Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Treibstoffkosten

Wie berechne ich die Treibstoffkosten?

Seit dem Steuerjahr 2021 werden diese Treibstoffkosten auf der Grundlage der CO2-Emissionen begrenzt.

Im Gegensatz zu anderen Fahrzeugkosten, die anhand von Rechnungen, Notas, Quittungen usw. nachgewiesen werden müssen, können die Treibstoffkosten pauschal geschätzt werden.

Durchschnittlicher offizieller Treibstoffpreis (MwSt. einbegriffen)

Art des Treibstoffs Einkünfte 2021 Einkünfte 2022 Einkünfte 2023
Benzin 95 RON E5 (Euro/l) 1,6060 Euro 1,9182 Euro 1,8351 Euro
Benzin 98 RON E5 (Euro/l) 1,6360 Euro 2,0287 Euro 1,9912 Euro
Benzin 95 RON E10 (Euro/l) 1,5624 Euro 1,8516 Euro 1,7876 Euro
Benzin 98 RON E10 (Euro/l) 1,6080 Euro 1,9821 Euro 1,9634 Euro
Diesel B7 (Euro/l) 1,5727 Euro 1,9895 Euro 1,8341 Euro
LPG (Euro/l) 0,6466 Euro 0,8165 Euro 0,6840 Euro

Beispiel für eine pauschale Schätzung der Treibstoffkosten

2021 haben Sie im Auftrag Ihres Arbeitgebers 25.289 km (andere Fahrten als Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz) zurückgelegt, die nicht von diesem erstattet werden.

Ihr Pkw verbraucht durchschnittlich 7 Liter pro 100 km und der durchschnittliche Dieselpreis lag 2021 bei 1,5727 Euro pro Liter.

Die anwendbare Formel lautet wie folgt:

25.289 km x 7 l/100 km x 1,5727 Euro/l = 2.784,04 Euro Treibstoffkosten.

Diese Kosten sind abzugsfähig auf der Grundlage der CO2-Emissionen.