Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Zurverfügungstellung des Kontrollberichts in MyMinfin

Datum:

Wenn wir die Kontrolle eines Steuerpflichtigen abschließen, erstellen wir einen Bericht, der den Verlauf der Kontrolle, die geprüften Elemente und gegebenenfalls das Ergebnis der Kontrolle enthält.

Wenn die Kontrolle am oder nach dem 8. Januar 2021 abgeschlossen wurde, kann der Steuerpflichtige diesen Kontrollbericht in MyMinfin einsehen (Registerkarte „Meine Dokumente“).

Nur der Steuerpflichtige (oder der gesetzliche Vertreter im Falle eines Unternehmens) kann auf den Kontrollbericht zugreifen.