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Öffentliche Verkehrsmittel

Öffentliche Verkehrsmittel

  • Mein Arbeitgeber erstattet mir mein Abonnement für öffentliche Verkehrsmittel für meine Fahrten Wohnsitz - Arbeitsplatz. Ist die Entschädigung steuerpflichtig?

    Nein.  Wenn Ihr Arbeitgeber Ihr Bus-, Metro- oder Zugabonnement (ganz oder teilweise erstattet, ist diese Entschädigung völlig steuerfrei.

    Achtung!

    Wenn Sie Ihre tatsächlichen Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung nachweisen, wird die Entschädigung ganz steuerpflichtig.

  • Kann ich meine tatsächlichen Werbungskosten nachweisen, wenn mein Arbeitgeber mein Abonnement zahlt (Drittzahlerregelung)?

    Ja. Sie können Ihre Fahrt Wohnsitz - Arbeitsplatz in Ihre tatsächlichen Werbungskosten aufnehmen, auch wenn Ihr Arbeitgeber das Abonnement für Sie bezahlt hat. Sie können dies bis zu einem Höchstbetrag von 0,15 Euro pro Kilometer tun. Um den Betrag der pauschalen Kosten zu überschreiten, müssen Sie jeden Tag eine weite Strecke zurücklegen.

    Achtung!

    Vergessen Sie nicht, dass, wenn Sie Ihre tatsächlichen Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung nachweisen, die Entschädigung Ihres Arbeitgebers ganz steuerpflichtig wird.

    Um herauszufinden, welche Option für Sie die beste ist, können Sie eine Simulation in Tax-on-Web oder Tax-Calc durchführen.

  • Wie muss ich die Erstattung der Kosten für öffentliche Verkehrsmittel in meiner Steuererklärung eintragen?

    Ihr Arbeitgeber trägt die Entschädigung für das Abonnement für öffentliche Verkehrsmittel (das er Ihnen oder das er direkt an den öffentlichen Verkehrsbetrieb zahlt) auf Ihre Lohnkarte 281.10 in Rahmen 17, a „Öffentliche Verkehrsmittel“ ein.

    In Ihrer Steuererklärung tragen Sie diesen Betrag unter Code 1254/2254 ein. Wenn Sie sich nicht dafür entscheiden, Ihre tatsächlichen Werbungskosten nachzuweisen, können Sie den Gesamtbetrag auch unter Code 1255/2255 eintragen, um in den Genuss der Steuerbefreiung zu kommen.

  • Wo finde ich weitere Informationen zur Berechnung meiner tatsächlichen Werbungskosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für die Fahrten Wohnsitz - Arbeitsplatz?