb bzw. Einfuhr trägt der Zolldienst diese Vermerke auf den entsprechenden Dokumenten und deren Kopien ein.
  • Welche tatsächlichen Werbungskosten kann ich als Autofahrer mit einer Behinderung für die Fahrten mit meinem PKW vom Wohnsitz zum Arbeitsplatz geltend machen?

    Wenn Sie sich für den Abzug Ihrer tatsächlichen Werbungskosten entschieden haben, können Sie im Prinzip unter bestimmten Bedingungen einen Pauschalbetrag von 0,15 Euro pro gefahrenem Kilometer für Fahrzeugkosten im Zusammenhang mit Fahrten vom Wohnsitz - Arbeitsplatz abziehen. Weitere Information

    Wenn Ihr Fahrzeug jedoch als Autofahrer mit einer Behinderung frei von Verkehrssteuer ist, haben Sie die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten:
     
    • entweder Sie ziehen 75 % des Teils der Kosten für PKW, Kombiwagen bzw. Kleinbus ab, die sich auf die Fahrten vom Wohnsitz zum Arbeitsplatz beziehen. Es handelt sich um
      • Versicherungskosten
      • Treibstoffkosten
      • Abschreibung des Fahrzeugs
      • usw.
    Der Teil der Finanzierungskosten, die sich auf diese Fahrten beziehen ist jedoch zu 100 % abziehbar.
     
    • oder Sie ziehen die Pauschale von 0,15 Euro pro km für alle Ihre Fahrten vom Wohnsitz zum Arbeitsplatz ab.