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Finanzierung

Was kann ich bei Finanzierung meines Fahrzeugs abziehen?

Was kann ich bei Finanzierung meines Fahrzeugs abziehen?

Wenn Sie Geld leihen, um Ihr Fahrzeug zu kaufen, müssen Sie in der monatlichen Rückzahlung Folgendes unterscheiden:

  • die Rückzahlung des geliehenen Kapitals
  • die Zahlung der Zinsen (auch „Finanzierungskosten“ genannt).

Wenn Sie sich für den Abzug Ihrer tatsächlichen Werbungskosten entscheiden, können Sie für die berufliche Nutzung Ihres Fahrzeugs (Fahrten Wohnsitz - Arbeitsplatz und andere berufliche Fahrten) die Zinsen des Kredits ohne Anwendung der 75 %-Begrenzung oder des Pauschalbetrags von 0,15 Euro pro km abziehen. Diese Zinsen sind also vollständig abziehbar.

Berechnung der Zinsen

Wenn das Finanzinstitut keine Abschreibungstabelle mit den gezahlten Zinsen zur Verfügung gestellt hat, können Sie den Zinsbetrag selbst bestimmen, indem Sie vom zurückzuzahlenden Gesamtbetrag den tatsächlich aufgenommenen Betrag abziehen.
Beispiel: Kredit von 7.500 Euro und zurückzuzahlender Gesamtbetrag 9.000 Euro. Dauer des Kredits: 36 Monate. Die Gesamtzinsen betragen somit 1.500 Euro, d. h. 41,67 Euro pro Monat.

Beispiel:
Am 1. Juli 2022 erhalten Sie einen Kredit von 7.500 Euro, um den Kauf Ihres Fahrzeugs zu finanzieren. Die Zinsen für diesen Kredit betragen 1.260 Euro für einen Zeitraum von 36 Monaten. Die in 2022 gezahlten Zinsen betragen also (1.260 Euro x 6/36) = 210 Euro.

70 % Ihres PKWs wird zu beruflichen Zwecken genutzt (sowohl für Fahrten Wohnsitz - Arbeitsplatz als auch für andere berufliche Fahrten). Für 2022 können Sie daher folgenden Betrag abziehen: 210 Euro x 70 %= 147 Euro.

Sie können auch die Abschreibung des Fahrzeugs abziehen, aber in diesem Fall:

  • Ist der Teil der Abschreibung, der sich auf die Fahrten Wohnsitz - Arbeitsplatz bezieht, im Pauschalbetrag von 0,15 Euro pro km enthalten.
  • Muss der Teil der Abschreibung, der sich auf die anderen beruflichen Fahrten bezieht, auf 75 % begrenzt werden.