Entschädigungen des Arbeitgebers
Welche Entschädigungen kann mir mein Arbeitgeber für die Fahrten Wohnsitz - Arbeitsplatz gewähren? Sind diese Entschädigungen steuerfrei?
Für Ihre Fahrten Wohnsitz - Arbeitsplatz kann Ihr Arbeitgeber Ihnen je nach tatsächlich genutztem Beförderungsmittel unterschiedliche Entschädigungen gewähren.
Wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel benutzen, kann Ihr Arbeitgeber Ihnen entweder die Abonnementkosten erstatten oder die Kosten des Dienstleistungserbringers direkt übernehmen (Drittzahlerregelung). In diesem Fall ist die erhaltene Entschädigung für den Abonnementbetrag völlig steuerfrei.
Wenn Sie eine Fahrgemeinschaft bilden, kann Ihnen Ihr Arbeitgeber, der diese organisiert, eine Entschädigung für die Fahrten in Fahrgemeinschaft gewähren. Diese ist bis zu einem Höchstbetrag eines monatlichen Zugabonnements erster Klasse für die gleiche Entfernung steuerfrei.
Wenn Sie ein anderes Beförderungsmittel (PKW, zu Fuß, Lieferwagen, Motorrad usw.) als öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrgemeinschaften verwenden, kann die von Ihrem Arbeitgeber gewährte Entschädigung bis zu einem Höchstbetrag von 430 Euro (Steuerjahr 2023, Einkünfte 2022) pro Jahr von der Steuer befreit werden. (Steuerjahr 2024, Einkünfte 2023: 470 Euro).
Wenn Sie ein Fahrrad für Ihre Fahrten Wohnsitz - Arbeitsplatz benutzen, kann die Kilometerentschädigung bis zu einem Höchstbetrag von 0,25 Euro pro gefahrenem Kilometer (Steuerjahr 2023, Einkünfte 2022) von der Steuer befreit werden. (Steuerjahr 2024, Einkünfte 2023: 0,27 Euro).
Die oben genannten Ausnahmen gelten jedoch nur, wenn Sie sich nicht für Ihre tatsächlichen Werbungskosten entscheiden, mit Ausnahme der Kilometerentschädigung von 0,25 Euro pro mit dem Fahrrad gefahrenen Kilometer. Letztere bleibt steuerfrei, ganz gleich ob Sie sich für Ihre tatsächlichen Werbungskosten entscheiden oder nicht.
Mein Arbeitgeber gewährt mir eine pauschale Entschädigung für meine Fahrten Wohnsitz - Arbeitsplatz. Sind diese Entschädigungen steuerfrei?
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen eine globale Entschädigung für Ihre Fahrten Wohnsitz - Arbeitsplatz gewährt, können Sie die für die einzelnen Beförderungsmittel spezifischen Befreiungen unter der Bedingung anwenden, dass Sie die Kosten für jedes dieser Beförderungsmittel nachweisen können.
In jedem Fall haben Sie Anrecht auf eine Steuerbefreiung bis zu einem Höchstbetrag von 430 Euro (Steuerjahr 2023, Einkünfte 2022) pro Jahr. (Steuerjahr 2024, Einkünfte 2023: 470 Euro). Dieser steuerfreie Betrag ist ein absolutes Minimum, unabhängig davon, welches Beförderungsmittel verwendet wird.
Beispiel:
2022 Herr Müller verwendet seinen PKW um zum Bahnhof zu fahren, wo er dann den Zug nimmt und seine Strecke zu Fuß zu seinem Arbeitsplatz beendet.Er erhält von seinem Arbeitgeber eine pauschale Entschädigung von 2.200 Euro für seine Fahrten Wohnsitz - Arbeitsplatz. Auf seiner Lohnkarte 281.10 ist dieser Betrag in Rahmen 17, c „Andere Verkehrsmittel“ eingetragen.
Die Kosten des jährlichen Zugabonnements betragen 1.400 Euro (die er der NGBE zahlt).
Er entscheidet sich nicht für den Abzug der tatsächlichen Werbungskosten.
Welcher Betrag ist steuerfrei?
Für den Teil der Strecke, der mit der Bahn zurückgelegt wird, können die Abonnementkosten (1.400 Euro) steuerfrei sein und unter Code 1255 seiner Erklärung eingetragen werden.
Für den Teil der Strecke, der mit einem anderen Beförderungsmittel (in diesem Fall mit dem PKW und zu Fuß) zurückgelegt wird, hat er Anrecht auf die Steuerbefreiung bis zu einem Höchstbetrag von 430 Euro pro Jahr. Dieser Betrag kann unter Code 1255 eingetragen werden.
Von der insgesamt erhaltenen Entschädigung von 2.200 Euro, wird Herr Müller auf den Betrag von 1.830 Euro (1.400 Euro + 430 Euro) von der Steuer befreit. Nur der Überschuss (370 Euro) ist steuerpflichtig.
Mein Arbeitgeber gewährt mir je nach verwendetem Beförderungsmittel unterschiedliche Entschädigungen. Sind diese Entschädigungen steuerfrei?
In diesem Fall wird die Entschädigung entsprechend dem Besteuerungssystem des tatsächlich verwendeten Beförderungsmittels von der Steuer befreit.
Beispiel:
2022 Herr Müller verwendet seinen PKW um zum Bahnhof zu fahren, wo er dann den Zug nimmt und seine Strecke zu Fuß zu seinem Arbeitsplatz beendet.Er erhält verschiedene Entschädigungen:
Für die Verwendung seines PKWs: 200 Euro
Für die Nutzung des Zugs: 1.400 Euro
Für die zu Fuß zurückgelegte Strecke: 100 Euro
Er entscheidet sich nicht für den Abzug der tatsächlichen Werbungskosten.
Welcher Betrag wird befreit?
Für den Teil der Strecke, der mit dem PKW und zu Fuß zurückgelegt wird, hat er Anrecht auf den Pauschalbetrag von 430 Euro pro Jahr. Da die Entschädigung von 300 Euro (200 Euro + 100 Euro) niedriger ist, ist die Entschädigung völlig steuerfrei und kann unter Code 1255 eingetragen werden.
Für den Teil der Strecke, der mit der Bahn zurückgelegt wird, können die Abonnementkosten (1.400 Euro) von der Steuer befreit und unter Code 1255 seiner Erklärung eingetragen werden.