Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Pauschalbetrag und tatsächliche Werbungskosten

Als Lohnempfänger haben Sie automatisch Anspruch auf den gesetzlichen Pauschalbetrag für Ihre persönlichen Fahrtkosten (Wohnsitz - Arbeitsplatz). Es handelt sich um eine Kostenpauschale, die von der Verwaltung entsprechend Ihren steuerpflichtigen Einkünften berechnet und bei der Berechnung der Steuer automatisch abgezogen wird.

Sie können Ihre tatsächlichen Werbungskosten auch nachweisen, wenn diese höher sind als der gesetzliche Pauschalbetrag. Wenn Sie Ihre tatsächlichen Werbungskosten nachweisen, diese aber niedriger sind als der gesetzliche Pauschalbetrag, wendet die Verwaltung automatisch die für Sie vorteilhafteste Formel an.

Pauschalbetrag

Der Pauschalbetrag, auch „gesetzliche Pauschale“ genannt, deckt alle Werbungskosten, einschließlich diejenigen, die sich auf die persönliche Nutzung Ihres Fahrzeugs für Ihre Fahrten Wohnsitz - Arbeitsplatz beziehen. Aber unter anderem auch das Abonnement für öffentliche Verkehrsmittel für die Fahrten zu Ihrem Arbeitsplatz, die Einrichtung eines Raumes in Ihrer Wohnung, den Sie für Ihren Beruf benutzen, oder der Kauf von Material und Literatur, die Sie selbst zahlen.

Jeder hat Recht auf Abzug der pauschalen Kosten. Diese Kosten müssen nicht nachgewiesen werden.

Sie werden nach Prozentsätzen berechnet, die pro Einkommensteilbetrag steigen:

Steuerjahr 2023, Einkünfte 2022

Steuerjahr 2024, Einkünfte 2023

Prozentsatz pauschale Kosten
von 0,01 bis 16.799,98 Euro von 0,01 bis 18.399,98 Euro 30 %
ab 16.799,98 Euro ab 18.399,98 Euro 0 %

Die pauschalen Werbungskosten sind auf 5.040 Euro (Steuerjahr 2023, Einkünfte 2022) begrenzt. (Steuerjahr 2024, Einkünfte 2023: 5.520 Euro).

Für Unternehmensleiter werden pauschale Werbungskosten in Höhe von 3 %, die auf die gesamten Berufseinkünfte angewandt werden, mit einem Höchstbetrag von 2.660 Euro (Steuerjahr 2023, Einkünfte 2022) Euro berechnet. (Steuerjahr 2024, Einkünfte 2023: 2.910 Euro).

Tatsächliche Werbungskosten

Ungeachtet Ihres Berufs können Sie sich jederzeit entscheiden, Ihre tatsächlichen Werbungskosten abzuziehen. Sie müssen jedoch nachweisen, dass Sie die Kosten tatsächlich getragen haben und, dass Sie sie selbst gezahlt haben.

Der hier erwähnte Abzug der tatsächlichen Werbungskosten betrifft nur die persönlichen Fahrten (Wohnsitz - Arbeitsplatz).

Je nach verwendetem Beförderungsmittel sind folgende Abzüge möglich:

Wenn ein PKW, Kombiwagen oder Kleinbus für die Fahrten Wohnsitz - Arbeitsplatz benutzt wird, gilt ein Pauschalbetrag von 0,15 Euro pro zurückgelegtem Kilometer ohne Begrenzung der zurückgelegten Strecke.

  • Fahrten mit anderen Beförderungsmitteln als PKW, Kombiwagen oder Kleinbus:

Bei Fahrten Wohnsitz - Arbeitsplatz mit anderen Verkehrsmitteln als PKW, Kombiwagen oder Kleinbus hat der Steuerpflichtige die Wahl zwischen zwei Methoden, um die tatsächlichen Werbungskosten zu berechnen.

Methode 1 (Art. 66 bis EStGB 92)

Wenn ein anderes Fahrzeug als ein PKW, Kombiwagen oder Kleinbus benutzt wird (z. B. Motorrad, Lastkraftwagen, Lieferwagen, Zug, Straßenbahn, Bus oder sogar zu Fuß), gilt ein Pauschalbetrag von 0,15 Euro pro zurückgelegtem Kilometer. Die Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz darf jedoch 100 km nicht überschreiten (einfache Fahrt). Dieser Pauschalbetrag beträgt 0,25 Euro pro gefahrenem Kilometer, wenn es sich um ein Fahrrad handelt (Steuerjahr 2023, Einkünfte 2022). (Steuerjahr 2024, Einkünfte 2023: 0,27 Euro).

Diese Methode kann in Ermangelung von Beweisen über die getätigten bzw. getragenen Kosten für die verwendeten Transportmittel angewandt werden. Dies bedeutet, dass für Steuerpflichtige, die an jedem normalen Arbeitstag die gleiche Strecke Wohnsitz - Arbeitsplatz (an Entfernung und Anzahl) fahren, die Anzahl der für die Pauschale zurückgelegten Kilometer durch Multiplikation der Anzahl der geleisteten Arbeitstage mit der normalen Entfernung Wohnsitz - Arbeitsplatz bestimmt wird.

Methode 2 (Art. 49 EStGB 92)

Wenn ein anderes Fahrzeug als ein PKW, Kombiwagen oder Kleinbus benutzt wird (z. B. Motorrad, Lastkraftwagen, Lieferwagen, Fahrrad, Zug, Straßenbahn, Bus oder sogar zu Fuß), kann der Abzug auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten des verwendeten Beförderungsmittels erfolgen. Dann muss die tatsächliche Nutzung des verwendeten Beförderungsmittels (Anzahl der zurückgelegten Kilometer) nachgewiesen und alle Belege (Wartungsbuch, Unterhaltsrechnungen, Kraftstoffeinkauf, Fahrschein, Abonnement für öffentliche Verkehrsmittel usw.) vorgelegt werden können.

Weitere Informationen zum Abzug der Kosten bezüglich der beruflichen Fahrten Wohnsitz - Arbeitsplatz im Namen des Arbeitgebers (deren Kosten zu seinen Lasten gehen), unabhängig vom verwendeten Beförderungsmittel.

Achtung!

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Entschädigung für Fahrten Wohnsitz - Arbeitsplatz zahlt, müssen Sie diese in Ihre Erklärung unter Code 1254/2254 eintragen.

Die für die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln (Zug, Straßenbahn, Bus usw.) erhaltene Entschädigung ist völlig steuerfrei, wenn der gesetzliche Pauschalbetrag angewandt wird.

Die für die Nutzung anderer Beförderungsmittel als öffentliche Verkehrsmittel erhaltene Entschädigung ist bis zu einem Höchstbetrag von 430 Euro steuerfrei (Steuerjahr 2023, Einkommen 2022). (Steuerjahr 2024, Einkünfte 2023: 470 Euro).

Die Entschädigung für die Nutzung einer organisierten gemeinschaftlichen Beförderung ist bis zu einem Höchstbetrag eines monatlichen Zugabonnements erster Klasse für die gleiche Entfernung steuerfrei.

Wenn Sie Ihre tatsächlichen Werbungskosten erklären, sind diese Entschädigungen nicht mehr steuerfrei. Sie werden dann zusammen mit Ihren Einkünften besteuert.

Abweichend davon ist die Entschädigung von 0,25 Euro für die Nutzung eines Fahrrads bis zum gleichen Betrag steuerfrei (der Überschuss ist daher steuerpflichtig) (Steuerjahr 2023, Einkünfte 2022). (Steuerjahr 2024, Einkünfte 2023: 0,27 Euro). Diese Befreiung gilt sowohl für den gesetzlichen Pauschalbetrag als auch für die Berechnung der tatsächlichen Werbungskosten. Dies ist eine Vergünstigung, um möglichst viele Personen zu motivieren, ein Fahrrad für die Fahrten Wohnsitz - Arbeitsplatz zu nutzen.

Um herauszufinden, welche Option für Sie die beste ist, können Sie eine Simulation in Tax-on-Web oder Tax-Calc durchführen.